3690/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.10.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Kooperation zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und der islamistischen Terrorgruppe der Taliban

BEGRÜNDUNG

 

Wie die Tageszeitung Der Standard exklusiv berichtete, leisteten Vertreter des afghanischen Talibanregimes am 11. September 2025 in Wien Amtshilfe für die österreichischen Asylbehörden. In Vorbereitung von Abschiebungen aus Wien nach Kabul hätten sich die Beamten der Taliban-Administration an der Identifizierung von etlichen Personen beteiligt.

Die Aktion wurde von einem Sprecher des Innenministeriums bestätigt. Die Kooperation sei notwendig, um Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan umzusetzen.

Dem Vernehmen nach wurden der Delegation mindestens 19 Afghanen vorgeführt – an zwei Orten: dem Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel und in der Justizanstalt Simmering.

In diesem Zusammenhang soll ein Treffen auf technischer Ebene mit Vertretern der Defacto-Behörden des afghanischen Außenministeriums stattgefunden haben, bei dem auch Bedienstete des BMEIA auf Beamt:innenebene anwesend gewesen sein sollen. Dass Vertreter des Taliban-Regimes ein Visum für Österreich erhalten, ist erstaunlich und muss hinterfragt werden.

Das Taliban-Regime wird von den Vereinten Nationen (UNO) nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt. Der ständige Vertreter Afghanistans bei der UNO ist weiterhin ein Vertreter der gestürzten Islamischen Republik Afghanistan und nicht der Taliban. In Österreich werden die Taliban nach wie vor als Terrororganisation eingestuft.

Nicht nur stehen die Taliban bzw. ihre Vertreter weiterhin auf internationalen Terrorlisten - viele dieser Terrorlisten wurden als unmittelbare Reaktion auf die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon im Jahr 2001 erstellt. Anschläge, die, wie allgemein bekannt ist, von der Al-Qaida verübt wurden, die im Emirat der Taliban ihre Basis hatten und mit den Taliban verbündet war. Dass ausgerechnet am Jahrestag dieser Anschläge Taliban-Vertreter in Wien Vertreter:innen österreichischer Behörden getroffen haben, ist nicht nur symbolisch fatal, sondern ein außenpolitischer Affront.

Die Taliban verfolgen eine zutiefst frauenfeindliche, totalitäre Ideologie. Frauen und Mädchen sind seit der Machtübernahme 2021 systematisch aus allen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen – sie dürfen keine weiterführenden Schulen oder Universitäten besuchen, keine Ämter bekleiden, kaum arbeiten und werden aus dem öffentlichen Raum gedrängt. Selbst in Bibliotheken werden Bücher von und über Frauen verboten. Die Vereinten Nationen sprechen in diesem Zusammenhang von Gender-Apartheid. Eine Zusammenarbeit mit diesem Regime untergräbt Österreichs Engagement für Frauenrechte und Menschenrechte weltweit.

Österreich trägt als EU-Mitgliedstaat und Sitz zahlreicher internationaler Organisationen eine besondere Verantwortung, sich klar gegen jede Form der Legitimation des Taliban-Regimes zu positionieren. Jede Form offizieller Kooperation – selbst auf technischer Ebene – droht, den Taliban internationale Anerkennung zu verschaffen und ihren propagandistischen Kurs zu stärken.

Die jüngsten Ereignisse werfen daher schwerwiegende Fragen auf – zur Vereinbarkeit dieser Vorgänge mit den Grundsätzen der österreichischen Außenpolitik, mit menschenrechtlichen Verpflichtungen sowie mit der feministischen Außenpolitik, die Österreich glaubwürdig vertreten sollte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann, wo und wie oft kam es seit dem Sturz der afghanischen Republik im August 2021 zu Arbeitstreffen zwischen

a)    Ihnen persönlich

b)    Beamt:innen des BMEIA auf technischer Ebene

und Vertretern des international nicht anerkannten Taliban-Regimes?

2)    Wie wird sichergestellt, dass offizielle Treffen zwischen österreichischen (BMEIA, BMI) und Vertretern des Taliban Regimes nicht als faktische Anerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans gewertet werden können?

3)    Warum darf Österreich offiziellen Taliban-Vertretern ein Visum ausstellen, mit dem Ziel, mit offiziellen Behörden in Österreich zusammenzuarbeiten, wenn Österreich das Taliban-Regime nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt hat? Bitte um Begründung.

4)    Wie viele dieser Treffen fanden ausschließlich telefonisch oder mittels Videokommunikation statt – und wann jeweils?

5)    Vertreter welcher Behörden nahmen jeweils von afghanischer Seite an den Treffen teil und was waren die Funktionen dieser Vertreter?

6)    Über welche diplomatischen Kanäle wurde der Kontakt zwischen österreichischen Vertreter:innen des BMEIA und den Taliban etabliert?

7)    Wurde der Kontakt zu den afghanischen Behörden seit dem Sturz der afghanischen Republik im August 2021 a) auf technischer Ebene b) zwischen den Außenministerien Afghanistans und Österreichs jemals beendet? Wenn nein, bitte um Begründung, warum nicht.

8)    Gab es in der Zwischenzeit ab August 2021 trotz Abbruch der Kontakte Fälle von Kontaktaufnahmen? Wenn ja, bitte um Begründung.

9)    Gibt es schriftlich festgehaltene Positionen Österreichs innerhalb der EU und gegenüber der Vereinten Nationen bezüglich der Beziehungen zwischen Österreich und dem Taliban-Regime? Wenn ja, bitte um Vorlage der Dokumente.

10) Ab wann im Vorfeld war den Beamt:innen des BMEIA bekannt, dass Vertreter der Taliban in Österreich einreisen werden?

11) Wurde die afghanische Botschaft in Österreich von Vertreter:innen des BMEIA im Vorfeld von den Treffen mit den Taliban-Vertretern in Kenntnis gesetzt?

12) Handelte es sich bei dem Termin am 11. September 2025 um den Besuch von Vertretern des Taliban-Regimes in Österreich, bei dem das BMEIA teilgenommen hat?

a)    Wenn ja: Welche Abteilungen bzw. Funktionsträger:innen waren anwesend?

b)    Haben Sie Schritte gesetzt, um den Besuch zu unterbinden?

i. Wenn ja welche?

ii. Wenn nein, warum nicht?

13) Wie viele Vertreter des Taliban-Regimes befanden sich in Österreich?

14) Ist Ihnen bekannt, welche Funktionen die Taliban-Vertreter jeweils hatten?

a)    Wenn ja, welche?

b)    Wenn nein, warum nicht?

c)    Wenn nein: Warum wurden die Funktionen nicht vorab erhoben?

15) Wie lange befanden sich die Vertreter der Taliban in Österreich?

16) Welche Besprechungen, Termine oder sonstigen Aktivitäten fanden während des Aufenthalts in Österreich statt?

17) Haben Sie persönlich Vertreter des Taliban-Regimes getroffen?

a)    Wenn nein: Warum haben Sie kein politisches Signal gegen diesen Besuch gesetzt?

18) Wer kam für die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Taliban-Delegation auf?

19) Falls die Kosten von der Republik übernommen wurden, wie hoch waren die Kosten für Flug, Transfer, Übernachtung und Verpflegung?

20) Sind sonstige Repräsentationsaufwendungen für das BMEIA für den Taliban-Besuch entstanden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

21) Wurde eine Sicherheitsüberprüfung der Taliban-Delegation durch österreichische Behörden vorgenommen?
a) Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein: Warum nicht?

22) Wurden die Vertreter des Taliban-Regimes in Österreich durchgängig sicherheitsbehördlich begleitet?
a) Wenn nein: Warum nicht?

23) Trafen die Vertreter des afghanischen Taliban-Regimes anlässlich ihres Besuchs auch weitere Personen, die nicht Ihnen unterstellt sind?

24) Ist auszuschließen, dass die Taliban-Vertreter in Österreich islamistische Gefährder getroffen haben oder Kontakt mit solchen Personen aufnehmen konnten?

25) Ist es ausgeschlossen, dass die Taliban-Vertreter ihren Aufenthalt in Österreich nutzen konnten, um hier Strukturen für islamistische Gefährder einzurichten, auszubauen oder zu intensivieren?

26) Welche Gegenleistung verlangten die Vertreter des Taliban-Regimes für die Ermöglichung der Rückführungen nach Afghanistan?

27) Liegt der bestehenden Kooperation mit den Taliban eine schriftliche Vereinbarung zu Grunde? Wenn ja: Bitte um Übermittlung.

28) Sind weitere Besuche bzw. Treffen von Taliban-Vertretern mit Vertreter:innen  des BMEIA geplant?

a)    Falls ja, wann, wo und zu welchem Zweck?

29) Wie bewerten Sie diese Kooperation vor dem Hintergrund, dass die Taliban Frauen und Mädchen systematisch von Bildung, Arbeit und öffentlichem Leben ausschließen und selbst Bücher von und über Frauen aus Bibliotheken entfernen? Halten Sie es für angemessen, dass BMEIA -Vertreter:innen Vertreter eines von Österreich nicht anerkannten Regimes, das auf der Terrorliste steht und Frauenrechte systematisch missachtet, empfangen?

30) Welche konkreten Schritte setzt Österreich, um sich international – insbesondere in der EU, und bei den Vereinten Nationen – gegen die völkerrechtliche Anerkennung des Taliban-Regimes einzusetzen?

31) Wurde der österreichische Nationalrat, insbesondere der außenpolitische Ausschuss, über die Kontakte mit Taliban-Vertretern informiert? Wenn nein, warum nicht?