3696/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Maximilian Linder
an den Bundeskanzler
betreffend UN-Jugenddelegiertenprogramm – Zuständigkeiten und Kosten
Seit 2012 entsendet die Bundesjugendvertretung (BJV) in Kooperation mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten alle zwei Jahre österreichische UN-Jugenddelegierte zur Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York.[1] Ziel des Programms ist es, jungen Menschen die Chance zu geben, aktiv an internationalen Verhandlungen teilzunehmen und die Interessen der österreichischen Jugend in der UNO zu vertreten. Die Delegierten sind Teil der offiziellen österreichischen UN-Delegation und nehmen insbesondere an Sitzungen des Dritten Ausschusses der Generalversammlung (Soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) teil.
Die BJV ist seit 2001 gesetzlich verankert und die Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich. Nach derzeitigen Informationen übernimmt die BJV die unmittelbaren Kosten für Flug, Unterkunft und Teilnahme der Delegierten. Da die BJV überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, handelt es sich dabei um eine indirekte Verwendung von Bundesmitteln.
Unklar ist, in welchem Umfang Ihr Ressort eigene Ressourcen bereitgestellt, etwa durch direkte Kostenübernahme, organisatorische Unterstützung oder offizielle Begleitung der Delegierten vor Ort. Ebenso wenig transparent ist, wie die Kosten zwischen der BJV und Ihrem Ressort verteilt sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Klärung der derzeitigen Zuständigkeiten, organisatorischen Abläufe und finanziellen Beteiligungen Ihres Ressorts am UN-Jugenddelegiertenprogramm der BJV geboten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Welche Aufgaben übernimmt Ihr Ressort derzeit im Rahmen des UN-Jugenddelegiertenprogramms der Bundesjugendvertretung?
2. Wie erfolgt derzeit die Abstimmung zwischen Ihrem Ressort und der Bundesjugendvertretung im Zusammenhang mit dem UN-Jugenddelegierten-programm?
a. Gibt es dazu Vereinbarungen, Arbeitsabsprachen oder regelmäßige Koordinationstreffen?
3. Welche Kriterien legt Ihr Ressort bei der Auswahl, Vorbereitung und Betreuung der österreichischen UN-Jugenddelegierten an?
4. Sind derzeit Mitarbeiter Ihres Ressorts in die Betreuung oder Begleitung der UN-Jugenddelegierten eingebunden, insbesondere bei deren Teilnahme an der Generalversammlung der Vereinten Nationen?
a. Falls ja, in welcher Funktion und in welchem Umfang erfolgt diese Einbindung?
5. Welche finanziellen oder sachlichen Mittel stellt Ihr Ressort für das UN-Jugenddelegiertenprogramm zur Verfügung?
6. Trägt Ihr Ressort Kosten im Zusammenhang mit den Reisen oder Teilnahme der UN-Jugenddelegierten an der Generalversammlung der Vereinten Nationen?
a. Falls ja, welche Arten von Kosten werden dabei übernommen (z. B. Flug, Unterkunft, Tagesdiäten)?
b. Falls ja, wie hoch sind die einzelnen Kosten jeweils?
7. Wie erfolgt die Dokumentation und Kontrolle der von Ihrem Ressort eingesetzten Mittel für das UN-Jugenddelegiertenprogramm?
a. Gibt es dazu interne Berichte?
8. Wie hat sich die Zuständigkeit und finanzielle Beteiligung Ihres Ressorts am UN-Jugenddelegiertenprogramm seit der Einführung des Programms verändert?
9. Welche strukturellen oder finanziellen Anpassungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben?
[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030/erfolgsgeschichten-agenda-2030/un-youth-delegate-programme-der-bundesjugendvertretung.html (aufgerufen am 10.10.2025)