3655/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 356.406,80 € für Asyl NGO
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „asylkoordination österreich“
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Website dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Auf der Website von „asylkoordination österreich“ wird Folgendes beworben:
„Die asylkoordination österreich hat sich zum Ziel gesetzt, Organisationen, Initiativen und Freiwillige bei der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen zu unterstützen.
Seit 1991 arbeiten wir an der Vernetzung von Flüchtlings-NGOs und engagierten Einzelpersonen, machen politisch Druck und schaffen Öffentlichkeit durch qualifizierte Information.“[2]
„asylkoordination österreich“ wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 mit 206.770,92 € gefördert. Zusätzlich wurde ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag über 12.000,00 € abgeschlossen. Auch die Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert den Verein weiterhin mit 137.635,88 €.
Wie die „asylkoordination österreich“ zum Familiennachzug und zur Abschiebung straffällig gewordener Asylanten steht, wird auf der Website deutlich.[3] Die große Mehrheit der Österreicher wollen eine geregelte Zuwanderung, nicht einen völlig aus dem Ruder gelaufenen Sturm auf unsere Grenzen. Offensichtlich sieht die „asyl-koordination österreich“ dies anders und wird dafür auch noch aus dem Bundessportförderungsgesetz mit Geld honoriert.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „asylkoordination österreich“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 206.770,92 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „asylkoordination österreich“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „asylkoordination österreich“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang mit 137.635,88 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „asylkoordination österreich“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit der NGO „asyl-koordination österreich“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag über 12.000 € abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrages?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch die NGO „asylkoordination österreich“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „asylkoordination österreich“ seit dem 24.10.2024 teil?
5. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der NGO „asyl-koordination österreich“ im Jahr 2025 teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
6. Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2737
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2291
[2] https://www.asyl.at/de/ueber-uns/infos-ueber-den-verein/selbstverstaendnis-und-geschichte/
[3] https://www.asyl.at/de/wir-informieren/dossiers/abschiebung-nach-syrien-das-innenministerium-und-der-egmr/