3693/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Islamvereine in Österreich

 

 

Am 29. August 2025 berichtete ein Medium[1] über den „Islamischen Versammlungs- und Bildungsverein“ (ZVR-Zahl 514522494), welcher im oberösterreichischen Leonding in einer Gewerbeimmobilie eine Moschee samt Koranschule rechtswidrig betreiben soll. Zudem soll es in der Vergangenheit mehrfach zu Schikanen und Einschüchterungen gegenüber anderen Mietern gekommen sein, die durch dokumentierte Aussagen belegt sind.[2] Obwohl bereits ein Bescheid durch die Stadtgemeinde feststellt hat, dass in der besagten Gewerbeimmobilie keine Moschee genehmigt werden kann, dürfte laut Augenzeugen die rechtswidrige Nutzung weiterhin erfolgen. Der Eigentümer der Immobilie ist machtlos.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Vereine, Einrichtungen oder Institutionen mit muslimischem Hintergrund existieren mit Stichtag der Anfrage in Oberösterreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gemeinde, Tag der Inbetriebnahme, Vereinsnamen und Zweck des Vereins)

a.    Welche dieser Vereine, Einrichtungen oder Institutionen mit muslimischem Hintergrund stehen mit Stichtag der Anfrage unter Beobachtung durch die DSN bzw. LSE?

b.    Welche dieser Vereine, Einrichtungen oder Institutionen mit muslimischem Hintergrund standen in der Vergangenheit bereits unter Beobachtung durch die DSN bzw. LSE?

2.    Sind Ihnen ausländische Fördergeldstrukturen für muslimische Vereine in Oberösterreich bekannt?

a.    Falls ja, haben Sie Schritte gesetzt, um diese Fördergeldstrukturen zu beenden?

b.    Falls ja, welche Möglichkeiten bestehen darüber hinaus, um derartige Strukturen zu verhindern?

c.    Falls ja, wieviel Fördergeld bezogen muslimische Vereine in Oberösterreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Verein, Gemeinde und Förderhöhe)

3.    Gibt es Unterstützungs- bzw. Fördervereine der Islamischen Glaubens-gemeinschaft Österreich, die mit Stichtag der Anfrage unter Beobachtung der DSN bzw. LSE stehen?

a.    Falls ja, welche und seit wann?

b.    Falls ja, welche politischen und rechtlichen Folgerungen wurden aufgrund der Beobachtungen bisher getroffen?

4.    Wie viele Vereine, Einrichtungen oder Institutionen wurden seit 2015 bis zum Stichtag der Anfrage in Oberösterreich gemäß § 29 Abs 1 VerG aufgelöst? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gemeinde, Tag der Auflösung, Vereinsnamen, Zweck des Vereins sowie Grund der Auflösung)

a.    Wie viele der aufgelösten Vereine, Einrichtungen oder Institutionen hatten einen religiösen Bezug?

b.    Wie viele der aufgelösten Vereine, Einrichtungen oder Institutionen hatten einen erzieherischen Zweck?

c.    Wie viele der aufgelösten Vereine, Einrichtungen oder Institutionen hatten einen bildnerischen Zweck?

5.    Geht laut den Ihnen unterstehenden Behörden von der İsmail-Ağa-Gemeinde eine allgemeine oder konkrete Gefahr aus?

a.    Falls ja, wodurch?

b.    Falls nein, warum ist diese Gemeinde in Deutschland unter Beobachtung?

c.    Gibt es laut Ihren Informationen derzeit Gruppierungen, Vereine oder Personen, die die İsmail-Ağa-Gemeinde in Österreich vertreten oder zu etablieren versuchen?

6.    Stand der „Islamische Versammlungs- und Bildungsverein“, ZVR-Zahl 514522494, in der Stadtgemeinde Leonding, Welserstraße 70, mit Stichtag der Anfrage jemals unter Beobachtung der DSN bzw. des LSE?

a.    Falls ja, in welchem Zeitraum?

b.    Falls ja, wie lautet das konkrete Ergebnis der Prüfung und welche Feststellungen führten zu diesem Ergebnis?

c.    Falls ja, ist die Beobachtung aufrecht?

d.    Falls nein, warum ist im öffentlichen Protokoll der Gemeinderatssitzung der Stadt Leonding vom 4. Mai 2023[3], davon die Rede, dass der „österreichische Verfassungsschutz“ besagten Verein „sozusagen beobachtet“ hätte?

e.    Falls nein, warum wurde der Verein trotz mehrfacher Beschwerden nie überwacht?

7.    Gingen mit Stichtag der Anfrage Beschwerden oder Anzeigen gegen den „Islamischen Versammlungs- und Bildungsverein“ in der Stadtgemeinde Leonding bei Ihnen unterstellten Dienststellen ein?

a.    Falls ja, welche Sachverhalte lösten diese Beschwerden bzw. Anzeigen aus? (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Delikten bzw. Verwaltungs-übertretungen)

b.    Falls ja, wie wurde seitens der Behörden auf Beschwerden oder Anzeigen reagiert?

8.    Gibt es laut Ihrem Wissensstand Vereine, Einrichtungen oder Institutionen in Oberösterreich, die Verbindungen zur İsmail-Ağa-Gemeinde aufweisen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gemeinde, Tag der Inbetriebnahme, Vereinsnamen und Zweck des Vereins)

a.    Falls nein, warum ist das Logo der Ismail-Aga-Gemeinde mit ca. einem Meter Durchmesser und der türkischen Aufschrift „Ismailaga Avrupa – Oberösterreich Subesi“ (Ismailaga Europa – Zweigstelle Oberösterreich) beim Eingangsbereich des „Islamischen Versammlungs- und Bildungs-verein“ in der Stadtgemeinde Leonding, Welserstraße 70, deutlich zu sehen?

9.    Warum war für eine feuerpolizeiliche Beschau samt Bauamt bei besagtem „Islamischen Versammlungs- und Bildungsverein“, ZVR-Zahl 514522494, im April 2025 Polizeischutz notwendig?

a.    Gab es in der Vergangenheit einschlägige Verhaltensweisen von Vereinsmitgliedern oder vereinsnahen Personen, die Polizeischutz zum Schutz der Feuerbeschau sowie des Bauamtes notwendig machten?

b.    Mit welcher Begründung wurde die Begleitung durch Polizeikräfte von der Stadtgemeinde Leonding angefordert?

10. Ist die Islamlandkarte[4], die 2021 durch die Dokumentationsstelle Politischer Islam erneut vorgestellt wurde, nach Ihrer Beurteilung noch aktuell?

a.    Fließen Gelder des Ressorts an die Projektbetreiber?

b.    Welche sicherheitspolitischen Ableitungen traf das Ressort im Hinblick auf die wachsenden Strukturen des Islams?

11. Welche konkreten Maßnahmen werden aktuell zur Eindämmung islamistischer Strukturen gesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach konkreter Maßnahme, Zeitraum und Örtlichkeit)

12. Ist jener mutmaßlich islamistische Spion[5], welcher den Staatsschutz infiltriert haben soll, aktuell weiterhin im Personalstand des Ressorts?

a.    Wie lange ist bzw. war diese Person bei der DSN tätig?

b.    Wie lange ist bzw. war diese Person bereits im Personalstand des Ressorts?

c.    Warum kam es zu keiner Festnahme dieser Person?

d.    Zu welchen islamistischen Gruppierungen bestanden mit der Person Verbindungen?

13. Können Sie ausschließen, dass es zu einer Weitergabe von Daten der DSN durch die Person kam?

a.    Falls ja, wodurch?

b.    Falls nein, um welche Daten (insbesondere um welche Gruppierung) handelt es sich bei den weitergegebenen Daten?

c.    Falls nein, über welchen Zeitraum erstreckte sich die Datenweitergabe?

d.    Falls nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen, um etwaige betroffene Ermittlungen bzw. laufende Ermittlungen nicht zu behindern?

14. Gibt es laut Ihrem Wissensstand einen Zusammenhang zwischen der besagten Datenabfrage und handelnden Personen bzw. Organisationen, die in Verbindung mit dem Nahost-Konflikt zwischen Israel und Palästina stehen?

a.    Falls ja, um welche Personen bzw. Organisationen handelt es sich dabei?

15. Seit wann ist die mögliche Infiltrierung der DSN, die in Frage 12 angesprochen wird, intern bekannt (Datum)?

a.    Wann haben Sie von diesem Vorfall erstmals erfahren?

b.    Wann gab es die ersten internen Berichte bzw. Aktenvermerke zu diesem Vorfall durch die DSN?

c.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um künftig derartige Infiltrierung in diesem hochsensiblen Bereich zu verhindern?

16. Können Sie ausschließen, dass der angekündigte Rückzug des Leiters der DSN mit dem in Frage 12 angesprochenen Vorfall zu tun hat?

a.    Falls ja, warum?

b.    Falls nein, warum nicht?

17. Sollte sich herausstellen, dass der Rückzug des Leiters der DSN mit dem in Frage 12 angesprochenen Vorfall direkt oder indirekt zu tun hat, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://exxpress.at/politik/islamisten-verweigern-raeumung-einer-illegalen-moschee/ (aufgerufen am 15.10.2025)

[2]    https://www.krone.at/3910321 (aufgerufen am 15.10.2025)

[3]    https://www.leonding.at/fileadmin/Gemeinderat_Sitzungen_Verhandlungsschriften/
gVHSch_GR_04.05.2023.pdf
(aufgerufen am 15.10.2025)

[4]    https://www.islam-landkarte.at/ (aufgerufen am 15.10.2025)

[5]    https://www.krone.at/3921615 (aufgerufen am 15.10.2025)