3682/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
die Bundesministerin für Justiz
betreffend Deutschunterricht in österreichischen Justizanstalten
In österreichischen Justizanstalten wird für Strafgefangene Deutschunterricht angeboten, der auf die Alphabetisierung und die Integration in die Gesellschaft abzielt, um die Rückfallquoten zu senken. Das Angebot umfasst Grundkurse, Aufbaukurse und Prüfungen, um den jeweiligen Bedarf der Insassen zu decken und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Das Angebot ist in den letzten Jahren ausgebaut worden und ergeben sich daher Fragen zu weiteren Details über die Umsetzung und Effizienz des Programms.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Deutschkurse wurden in Österreichs Justizanstalten 2024 abgehalten bzw. angeboten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)
a. Wie hoch waren die Kosten pro Teilnehmer?
b. Wie viele Teilnehmer gab es?
2. Wurden 2024 in Österreichs Justizanstalten auch Fremdsprachenkurse angeboten?
a. Wenn ja, welche Sprachen?
b. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten pro Teilnehmer 2024?
c. Wenn ja, wie viele Teilnehmer gab es 2024?
3. Gibt es das Pilotprojekt „Arcobaleno“ in Linz noch?
a. Wenn ja, in welchen Justizanstalten?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Werden bei diesem Projekt nach wie vor Werte- und Orientierungswissen informiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
5. Sind mit diesem Projekt Kosten für den Steuerzahler verbunden?
a. Wenn ja, wie hoch waren die Kosten 2024?
6. Ist die Teilnahme an Deutschkursen verpflichtend, freiwillig oder an bestimmte Bedingungen geknüpft?
7. Gibt es Wartelisten für Deutschkurse?
a. Wenn ja, wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit?
8. Wie hoch waren die Gesamtkosten für Deutschkurse in Justizanstalten in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich aufgeschlüsselt)?
9. Werden Mittel aus EU-Förderprogrammen oder anderen externen Quellen verwendet?
10. Welche Budgetmittel sind für das kommende Jahr für diesen Zweck vorgesehen?
11. Wie viele Insassen konnten das Sprachniveau A2 bzw. B1 nach Kursende nachweislich erreichen?
12. Wie viele Teilnehmer haben einen Kurs erfolgreich abgeschlossen?
13. Gibt es Erkenntnisse über die Auswirkungen der Kurse auf die Resozialisierung bzw. Rückfallquote?
14. Wie wird die Anschlussfähigkeit an Deutschkurse außerhalb der Justizanstalten sichergestellt (z. B. nach der Entlassung)?
15. Wird die Wirksamkeit der Deutschkurse regelmäßig evaluiert?
a. Wenn ja, wie und von wem?