3694/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander
an die Bundesministerin für Arbeit Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Schutz Jugendlicher vor irreführender Schönheitswerbung in sozialen Medien
Soziale Medien spielen eine zentrale Rolle in der Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat prägen nicht nur Kommunikation und Selbstdarstellung, sondern zunehmend auch Konsum-verhaltung und Schönheitsvorstellungen.
Werbung und Influencer-Marketing im Bereich ästhetischer Behandlungen, Kosmetik und „Schönheitsoptimierung“ nehmen stark zu. Inhalte werden dabei häufig nicht eindeutig als Werbung gekennzeichnet oder vermitteln den Eindruck, kosmetische Eingriffe seien risikofrei, günstig und gesellschaftlich notwendig. Jugendliche sind solchen Botschaften besonders ausgesetzt, da algorithmische Feeds gezielt Inhalte zu Körper, Schönheit und Lifestyle empfehlen.
Berichte weisen darauf hin, dass irreführend gekennzeichnete Werbung in sozialen Medien das Konsumverhalten beeinflusst und zu unrealistischen Schönheitsidealen beitragen kann. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Kennzeichnungspflichten und Informationsangebote im Bereich des Konsumentenschutzes ausreichend greifen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Bewerbung kosmetischer Behandlungen und Schönheitsprodukte auf Social-Media-Plattformen?
2. Wie wird die Einhaltung dieser Bestimmungen im digitalen Raum kontrolliert?
3. Welche Verfahren bestehen, um gegen irreführende oder nicht gekenn-zeichnete Werbung auf Social-Media-Plattformen vorzugehen?
4. In welcher Form arbeitet Ihr Ressort mit der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), der Bundeswettbewerbsbehörde oder Plattform-betreibern bei der Überwachung solcher Werbeinhalte zusammen?
5. Welche Informations- oder Aufklärungskampagnen Ihres Ressorts befassen sich mit Werbung und Schönheitsdarstellungen in sozialen Medien?
6. Plant Ihr Ressort weitere Maßnahmen, um den Schutz Jugendlicher vor manipulativer Online-Werbung zu stärken?
a. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
7. Wird die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung digital bearbeiteter Werbeinhalte geprüft?
a. Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese Prüfung?