362/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.01.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2022, 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes in den Jahren 2022-2024

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Die vergangenen Anfragen/-beantwortungen haben gezeigt, dass die Abgabenrückstände zu Beginn der Krisenjahre stark angestiegen sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage

(1)    Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den Finanzämtern und den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben) bundesweit zum 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand getrennt nach Jahren und untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, eventuell andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen) und einer Restposition darzustellen.

(2)    Wie hoch sind die in diesem Betrag gern. Pkt. 1 enthaltenen noch nicht fälligen Steuern und Eingangsabgaben? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand getrennt nach Jahren untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog wie Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(3)    Wie viel ist von der Gesamtsumme (Pkt. 1 minus Pkt. 2 der Anfrage) zum 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024 für Rückstände von Unternehmen an Steuern und Eingangsabgaben in Insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag getrennt nach Jahren untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(4)    Wie hoch sind die Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einhebung per 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024 gern. § 212a BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag getrennt nach Jahren untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(5)    Wie hoch sind die Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung per 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024 gern. § 231 BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag getrennt nach Jahren untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(6)   Wie hoch sind die gesamten Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung zum 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024 durch Zahlungserleichterungen etc. gehemmt war? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand getrennt nach Jahren untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(7)   Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand getrennt nach Jahren untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

(8)   Wie hoch ist die Summe der 2022, 2023 sowie 2024 von den Abgabenbehörden gern. § 235 BAO abgeschriebenen Abgabenschuldigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen getrennt nach Jahren nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

(9)   Wie hoch ist die Summe der 2022, 2023 sowie 2024 von den Abgabenbehörden gern. § 236 BAO nachgesehenen Abgabenschuldigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen getrennt nach Jahren nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

(10)      Wie hoch ist die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der in den Jahren 2022, 2023 sowie 2024 gern, dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen? Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge? Es wird ersucht die Aufgliederung jeweils getrennt nach Jahren darzustellen.

(11)      Wie hoch ist die Zahl der Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz in den Jahren 2022, 2023 sowie 2024 (Anzahl der Fälle und Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge)? Wie viele Selbstanzeigen führten zu Abgabenerhöhungen von 5%, 15%, 25% und 30% (Anzahl der Fälle, Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge und Summe der Abgabenerhöhung)? Es wird ersucht die Aufgliederung jeweils getrennt nach Jahren darzustellen.

(12)      Zu den Detaildarstellungen der Fragen 1.-11.: Welcher Anteil dieser Abgabenrückstände bzw. Abgabenstundungen ist aufgrund der Covid-Gesetzgebung entstanden? Bitte um getrennten jährlichen Ausweis sowie Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) für die Jahre 2022, 2023 sowie 2024.

(13)      Wie hoch waren die vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2022, 31.12.2023 sowie 31.12.2024 und welcher Anteil davon wurde jeweils in den Folgejahren 2023, 2024 sowie 2025 tatsächlich eingehoben? Bitte um Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) sowie um getrennten Ausweis nach Monaten der Einhebung.

(14)      Wie viele Beamte (VBÄ) der lokalen Dienststellen des Finanzamtes Österreich, Finanzamtes für Großbetriebsprüfung, Zollamtes Österreich, Amts für Betrugsbekämpfung und sonstiger Organisationseinheiten der Finanzverwaltung sind mit der Einhebung und Einbringung der Steuern und Abgaben befasst? Bitte um Angabe der jeweiligen jährlichen Zahlen getrennt nach Bundesland.

(15)      Wie hoch ist der durchschnittlich zu bearbeitende offene Abgabenrückstand dieser VBÄs, Dienststelle/Amt/Organisationseinheit? Bitte auch um Darstellung je Bundesland.

(16)      Hat die Personalausstattung für die Einhebung und Einbringung der Steuern und Abgaben eine Auswirkung auf die Bearbeitungsdauer der offenen Abgabenrückstände (z.B. hinsichtlich Zahlungsfristen, Betragshöhe bei Bezahlung etc.) und könnten die Abgabenrückstände durch eine Personalaufstockung, ohne andere Bereiche der Finanzverwaltung zu belasten, schneller einbringlich gemacht werden? Wenn nein, warum nicht?

(17)      Wie viele Anträge auf Insolvenzverfahren wurden seitens der Finanzverwaltung in den Jahren 2022, 2023 sowie 2024 gestellt?

(18)      Wie hoch waren die ausstehenden Forderungen des Finanzamtes Österreich bzw. der Gebietskrankenkassen auf Grund von Firmeninsolvenzen zum Stand 31.12.2022, 31.12.2023 bzw. 31.12.2024? Bitte um jeweils getrennte Angabe.

(19)      Wie hoch waren die vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übernommenen Lohn- und Gehaltszahlungen in den Jahren 2022, 2023 sowie im Jahr 2024?