3624/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.10.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Markus Koza, Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Vorbereitung der Schaffung einer Kindergrundsicherung
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur Halbierung der Kinderarmut und zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Form eines Zwei-Säulen-Modells (Sach- und Geldleistungen). Bereits unter Sozialminister Johannes Rauch wurden erste Vorarbeiten zur Implementierung einer Kindergrundsicherung geleistet wie Modellskizzen, koordinierte Stakeholder-Runden mit Akteur:innen aus dem Sozialbereich, Betroffenen, Wissenschafter:innen sowie Beamt:innen. Mit der – bedauerlicherweise von dieser Regierung zeitlich ausgesetzten – Valorisierung der Familienleistungen sowie der Umsetzung des automatischen Kinderzuschlags für geringverdienende Alleinerzieher:innen und -verdiener:innen wurden von der Vorgängerregierung auch konkrete finanzielle Schritte zu einer besseren sozialen Absicherung von Kindern gesetzt.
Das Regierungsprogramm bleibt in der konkreten Umsetzung des unterstützenswerten Ziels einer Kindergrundsicherung allerdings unbestimmt. Gleichzeitig traten auch zu Beginn der Regierung offensichtlich besehende inhaltliche Differenzen und Zuständigkeitsfragen unter den Regierungsparteien offen zu Tage. Inzwischen haben allerdings im Zusammenhang mit der Reform der Sozialhilfe erste Treffen mit den Bundesländern stattgefunden und wurde auch die Beauftragung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Studie als Grundlage für die Umsetzung der Kindergrundsicherung angekündigt.
Um das Vertrauen in die Politik und in die Ankündigungen von Politiker:innen und damit in unsere Demokratie und demokratische Institutionen zu stärken braucht es Transparenz und eine entsprechende Kommunikation hinsichtlich Zielen, Zwischenzielen, Aufgabensetzungen und konkreten Umsetzungsschritten, an denen die Öffentlichkeit erkennen kann, dass es der Politik mit den angekündigten Maßnahmen – in diesem Fall der Umsetzung der Kindergrundsicherung und der Halbierung der Kinderarmut bis 2030 – tatsächlich ernst ist.
Es geht ganz konkret um weitere Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation jener knapp 80.000 Kinder und Jugendlichen, die von „erheblicher materieller und sozialer Ausgrenzung“ - noch bis vor wenigen Jahren wurde dieser Zustand in wissenschaftlichen Erhebungen als „manifeste Armut“ bezeichnet – betroffen sind. Und es geht darum, jene weiteren 265.000 armuts- und ausgrenzungsgefährdete Kinder und Jugendlichen, vor dem Fall in Armut, den sie selbst weder verhindern noch durch Verhaltensänderung beeinflussen können, zu bewahren.
In diesem Sinne – nämlich im Sinne einer effektiven Verbesserung der Situation für armutsbetroffene und -gefährdete Kinder sowie zur Herstellung von Transparenz –stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende Anfrage:
1.Wurde die angekündigte Studie zu Familienleistungen/Kindergrundsicherung bereits beauftragt?
1.1. Wenn ja
1.1.1. Wie lautet die vertraglich festgelegte Aufgabenstellung?
1.1.2. Wie hoch ist der Auftragswert?
1.1.3. Welche Vergabeart wurde gewählt?
1.1.4. Wie viele Angebote wurden im Vergabeprozess gelegt?
1.1.5. Wann sind etwaige Zwischenberichte und die Vorlage der fertigen Studie jeweils vorgesehen? Welche Termine sind vertraglich festgelegt?
1.1.6.Wer wurde mit der Erstellung der Studie betraut?
1.1.7. Wie viele andere Leistungsanbieter:innen waren Teil des gewählten Vergabeverfahrens?
1.2. Für den Fall, dass bisher keine Beauftragung erfolgt ist:
1.2.1. Wann ist mit einer Vergabe zu rechnen?
1.2.2. Welche Art des Vergabeverfahrens liegt der Beauftragung zu Grunde?
1.2.3. Wie lautet der genaue Zeitplan bis zur Vergabe?
1.2.4. Für welchen Zeitpunkt ist die Vorlage der fertigen Studie angedacht?
1.2.5. Werden Zwischenberichte Teil der Vergabevereinbarung sein?
2. Welche Vorarbeiten zur Implementierung einer Kindergrundsicherung, wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen ist, wurden in Ihrem Ministerium bisher geleistet?
3. Gibt es eine konkret auf die Implementierung einer Kindergrundsicherung ausgerichtete Zusammenarbeit mit anderen Ministerien?
3.1. In welcher Form und auf welcher Ebene sowie mit welchen Ministerien findet diese Zusammenarbeit statt?
3.2. In welcher Regelmäßigkeit und Häufigkeit und unter welchem Titel findet diese Zusammenarbeit statt?
4. Welche zeitlichen und inhaltlichen Zielsetzungen sind in Ihrem Ministerium mit der Implementierung verbunden?
4.1. Gibt es einen Zeitplan zur Erreichung von Zielen und Zwischenzielen? Wenn ja, so ersuchen wir um die Nennung der Ziele und Zwischenziele sowie der damit verbundenen Zeitpunkte.
4.2.1. Auf welche Art und Weise,
4.2.2. in welcher personellen Zusammensetzung, sowie
4.2.3. mit welchen Themensetzungen (aufgeschlüsselt nach monatlichen Sitzungen) sollen die nach Angaben nach dem ersten Treffen monatlich vorgesehenen Treffen mit den Vertreter:innen der Bundesländer fortgesetzt werden?
5. Welche bereits bestehenden oder potentiellen zusätzlichen Sachleistungsangebote für Kinder werden in Vorbereitung der Kindergrundsicherung als Teile der angekündigten 1. Säule in Betracht gezogen?
6. Welche Stakeholder:innen (NGOs, Wissenschaft, Sozialpartner, Kinder-/Jugendorganisationen) wurden seit März 2025 bei welchen Gelegenheiten und in welcher Form in die Vorbereitung der Umsetzung eingebunden?
7.Welche Form der Einbindung der genannten Stakeholder:innen ist noch geplant?