3648/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.10.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Förderung österreichischer Kinderschutzzentren
Österreichische Kinderschutzzentren leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung betroffen sind. Mit ihren Beratungs- und Therapieangeboten, der Prozessbegleitung sowie weiteren unterstützenden Maßnahmen übernehmen sie eine zentrale Rolle im Kinderschutzsystem.
Die steigenden Anforderungen an diese Einrichtungen, die hohe Zahl an betreuten Fällen sowie die vielfältigen zusätzlichen Aufgaben (z.B. Präventionsarbeit, Familienberatung) machen eine stabile und planbare Finanzierung sowie klare organisatorische Rahmenbedingungen notwendig.
Immer wieder weisen die Trägerorganisationen darauf hin, dass die derzeitige Förderpraxis mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden und die Planungssicherheit der Zentren gefährdet ist. Die Dauer von Förderverträgen, die Abwicklung, die Verteilung zusätzlicher Mittel sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Dachverbänden bleiben oftmals unnachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ministerium derzeit, um eine langfristige finanzielle Planungssicherheit für österreichische Kinderschutz-zentren zu gewährleisten?
2. Welche Schritte setzt Ihr Ministerium, um die Dokumentations- und Abwicklungsprozesse für die Kinderschutzzentren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand nachhaltig zu reduzieren?
3. In welcher Höhe wurden seit 2021 Bundesmittel für Kinderschutzzentren bzw. den Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren jährlich tatsächlich ausbezahlt?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung zusätzlicher Budgetmittel auf einzelne Zentren bzw. Projekte?
5. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen aktuell zwischen Ihrem Ministerium und den Bundesländern hinsichtlich der finanziellen Absicherung von Kinderschutzzentren?
6. Plant Ihr Ministerium die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Förderabwicklungsstelle oder vergleichbarer Strukturen, um die Fördervergabe einheitlicher und effizienter zu gestalten?
7. Inwieweit werden die Kinderschutzzentren selbst bzw. deren Dachverband in die Weiterentwicklung der Förderpraxis eingebunden?
8. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium derzeit, um sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Kosten (wie Personal-, Sach- und Verwaltungskosten) in den Förderungen angemessen berücksichtigt werden?
9. Welche zusätzlichen Schritte sind seitens Ihres Ministeriums in Planung, um die Versorgungssicherheit und die Qualität der Arbeit der Kinderschutzzentren nachhaltig abzusichern?
10. Gibt es aktuelle interne Analysen, Gutachten oder Berichte zur Versorgungslage der Kinderschutzzentren?
a. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
11. Liegen Ihrem Ministerium Zahlen zur Bedarfsdeckung vor (z.B. Wartezeiten, regionale Versorgung)?
a. Wenn ja, was wurde festgestellt und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
12. Wurde mittlerweile die Digitalisierung von Förderabwicklungen durchgeführt?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, mit welchen Kosten war die Digitalisierung verbunden?
c. Wenn nein, wann ist die Durchführung anberaumt?