37/J XXVIII. GP
Eingelangt am 24.10.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner,
Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Entwicklung von Hasskriminalität und vorurteilsmotivierten Verbrechen im Jahr 2024“
Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Verbrechen haben sich gerade in den letzten Jahren zu einer immer größeren Belastung für das vielfältige Zusammenleben in unserer Republik entwickelt. Die statistische Erfassung von vorurteilsbezogener Gewalt und Hassverbrechen in Österreich wurde im Jahr 2020 nach langjährigen Forderungen von Zivilgesellschaft und NGOs durch ein EU-weites Projekt umgesetzt. Bereits seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der sechsmonatigen Pilotphase 2021 ist die Entwicklung klar: Hassverbrechen nehmen zu!
In allen Gruppen steigerten sich die Anzeigen wegen möglicher Hassverbrechen im Jahr 2021, teilweise sogar deutlich. Wurden im Pilotzeitraum von November 2020 bis April 2021 noch 2.401 Hassverbrechen polizeilich erfasst, waren es zwischen Jänner und Dezember 2021 bereits 6.619 bei 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten. Laut dem Lagebericht Hate Crime 2022 vom Juli 2023 des Bundesministeriums für Inneres stieg diese Zahl zwischen Jänner und Dezember 2022 auf insgesamt 6.779 Vorurteilsmotive bei 5.865 vorurteilsmotivierten Straftaten. Die erst im Sommer 2024 veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2023 zeigen einen deutlichen neuerlichen Anstieg an!
Angesichts dieser Entwicklungen sind alle demokratischen Kräfte gefordert, mit voller Kraft gegen Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Gewalt aufzutreten. Dazu ist es insbesondere auch notwendig, dass die zuständigen Bundesministerien für Justiz und Inneres auch dem Parlament gegenüber völlig transparent agieren und alle ihm vorliegenden Daten offenlegen. Nur so kann ein rasches Gegensteuern bei aktuellen Entwicklungen und Tendenzen sichergestellt werden. Eine Veröffentlichung allfälliger Daten erst ein halbes Jahr nach Ende des Kalenderjahres, wie bisher in den Lageberichten des BMI, kann im Sinne der Aufbereitung und Kontextualisierung wichtig sein, sie ersetzt aber keine transparente Auskunft über die schon lange davor vorliegenden Rohdaten gegenüber dem Parlament.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wegen wie vieler Tathandlungen mit gruppenspezifischem bzw. vorurteilsmotiviertem Hintergrund (wegen der Kategorien nationale/ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, sozialer Status, sowie Behinderung) hat die Staatsanwaltschaft bisher im Jahr 2024 ermittelt bzw. zwischen 1. Jänner und 30. September 2024 Ermittlungen aufgenommen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Vorurteilsmotiv und Bundesländern.
2. Wie viele Verfahren wegen Tathandlungen mit gruppenspezifischem bzw. vorurteilsmotiviertem Hintergrund (wegen der Kategorien nationale/ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, sozialer Status, sowie Behinderung) wurden bisher zwischen 1. Jänner und 30. September 2024 Ermittlungen geführt. Bitte um Aufschlüsselung nach Vorurteilsmotiv und Bundesländern.
3. Wie viele Verfahren wegen Tathandlungen mit gruppenspezifischem bzw. vorurteilsmotivierten Hintergrund wurden bisher zwischen 1. Jänner und 30. September 2024 Ermittlungen mit einem (Teil)Schuldspruch beendet? Bitte um Aufschlüsselung nach Vorurteilsmotiv und Bundesländern.
a. Wie viele endeten mit einer außergerichtlichen Einigung? Bitte um Aufschlüsselung nach Vorurteilsmotiv und Bundesländern.
b. Wie viele wurden ohne Urteil eingestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Vorurteilsmotiv und Bundesländern.
c. Aus welchen Gründen wurden die genannten Verfahren jeweils eingestellt?
4. Welche noch offenen Projekte, Initiativen oder Vorhaben übergeben Sie in Ihrem Ressort im Bereich des Kampfes gegen Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Verbrechen an die nächste Bundesregierung, damit diese von lhrem*lhrer Amtsnachfolger*in fertiggeführt werden können? Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Vorhaben, Zuständigkeit in Ihrem Ressort, Umsetzungsstand und bereits erfolgten Schritten.