364/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.01.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Hanel-Torsch,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vergabe- und Befristungspraktiken der Bundesimmobiliengesellschaft bzw. der Austrian Real Estate

Es haben mehrere Mieter:innen der Wohnhausanlage in 1100 Wien, Czeikegasse 8, berichtet, dass ihre jeweiligen Mietverträge nach Ablauf des Befristungszeitraums nicht verlängert wurden. Es hat sich herausgestellt, dass die betreffende Wohnhausanlage im Eigentum der ARE (Austrian Real Estate) steht, die wiederum eine 100% Tochter der BIG (Bundesimmobiliengesellschaft) ist.

Bei weiterer Recherche hat sich gezeigt, dass die betreffenden Mietverträge 2019 auf fünf Jahre befristet abgeschlossen wurden und seitens der ARE (mittels der BIG- Hausverwaltung) keine Bereitschaft bestand, bei den betroffenen Mieter:innen das Mietverhältnis zu verlängern. Eine der Betroffenen berichtete, dass auf ihrer ganzen Stiege keine einzige Partei die Möglichkeit erhalten hatte, den Mietvertrag zu verlängern. Dieselbe Betroffene ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern, war eigenen Angaben zufolge, niemals mit den Mietzahlungen im Rückstand und bekam von der Hausverwaltung erst drei Monate vor dem Mietende Bescheid, dass man nicht vorhabe, den Mietvertrag zu verlängern. Angesichts der Tatsache, dass die ARE im Alleineigentum der Republik Österreich steht, stellt sich die Frage, warum hier offenbar Methoden gegenüber den Mieter:innen angewendet werden, die man von einer Immobilienfirma, die im Eigentum der öffentlichen Hand steht, nicht erwarten würde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Wie viele Mietwohnungen stehen im Eigentum der BIG oder deren Beteiligungen bzw. Tochtergesellschaften?

2.      Inwieweit tolerieren Sie in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde die offensichtliche Befristungspraxis der BIG/ARE, wie in der oben angeführten Wohnhausanlage?

3.      Können Sie bestätigen, dass die gesamte Anlage geräumt werden soll?

4.      Wenn ja, warum soll die gesamte Anlage bestandsfrei gemacht werden?

5.      Wenn nein, welche Kriterien entscheiden darüber, welches Mietverhältnis verlängert wird und welches ausläuft?

6.         Aus welchem Grund wurden bei Besiedlung der Anlage befristete Mietverträge abgeschlossen?

7.      Um wieviel höher könnten die Mieten zum heutigen Zeitpunkt angesetzt werden als zum Zeitpunkt der Erstvermietung des Objekts und um wieviel erhöht sich die Profitabilität des Objekts bei kompletter Neuvermietung gegenüber dem Status-Quo?

8.      Nach welchen Vergabekriterien wurden seinerzeit die Wohnungen an die Mieter:innen vergeben?

9.      Gab es dabei soziale Kriterien?

10.  Wie wurden die Objekte beworben bzw. deren geplante Vermietung damals publik gemacht?

11.  Wie viele Interessent:innen gab es unmittelbar vor Erstvergabe der Wohnungen?

12.  Wie ist die Praxis der ARE bei der Kalkulation von Neubauprojekten?

13.  Aus welchem Grund errichtet die ARE freifinanzierte Wohnungen?