3688/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.10.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Wahrnehmung der Aufsichtspflicht des Bundesministers über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) im Zusammenhang mit der Verbreitung unbelegter und irreführender Tatsachenbehauptungen zu Krankenstandskosten

BEGRÜNDUNG

 

Der Bundesminister übt gemäß § 136 Abs. 1 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 (WKG) die Aufsicht über die Wirtschaftskammern und die Fachorganisationen aus. Diese Aufsicht umfasst nach § 136 Abs. 2 WKG die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung. Die Pflicht zur gesetzmäßigen Geschäftsführung beinhaltet insbesondere die wahrheitsgetreue und korrekte Kommunikation durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Am 30.September 2025 berichtete die Tageszeitung Der Standard online[1] unter dem Titel „Wirtschaftskammer kampagnisiert gegen Krankenstände – und verwendet dabei fragwürdige Zahlen“ (in der Printausgabe vom 1. Oktober 2025 unter dem Titel „WKO prangert Krankenstände an“) über eine Kommunikation der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), in der von „Milliardenschäden“ und geschätzten Kosten von bis zu 8,5 Milliarden Euro an „Wertschöpfungsverlusten“ durch missbräuchliche Krankenstände die Rede war. In einer Aussendung der WKO hieß es etwa wörtlich: „Beim Krankenstandsmissbrauch gehen die Schätzungen von bis zu 8,5 Mrd. Euro an Wertschöpfungsverlusten aus.“[2]

Laut dem Bericht des Standard bezieht sich die Zahl von 8,5 Milliarden Euro tatsächlich auf die gesamten Wertschöpfungsverluste, die durch alle gemeldeten Krankenstände entstehen (sowohl berechtigte als auch unberechtigte). Der WIFO-Fehlzeitenreport 2023, auf den sich die WKÖ in ihren Aussendungen berufen hat, enthält demnach keine Daten oder Schätzungen über die tatsächliche Höhe des Schadens, der durch missbräuchliche Krankenstände entsteht. Die WKÖ habe dies auf Nachfrage des STANDARD lediglich als „sprachlich unscharf formuliert“ bezeichnet, die Irreführung jedoch nicht klar widerrufen.

 

Die bewusste Verwendung einer Gesamtschadenszahl für die Behauptung eines Missbrauchsschadens durch eine gesetzliche Interessenvertretung (Körperschaft öffentlichen Rechts) stellt unseres Erachtens eine schwerwiegende Verletzung der Grundsätze der ordnungsgemäßen und gesetzmäßigen Geschäftsführung dar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist der Bundesminister über die Diskrepanz zwischen den von der WKO in Aussendungen verbreiteten Zahl von 8,5 Mrd. Euro Kosten sogenannter „missbräuchlicher“ Krankenstände und der tatsächlichen Herkunft dieser Zahl (Gesamtkosten aller Krankenstände) informiert?

2)    Teilt der Bundesminister die Auffassung, dass die bewusste Verwendung einer Zahl für Gesamtkosten als angebliche Zahl eines Schadens durch Missbrauch – also die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verbreitung unwahrer Tatsachen - durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts eine Verletzung der Pflicht zur gesetzmäßigen und ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach § 136 WKG darstellen kann?

3)    Welche Maßnahmen haben Sie als Aufsichtsbehörde gesetzt, um die WKO zur Klarstellung oder zum Widerruf dieser irreführenden Behauptungen zu veranlassen?

4)    Wurde aufgrund der in der Presse bekannt gewordenen Kommunikation ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die Wirtschaftskammer Österreich eingeleitet?

5)    Falls nein, aus welchen Gründen sieht der Bundesminister von der Einleitung eines solchen Verfahrens ab?

6)    Welche rechtlichen Konsequenzen drohen der WKO, wenn die Aufsichtsbehörde feststellt, dass durch die Verbreitung irreführender Tatsachen die Pflicht zur gesetzmäßigen Geschäftsführung verletzt wurde?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000289887/wirtschaftskammer-kampagnisiert-gegen-krankenstaende-und-verwendet-dabei-fragwuerdige-zahlen

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250924_OTS0118/wkoe-danninger-zu-ak-muessen-sozialbetrug-ganzheitlich-angehen