3631/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundeskanzler
betreffend Russland-Sanktionen ja - aber nicht für die schwarze Raiffeisen und die pinke STRABAG
Viel eher von Interesse dürfte sein, die schwarzen und pinken Seilschaften in der Wirtschaft vor den Folgen dieser Sanktionspolitik weitgehend zu schützen. Denn wie nun bekannt wurde, setzt sich die österreichische Bundesregierung offenbar für eine Sonderausnahme bei den Sanktionen ein. Konkret will die Raiffeisen International Bank (RBI) den Schaden ihres Russlandgeschäftes und die russischen Gegen-sanktionen gegen sie begrenzen, indem die Bank auf russische STRABAG-Anteile zugreift, die derzeit in Österreich eingefroren sind.[1] Auf diese Weise könnte die Bank die Verluste ihrer riskanten Russlandgeschäfte kompensieren und zu mehr Geld kommen.
In der Bundesregierung hat man nun mit dem ÖVP-geführten Bundeskanzleramt und dem NEOS-geführten Außenministerium offenbar willige Erfüllungsgehilfen und Unterstützer dieses Sonderweges gefunden, der durchaus auf breite Kritik und Ablehnung unter anderen EU-Staaten stößt und einer Diskriminierung gegenüber dutzenden anderen Unternehmen und Privatpersonen gleichkommt, die von den Russlandsanktionen der EU mit voller Härte getroffen wurden und für die es keine Sonderausnahmen oder gar einen Einsatz von höchster politischer Ebene für ihre Notlagen gibt. Anstatt sich für Ausnahmen bei den Russlandsanktionen einzusetzen, die der gesamten Volkswirtschaft helfen würden, etwa im Energiebereich, stellt man sich hier schützend vor politische Seilschaften mit Partikularinteressen.
Erstaunlich mutet einmal mehr an, wie eng ÖVP und NEOS zu ihrem eigenen Vorteil und auf Kosten der Steuerzahler paktieren. Die ÖVP bestellt sich im Auftrag des schwarzen Raiffeisen-Netzwerkes bei der NEOS-Außenministerin offenbar eine Sonderreglung bei den Sanktionen, im Umkehrschluss hilft diese Regelung wieder dem NEOS-Hauptsponsor und STRABAG-Gründer Hans-Peter Haselsteiner, an die russischen Anteile der STRABAG zu gelangen, indem er sie folglich von der RBI zurückkaufen könnte. Wer profitiert somit wirklich von dieser dubiosen Sanktions-Sonderregelung?
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Entspricht es den Tatsachen, dass österreichische Vertreter in den laufenden EU-Verhandlungen über ein neues Sanktionspaket gegen Russland den Vorschlag eingebracht haben, eingefrorene STRABAG-Anteile freizugeben oder zugunsten der Raiffeisenbank International (RBI) zu verwerten?
a. Wenn ja, wer hat diesen Vorschlag im Namen der Republik Österreich offiziell eingebracht, und wann genau erfolgte dies?
b. Erfolgte dazu ein eine Abstimmung mit dem BMEIA?
c. Wurde das Bundeskanzleramt oder der Bundeskanzler vor der Einbringung dieses Vorschlags durch Vertreter der RBI, der STRABAG oder anderer betroffener Unternehmen kontaktiert oder beraten?
d. Hat sich Hans-Peter Haselsteiner persönlich bei Ihnen dafür eingesetzt?
e. Gab es Gespräche oder Lobbying-Aktivitäten durch Vertreter der RBI oder anderer Finanzakteure im Zusammenhang mit diesem Vorschlag?
i. Wenn ja, wann und mit wem?
f. Gibt es weitere Abänderungswünsche betreffend die Russland-sanktionen, die auf EU-Ebene von Österreich eingebracht werden?
2. Um welches Finanzvolumen handelt sich betreffend den Zugriff der RBI auf die in Österreich eingefrorenen, russischen STRABAG-Anteile?
3. Welche Position vertreten andere EU-Mitgliedstaaten zu diesem öster-reichischen Vorschlag?
4. Welche rechtliche Grundlage sieht das Bundeskanzleramt für eine solche Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden EU-Verordnungen zu eingefrorenem russischem Vermögen?
5. Waren Sie oder Ihr Kabinett in die Erarbeitung oder politische Abstimmung des österreichischen Vorschlags in Brüssel eingebunden?
6. Welche Analysen oder Gutachten liegen dem Bundeskanzleramt zur möglichen sanktionsrechtlichen oder politischen Folgewirkung dieser Maßnahme vor?
7. Setzen Sie sich persönlich auf EU-Ebene für eine Sonderregelung bei den Russlandsanktionen betreffend die Geschäfte der RBI in Russland ein?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
8. Warum hat sich das Bundeskanzleramt bisher für keine Sonderregelungen auf EU-Ebene für heimische Unternehmen in Hinblick auf die Russlandsanktionen eingesetzt?
a. Falls doch, bitte um Nennung der Unternehmen und konkreter Fälle/ Bereiche?
9. Inwiefern ist das Vorgehen der Bundesregierung in diesem Fall mit der gemeinsamen europäischen Linie der „maximalen wirtschaftlichen und politischen Isolation Russlands“[2] vereinbar?
10. Welche Position wird Österreich beim anstehenden EU-Gipfel Ende Oktober 2025 zu diesem Thema vertreten?
11. Plant die Bundesregierung, dem Nationalrat oder dem außenpolitischen Ausschuss vorab eine umfassende Information über Österreichs Haltung in den Brüsseler Sanktionsverhandlungen zu geben?
12. Wurde das Finanzministerium oder die Finanzmarktaufsicht (FMA) in diese Überlegungen eingebunden?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000290523/wie-oesterreich-in-bruessel-die-russland-sanktionen-aendern-will-um-der-raiffeisenbank-zu-helfen (aufgerufen am 07.10.2025)