3691/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.10.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Unterschiede und künftige Entwicklung der Berufsgruppen der gewerblichen, medizinischen und Heilmasseure

BEGRÜNDUNG

 

Die Berufsbilder der gewerblichen, medizinischen und Heilmasseur:innen stellen wichtige Säulen in der Gesundheits- und Präventionsversorgung dar. Ihre Tätigkeitsfelder, Ausbildungsvoraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch komplex und unterscheiden sich teils deutlich. Während die gewerblichen Masseur:innen vorrangig im Bereich der Wellness- und Präventionsdienstleistungen tätig sind, arbeiten medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen im Auftrag eines/einer Arztes/Ärztin.

In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Diskussionen über eine mögliche Aufwertung und Weiterentwicklung der Berufsgruppe der Heilmasseur:innen, etwa durch erweiterte Kompetenzen, Anpassung der Ausbildung oder die Möglichkeit, selbst Angestellte zu beschäftigen.

Darüber hinaus bestehen Fragen zur genauen Abgrenzung und Einstufung der Ausbildungsniveaus im Rahmen des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR/EQR).

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie unterscheiden sich nach Ansicht des Bundesministeriums die Berufsgruppen
a) der gewerblichen Masseur:innen,
b) der medizinischen Masseur:innen und
c) der Heilmasseur:innen
in Bezug auf Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Tätigkeitsbereich und rechtliche Befugnisse?

2)    Wie erfolgt derzeit die Zuordnung dieser drei Berufsgruppen zu den Niveaus des Nationalen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR/EQR)?

3)    Gibt es derzeit Pläne im Sozialministerium, die sich mit einer Weiterentwicklung und/oder Aufwertung des Berufsbilds der Heilmasseur:innen befassen?

4)    Falls ja:
a) Welche konkreten Maßnahmen oder Änderungen werden geprüft (z. B. Erweiterung der Kompetenzen, Anpassung der Ausbildung, neue Spezialisierungen)?
b) Bis wann ist mit Ergebnissen oder einem Entwurf zur gesetzlichen Anpassung zu rechnen?

5)    Gibt es derzeit Überlegungen, Heilmasseur:innen künftig die Möglichkeit einzuräumen, eigene Angestellte zu beschäftigen?

6)    Wenn ja,
a) in welcher Form wäre eine solche Regelung denkbar,
b) welche Voraussetzungen oder Einschränkungen wären dabei vorgesehen,
c) und wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative oder Novelle des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) zu rechnen?

7)    Wenn nein, welche Gründe sprechen derzeit gegen eine solche Öffnung?

8)    Wie bewertet das Ministerium die Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Heilmasseur:innen und Physiotherapeut:innen, insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in der therapeutischen Praxis?

9)    Ist geplant Heilmasseur:innen ins Gesundheitsberuferegister aufzunehmen?

a)    Wenn ja: Wann?

b)    Wenn nein: Warum nicht?

10) Aktuell wird die Heilmassage von den Minuten und der Kostenrückerstattung her als Zusatzbehandlung zur Physiotherapie und nicht als eigenständige Behandlungsform gehandelt. Ist geplant eine eigene Behandlungsform „Heilmassage“ für die Dauer von 45-60 Minuten zu etablieren?

11) Ist geplant einen eigenen Kollektivvertrag für medizinische Masseur:innen und Heilmasseur:innen einzuführen?

12) Gibt es Überlegungen Heilmasseur:innen als medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberuf anzuerkennen?

a)    Wenn ja: Wann?

b)    Wenn nein: Warum nicht?