3720/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.10.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde,

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend “Her mit der Marie!” - Warum so viel Zurückhaltung beim Schadloshalten der Republik bei Postenschacher und Korruption?

BEGRÜNDUNG

 

EUR 9.883,90: So viel Schadenersatz und Ersatzansprüche für entgangene Verdienste erhielt 2021 eine laut dem Bundesverwaltungsgericht diskriminierte hochqualifizierte Bewerberin[1] von der Republik, die 2016 bei der Besetzung der Leitung des Braunauer Finanzamts das Nachsehen hatte. Die bis dahin interimistische Leiterin unterlag einem ÖVP-Bürgermeister. ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie zwei weitere mitangeklagte Beamte aus der Begutachtungskommission haben kürzlich vor einem Strafgericht mit einer Diversion Verantwortung für ihr Vorgehen übernommen.

Bisher gab es von der Finanzprokuratur wohl noch keine dokumentierten Versuche, die Republik für diese gerichtlich dokumentierte Diskriminierung schadlos zu halten, denn das Finanzministerium gibt gegenüber der Zeitung Die Presse an, einen Regressanspruch erst zu prüfen.[2]

Erst diese Woche wurde durch einen Bericht der Zeitung Die Presse ein weiterer Fall von Postenschacher in einem ehemaligen ÖVP-Ressort bekannt: Die Republik muss einem Diplomaten 15.000 Euro Schadenersatz leisten, weil er aus weltanschaulichen Gründen in einem Besetzungsverfahren diskriminiert wurde. Die Botschafterstelle in Abu Dhabi ging im Jahr 2022 an den ehemaligen Sprecher und langjährigen Vertrauten von Sebastian Kurz, Etienne Berchtold, obwohl der übergangene Bewerber besser geeignet gewesen wäre.[3]

Wie Recherchen des ORF-Magazins Report und des Nachrichtenmagazins Profil ergeben haben, gab es seit 2006 205 dokumentierte Fälle, in denen sich Beamt:innen diskriminiert gefühlt haben, weil sie kein oder das falsche Parteibuch hatten. In 107 Fällen sei demnach der Beschwerde stattgegeben worden, 76 davon seien alleine im Innenministerium passiert. Diese Postenschacher in Ministerien verursachten dabei Kosten von 439.730,82 Euro für Steuerzahler:innen.

Allerdings: Den Journalisten dürften nicht die vollständigen Daten übermittelt worden sein. So schreibt das Innenministerium in der Anfragebeantwortung (15286/A) vom 13.9.2023 von 50 Beschwerden allein im Jahr 2022, denen in acht Fällen stattgegeben wurde. Seit 2011 musste das Innenministerium an 40 Personen Schadenersatzleistungen von 497.463,83 Euro leisten. Bekannt ist auch ein Fall aus dem Verkehrsministerium aus dem Jahr 2018, bei dem es um 300.000 Euro zugesprochene Ersatzansprüche geht.[4] Es stellt sich also die Frage, welche dieser Ansprüche bereits regressiert worden sind.

Gerade in Zeiten klammer Budgets sollte der Staat sich holen, was ihm zusteht. Das gilt insbesondere auch im Sinne einer politischen Hygiene bei Fällen von mutmaßlicher Korruption. Die Erstanfragestellerin hat bereits Ende Februar dieses Jahres eine Anfrage diesbezüglich an Sie gerichtet. Die Beantwortung (488/AB) war allerdings mehr als verhalten.

Die WKStA ermittelt seit Oktober 2021 gegen mehrere ÖVP-Persönlichkeiten.  Im Oktober 2024 veröffentlichte die Wochenzeitung Der Falter den sogenannten Privatbeteiligtenanschluss der Finanzprokuratur in der Strafsache gegen Thomas Schmid. Die Republik schloss sich dem Strafverfahren als „Geschädigte“ an und forderte Schadenersatz von den Beteiligten. Was kritisch ins Auge fällt: Die Finanzprokuratur wollte sich zwar an Thomas Schmid und dem ehemaligen Mitarbeiter im Finanzministerium, Johannes Pasquali, mit Forderungen iHv rund 3 Millionen Euro schadlos halten, aber offenbar nicht an Sebastian Kurz, seinen Vertrauten Frischmann und Fleischmann, sowie an der ÖVP, gegen die als Verband ermittelt wird[5]. Auch Ex-Ministerin Sophie Karmasin wird nicht erwähnt. Das ist besonders irritierend, weil Karmasin bereits 2024 rechtskräftig verurteilt wurde.[6]

Es stellt sich daher die Frage: Warum wird hier so zögerlich gehandelt? Geht es hierbei darum, bestimmten ÖVP-Persönlichkeiten einen Gefallen zu tun?

Bürger:innen erwarten sich, dass die Republik klare Kante gegenüber jenen zeigt, die der Republik mit ihrem Handeln Schaden zugefügt haben bzw. diesen billigend in Kauf genommen haben. Die unterzeichnenden Abgeordneten erwarten sich vollständige und präzise Beantwortung dieser Fragen durch das Finanzministerium. Dass die mutmaßlichen Korruptionsfälle bzw. deren Bekanntwerden in die Amtszeit Ihrer Vorgänger fallen, ist keine hinreichende Begründung dafür, wieso Fragen unbeantwortet bleiben. Es liegt ausdrücklich in Ihrer Entscheidung - falls zutreffend - die Möglichkeit einer Regression oder einer Privatbeteiligung (wie u.a. bei Karmasin und Wöginger) weiterhin nicht zu nutzen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

A N F R A G E

1)    Wie hoch waren die durch den Bund geleisteten Schadenersatzzahlungen in den Jahren 2014 bis 2024 jährlich wegen Diskriminierung aufgrund Weltanschauung (“Postenschacher”) gem. § 13 Abs. B-GIBG, aufgeteilt auf Ministerien, inkl. nachgeordneten Stellen?

2)    In wie viel Prozent der Fälle und in wieviel Prozent der Schadensumme wurden zugesprochene Ersatzansprüche bei möglichen Verantwortlichen versucht zu regressieren? In wie vielen Fällen und in wie vielen Prozent der Fälle sowie der Schadensumme war das Vorhaben (allenfalls zu welchem Teil) erfolgreich?

3)    Wie hoch waren die geleisteten Schadenersatzzahlungen in den Jahren 2014 bis 2024 jährlich wegen Diskriminierung aufgrund Weltanschauung (“Postenschacher”) gem. § 13 Abs. B-GlBG in Ihrem Ressort, inklusive nachgeordneter Dienststellen und von Ihrem Ressort beaufsichtigten Anstalten?

4)    In wie viel Prozent der Fälle und in wie viel Prozent der Schadensumme wurden zugesprochene Ersatzansprüche bei möglichen Verantwortlichen versucht zu regressieren? In wie vielen Fällen und in wie viel Prozent der Fälle sowie der Schadensumme war das Vorhaben (allenfalls zu welchem Teil) erfolgreich?

5)    Um welche Postenbesetzungen ging es bei anerkannter Diskriminierung aufgrund Weltanschauung im Finanzministerium?

6)    Wie hoch waren die Schadenersatzzahlungen in den Jahren 2014 bis 2024 jährlich wegen Diskriminierung aufgrund Weltanschauung (“Postenschacher”) im Ihrem Ressort nachgeordneten Bereich (vom BMF verwaltete Beteiligungen des Bundes)?

 

Causa Wöginger

7)    Warum hat sich die Republik vertreten durch das Finanzministerium bzw. die Finanzprokuratur nicht als Privatbeteiligte beim Verfahren gegen August Wöginger und andere angeschlossen?

8)    Seit wann erfolgt die Prüfung, ob der Schaden bei den Angeklagten regressiert wird?

a)    Falls erst seit Oktober 2025 oder später, warum erst so spät?

b)    Bis wann ist die Prüfung abgeschlossen?

c)    Welches Ergebnis ergab die Prüfung?

9)    Mit Schriftsatz vom 30.02.2020 bestritt die Finanzprokuratur die Diskriminierung gegenüber der unterlegenen Bewerberin im Finanzamt Braunau. Sie hätte die Aufgaben nicht ausreichend erfüllen können.[7] Wann und wie entschuldigte sich die Finanzprokuratur bzw. das Finanzministerium bei der Bewerberin für dieses Schreiben?

 

Causa Berchtold

10) Wurden in der „Causa Berchtold“ seitens der Republik Regressansprüche geprüft?

a)    Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

b)    Wenn nein: Warum nicht?

 

Inseratenaffäre

11) Welche Schritte haben Sie oder Ihre Amtsvorgänger bezüglich des Regresses der Republik Österreich als Privatbeteiligte in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur sogenannten „Inseratenaffäre“ (17 St 5/19d; in der Folge „Verfahren“ genannt) gesetzt?

a)    Falls in diesem Zusammenhang Weisungen erfolgten, welche?

12) Bei welchen Beschuldigten neben Thomas Schmid und Johannes Pasquali schloss sich die Republik mittlerweile als Privatbeteiligte an?

a)    Falls dieser Schritt bei Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann und Johannes Frischmann sowie der ÖVP als Verband immer noch nicht erfolgte, bitte um jeweilige detaillierte Begründung.

b)    Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Weisung?

13) Warum hat sich die Republik trotz rechtskräftiger Verurteilung bisher nicht an Sophie Karmasin schadlos gehalten?

a)    Warum erfolgte keine Beteiligung während des Strafverfahrens?

b)    Warum gab es nach dem Strafverfahren keine Versuche, eine Wiedergutmachung für die Republik zu erreichen?

c)    Warum regressierte die Republik sich nicht seit der rechtskräftigen Verurteilung?

d)    Wie hoch ist die Schadensumme?

14) Haben Sie der Finanzprokuratur eine Weisung erteilt, sie möge die Erklärung zum Privatbeteiligtenanschluss im Verfahren aller Beschuldigter abgeben? Falls nein, warum nicht?

15) Haben Sie mit dem Leiter der Finanzprokuratur in der Frage des Privatbeteiligtenanschlusses in den oben genannten Verfahren (Inseratencausa und Wöginger) Kontakt gehabt? Falls ja, welcher Natur?

16) Werden Sie den Auftrag erteilen, die Finanzprokuratur möge sich im Namen des Bundes in der Inseratenaffäre gegen weitere Beschuldigte als Privatbeteiligte anschließen?

a)    Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen und gegen wen?

b)    Wenn nein, warum nicht?

17)  In der Anfragebeantwortung (488/AB) führen Sie aus, dass das BMF die BBG anwies, eine vertiefte forensische Untersuchung zum Zwecke der beweisfesten Aufbereitung des Sachverhalts zu beauftragen.

a)    Ist das mittlerweile geschehen und falls ja, wer hat diese vertiefte forensische Untersuchung wann durchgeführt?

b)    Zu welchem Ergebnis kommt die Untersuchung?

c)    Wann kommen Sie Ihrer gesetzlichen Veröffentlichungsverpflichtung nach?

18)  Wie groß ist der im Zuge der sog. „Inseratenaffäre“ verursachte (geschätzte) Schaden für die Republik, insbesondere in Ihrem Ressortbereich, nach aktuellem Kenntnisstand? 

 



[1] https://ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20210427_W274_2222164_1_00

[2] https://www.diepresse.com/20187078/staat-koennte-von-woeginger-schadenersatz-fordern

[3] Kommenda, 15.000 € für übergangene Bewerber, Die Presse - Recht 2025/268

[4] https://www.derstandard.at/story/2000076402939/diskriminiertem-spitzenbeamten-werden-317-368-euro-ersetzt

[5] Der Falter, Inseratenaffäre: Schützt Finanzprokuratur-Chef Wolfgang Peschorn die ÖVP?, Ausgabe 42/2024

[6] https://orf.at/stories/3350744/

[7] https://ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20210427_W274_2222164_1_00