3630/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder

 

 

Seit 1. September 2021 besteht in Österreich ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Personen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot (§ 38a SPG) verhängt wurde. Diese Maßnahme soll einerseits den Opferschutz stärken und andererseits den Betroffenen helfen, das eigene Gewaltverhalten kritisch zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen.

 

Die Beratungsstellen für Gewaltprävention werden seit Inkrafttreten dieser Regelung über alle geeigneten Fälle – das heißt, alle Betretungs- und Annäherungsverbote – informiert. Die Betroffenen haben dann fünf Tage Zeit, mit der Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen, und sollen innerhalb von 14 Tagen einen Termin für ein Erstgespräch erhalten.

 

Ziel der Beratung ist es, nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen und das Bewuss-tsein für das eigene Handeln einzuführen, sondern auch unmittelbar mögliche Krisen zu adressieren. Wo Kinder im Haushalt leben, spielt die Berücksichtigung ihrer Betroffenheit eine zentrale Rolle.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder wurden in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesländern)

2.    Wie viele polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote (§ 38a SPG) wurden in den Jahren 2023 und 2024 ausgesprochen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesländern)

3.    Wie viele Gefährder haben die Teilnahme am verpflichtenden Beratungs-gespräch 2023 bzw. 2024 verweigert oder nicht fristgerecht absolviert?

a.    Welche Konsequenzen wurden in diesen Fällen jeweils gezogen?

4.    Welche Organisationen, Vereine oder Institutionen führten die verpflichtenden Beratungsgespräche in den Jahren 2023 und 2024 durch?

a.    Wie hoch waren die Kosten je Einrichtung und Bundesland in den Jahren 2023 und 2024?

b.    Wer trug die jeweiligen Kosten?

5.    Wie viele Gefährder nahmen im Anschluss an die verpflichtenden Beratungs-gespräche 2023 und 2024 zusätzliche Anti-Gewalt-Trainings oder andere begleitende Maßnahmen in Anspruch?

6.    Wie viele Kinder (Personen unter 14 Jahren, die mit einem Gefährder in einem Haushalt lebten oder in Kontakt standen) waren 2023 und 2024 von Gefährdern betroffen?

7.    Wie viele Rückmeldungen oder Gefährdungsprognosen seitens der Beratungs-stellen für Gewaltprävention an Sicherheitsbehörden erfolgten in den Jahren 2023 und 2024?

8.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder in den Jahren 2023 und 2024 bundesweit?



[1]    https://www.bmi.gv.at/magazin/2022_09_10/07_Gewaltpraeventionsberatung.aspx (abgerufen am 16.09.2025)