3633/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.10.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 78.504,65 € für den globalen Süden

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „SONNE International“.

Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Website dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Auf der Website von „SONNE International“ wird Folgendes beworben:

„SONNE-International - 20 Jahre für die Kinder dieser Welt

Mit Bildung aus der Armut

Als österreichische Hilfsorganisation vertreten wir die Meinung, dass jeder Mensch ein Leben in Würde verdient hat. Deshalb fördern wir marginalisierte Kinder und verschaffen ihnen freien Zugang zu modernen Bildungs­einrichtungen. Auch medizinische Versorgung darf für niemanden ein unleistbarer Luxus sein.

Mit Innovation in die Zukunft

Neben Bildung und Gesundheit sind uns aber auch individuelle Begleitmaßnahmen zur ganzheitlichen, bedarfsorientierten Förderung der Gemeinschaften wichtig. Das sind unsere drei Grundpfeiler für ein würdevolles Leben.“[2]

„SONNE International“ wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 - 23.10.2024 mit 42.688,65 € gefördert. Auch die Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert den Verein weiterhin mit 35.816,00 €alleine im Zeitraum 24.10.2024 - 25.06.2025.

Die Ziele dieser NGO sind grundsätzlich natürlich unterstützenswert, aber wieso muss es Geld aus dem Bundessportförderungsgesetz sein? In Österreich ist die tägliche Bewegungseinheit (TBE) immer noch nicht flächendeckend ausgerollt. Bei der Jugendförderung fehlt es an Geld, aber hier wird Steuergeld in den globalen Süden verschenkt. Private Spenden für solche Vereine sind zu begrüßen, aber es ist nicht einzusehen, wieso ungefragt jeder Mindestpensionist und jede alleinerziehende Mutter in Österreich mit ihrem Steuergeld für Projekte in Äthiopien, Indien, Bangladesch und Myanmar aufkommen soll.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

Anfrage

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „SONNE International“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) mit 42.688,65 € gefördert?

a.   Wann wurde die Förderung beantragt?

b.   Von wem wurde die Förderung beantragt?

i.     Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.   Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.   Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

i.     Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.   Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

i.     Wenn ja, mit welchen?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.   Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.     Wann?

ii.    Mit welchem Ergebnis?

iii.   Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.   Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.     In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch „SONNE International“ erbracht?

2.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „SONNE International“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang mit 35.816,00 € gefördert?

a.   Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?

b.   Von wem wurde die Förderung beantragt?

i.     Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.   Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.   Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

i.     Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.   Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

i.     Wenn ja, mit welchen?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.   Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.     Wann?

ii.    Mit welchem Ergebnis?

iii.   Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.   Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.     In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch „SONNE International“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „SONNE International“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der NGO „SONNE International“ im Jahr 2025 teil?

a.   Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.   Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?

5.    Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?



[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2737

  Beantwortung: https //www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2291

[2] https ://www.sonne-international.org/wer-ist-sonne-international/