3715/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.10.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend: Die Filmbranche wartet auf Lösungen, Herr Kulturminister!
Im Frühjahr 2025 kündigte Kulturminister Andreas Babler eine wesentliche Kürzung der Kinofilmförderung ÖFI+ auf 15,5 Millionen pro Jahr an. Diese Zahl fand sich in der Folge auch im Kulturbudget für das Jahr 2026 wieder. Die Branche reagierte mit massivem Protest: Kritiker:innen warnten, die angekündigte Reduktion bedrohe unmittelbar laufende Projekte und die Struktur der heimischen Filmwirtschaft.
Als Reaktion auf die Proteste lud Bundesminister Babler im Juni 2025 zu einem Runden Tisch mit Vertreter:innen der Filmwirtschaft, um die Situation zu erörtern und Perspektiven für die Zeit der Budgetkonsolidierung (2025/2026) sowie für ein überarbeitetes Fördermodell ab 2027 zu sammeln. Im Zuge dieses Dialogs wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe angekündigt, die mit dem Finanzministerium und Branchenvertreter:innen neue Finanzierungsvorschläge prüfen soll.
Minister Babler nannte in diesem Zusammenhang mehrere mögliche Instrumente, die geprüft werden sollen, darunter:
· die Überarbeitung des ÖFI+-Modells hin zu einer stärkeren Fokussierung auf „selektive“ Fördermechanismen
· eine Überbrückungsfinanzierung für akut gefährdete Projekte (um Lücken zu schließen, die durch Budgetumstellungen entstanden sind),
· die Prüfung eines Tax-Credit-Modells (steuerliche Gutschriften als Filmförderinstrument) und
· die Idee einer Investment Obligation bzw. einer Verpflichtung für internationale Streamingkonzerne bzw. marktstarke Akteure zu Abgaben oder Investitionen in nationale Filmförderung.
Die Branche hatte eigene Vorschläge eingebracht und forderte zugleich konkrete Zusagen für Überbrückungsmittel und eine rasche Klärung der Rahmenbedingungen, damit laufende Produktionen nicht in Gefahr geraten.
Parallel zu den Diskussionen über ÖFI+ wurde in der Branche die Frage diskutiert, wie eine Investment Obligation sowie eine Levy rechtlich und wirtschaftlich fair ausgestaltet werden können und ob bzw. wie es möglich ist, internationale Plattformen zielsicher zu verpflichten.
Zusammenfassend besteht erheblicher politischer und wirtschaftlicher Handlungsbedarf: kurzfristig zur Absicherung bereits geförderter oder in Produktion befindlicher Projekte, mittelfristig zur Klärung der Finanzierungsarchitektur und langfristig zur Zukunft des Fördersystems, um sowohl kulturelle Vielfalt als auch Standortziele zu sichern.
Obwohl die Zeit drängt, sind jedoch seit Ankündigung des oben genannten Prozesses keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie stellen Sie sich die Umgestaltung von ÖFI+ vor, welche Komponenten sollen aus Ihrer Sicht erhalten bleiben, welche entfallen?
2. Wie weit ist der Prozess zu ÖFI+ vorangeschritten?
3. Wann wird das überarbeitete ÖFI+ Modell vorgestellt?
4. Wird es eine Überbrückungsfinanzierung für den österreichischen Film geben, um die Förderkürzung bei ÖFI+ abzufedern?
a. In welcher Höhe und nach welchen Kriterien (Zielgruppen, Förderfähigkeitskriterien, Fristen) sollen Mittel vergeben werden?
5. Wurde eine konkrete Ausgestaltung eines Tax-Credit-Modells geprüft und was hat diese Prüfung ergeben?
a. Wurden eine beihilfen- und steuerrechtliche Prüfung sowie eine fiskalwirtschaftliche Impact-Analyse (Budgetwirkung, Anreizwirkungen, Verteilwirkung) durchgeführt? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
6. Wie stellen Sie sich die Ausgestaltung einer Investment Obligation vor (rechtliche Form, Höhe der Verpflichtung, Bemessungsgrundlage, verpflichtete Unternehmen, begünstigte Unternehmen), wie die von Ihnen bereits öffentlich für 2026 avisierte Levy?
7. Wie sollen Umsatzgrenzen ausgestaltet sein, um internationale Streamingkonzerne zielsicher zu einer Investment Obligation und einer Levy zu verpflichten?
a. Gibt es hier rechtliche Bedenken und wenn ja, wie werden diese entkräftet?
8. Ist die Investment Obligation bzw. die Levy auch für die Musikbranche in Prüfung? Falls ja, in welcher Form?
9.
Abschließend: Wie
lautet der Zeitplan für die weiteren Schritte (Weitere Sitzungen der Arbeitsgruppen,
Ausarbeitung von Modellen, Berichtstermin an Ministerien,
Entscheidungszeitpunkt) zu den in den Fragen 1, 4, 5, 6 genannten Vorhaben?