3662/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.10.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend das Vorgehen gegen die Meldestelle STOPLINE unter Bundesminister Kickl

In der Tageszeitung Der Standard vom 4. September 2025 wird berichtet, dass der damalige Generalsekretär des Innenministeriums bzw. dessen Mitarbeitende im Jänner 2018 gegen die Meldestelle STOPLINE aktiv gewesen sei. STOPLINE wird vom Verband der Internetprovider (ISPA) betrieben, schon damals konnten dort Meldungen zu Darstellungen von Missbrauchsdarstellungen von Kindern sowie nationalsozialistische Inhalte (mit österreichischem Host) gemeldet werden.[1] Die Tätigkeit von STOPLINE war dabei eng mit dem Innen- und Justizministerium abgestimmt, wie die Tageszeitung berichtet.

Im Jänner 2018, so wird berichtet, hätten Mitarbeitende des ehemaligen Generalsekretärs des Innenministeriums, Peter Goldgruber, bei Beamt:innen urgiert, eine Anzeige gegen STOPLINE und die dort Beschäftigten einzubringen - weil diese mit den genannten Inhalten in Berührung kommen würden und hier eine Gesetzeslücke bestehe.

Wie Der Standard berichtet, soll der damalige Bundesminister Herbert Kickl von diesen Bestrebungen gegen die Meldestelle nicht in Kenntnis gewesen sein.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.    Ist in Ihrem Ressort bekannt, wann die rechtliche Arbeitsgrundlage von STOPLINE zum ersten Mal Thema im Innenministerium gewesen ist?

a.     Wenn ja, durch wen wurde dies thematisiert?

b.    Wenn ja, kam es auf Grund dieser Thematisierung zu irgendwelchen Schritten seitens Ihres Ressorts?

i.   Wenn ja, welche?

ii. Wenn nein, warum nicht?

2.    Kam es seitens Ihres Ressorts im Kontext mit STOPLINE zwischen Dezember 2017 bis Mai 2019 zu einer abweichenden Handhabung in der Kooperation?

3.    Kam es seitens Ihres Ressorts im Kontext mit STOPLINE zwischen Dezember 2017 und Mai 2019 zu einem Aktenvermerk abseits der regulären Kommunikation/Kooperation?

a.     Wenn ja, mit welchem Inhalt?

b.    Wenn ja, durch welche Abteilung?

4.    Gab es seitens Ihres Ressorts irgendeine Anfrage an das Justizministerium hinsichtlich STOPLINE im genannten Zeitraum (Dez. 2018 bis Mai 2019)?

a.     Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, durch wen?

c.     Wenn ja, mit welchem Inhalt?

d.    Wenn ja, liegt Ihrem Ressort eine Antwort darauf vor? (Bitte um Ausführungen)

5.    Gab es seitens des Generalsekretärs oder anderer Kabinettsmitglieder Weisungen an das Bundeskriminalamt gegeben, eine Anzeige gegen STOPLINE zu erstatten?

a.     Wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt?

b.    Wenn ja, durch wen?

c.     Wenn ja, an wen konkret?

6.    Gab es nach Mai 2019 seitens des Innenministeriums in dieser Causa irgendeine Aktivität?

a.     Wenn ja, welche?

7.    Wie gestaltet sich aktuell die Zusammenarbeit zwischen STOPLINE und ihrem Ressort?

8.    Welche Formen des Austausches gibt es zwischen STOPLINE und der NS-Meldestelle der DSN? (Bitte um Ausführungen)

 



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000285916/kickl-ministerium-wollte-gegen-meldestelle-fuer-nazipostings-und-kindesmissbrauch-ermitteln, abgerufen am 16.9.2025