3586/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.10.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Selbstversicherung und Weiterversicherung für pflegende Angehörige - Daten 2024
Es gibt drei Versicherungsvarianten, die pflegende Angehörige dabei unterstützen, Versicherungszeiten zu erhalten, die auf die Pension angerechnet werden. Die Weiter-versicherung für Pflege naher Angehöriger, die Selbstversicherung für Pflege naher Angehöriger (§ 18b ASVG) und die Selbstversicherung für die Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes (§ 18a ASVG). Bei allen drei Varianten sind viele und teilweise unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Alle drei Varianten haben jedenfalls gemeinsam, dass der zu pflegende Angehörige ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3 beziehen muss.
Neben § 18b ASVG, der die Pflege naher Angehöriger normiert, regelt § 18a ASVG die Selbstversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes, für das erhöhte Familien-beihilfe bezogen werden muss. Beide Varianten verlangen nicht, dass aufgrund einer Erwerbstätigkeit Versicherungszeiten erworben wurden. Eine geringfügige Beschäftigung ist während des Bezugs der beiden Versicherungsvarianten genauso erlaubt wie eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze.
Bei § 18a ASVG ist eine rückwirkende Versicherung bis zu zehn Jahre vorgesehen, wobei die Variante erst beansprucht werden kann, wenn das Kind vier Jahre alt ist. Bei § 18b ASVG allerdings ist die rückwirkende Versicherung auf 12 Monate beschränkt.
Die Weiterversicherung für Pflege naher Angehöriger unterscheidet sich wesentlich von den beiden anderen Varianten, indem sie eine Anzahl von Versicherungsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen muss, verlangt. Die Variante kann wie § 18b ASVG rückwirkend auf 12 Monate beantragt werden.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele pflegende Angehörige gibt es, die aktuell oder zumindest mit Dezember 2024 einen Anspruch nach §§ 18a, 18b ASVG sowie Weiter-versicherung für Pflege naher Angehöriger hatten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlechtern und Varianten)
2. Wie viele Versicherungsmonate haben diese Personen jeweils erworben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlechtern, Varianten und Versicherungs-monaten)
3. Wie viele Versicherungsmonate haben diese Personen jeweils im Durchschnitt erworben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlechtern und Varianten)
4. Wie hoch sind die Kosten für § 18a ASVG für das Jahr 2024?
5. Wie hoch sind die Kosten für § 18b ASVG für das Jahr 2024?
6. Wie hoch sind die Kosten für die Weiterversicherung für Pflege naher Angehöriger für das Jahr 2024?
7. Wie viele Personen, die nach § 18a ASVG oder § 18b ASVG versichert sind, waren mit Stand Dezember 2024 geringfügig beschäftigt? (Bitte um geschlechtsspezifische Ausschlüsselung)
8. Wie viele Personen, die nach § 18a ASVG oder § 18b ASVG versichert sind, waren per Dezember 2024 über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus beschäftigt? (Bitte um geschlechtsspezifische Ausschlüsselung)
9. Wie viele pflegende Angehörige, die weiterversichert sind, waren mit Stand Dezember 2024 geringfügig beschäftigt? (Bitte um geschlechtsspezifische Ausschlüsselung)
10. Wie viele Personen waren infolge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen/Schwäche (körperlich oder geistig) außerstande, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen und waren somit im Jahr 2024 als erwerbs-unfähig vermerkt? (Bitte um Ausschlüsselung nach Geschlechtern)
11. Wie viele pflegende Angehörige, die erwerbsunfähige Personen betreuen, gab es im Jahr 2024?