3728/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zusammensetzung, Kosten und ideologische Unabhängigkeit der „multiprofessionellen Kommission“ im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am Persmanhof
Nach dem polizeilichen Einsatz am sogenannten Persmanhof in Kärnten wurde vom Bundesministerium für Inneres eine sogenannte „multiprofessionelle Kommission“ eingesetzt, die den Vorfall prüfen und einen Zwischenbericht erstellen soll. Laut Medienberichten[1] setzt sich diese Kommission aus Polizei-juristen, Historikern sowie Angehörigen der kärntnerslowenischen Minderheit zusammen.
Da der Persmanhof seit Jahren auch im Umfeld linksradikaler und „antifaschistischer“ Aktivisten bekannt ist und jüngst Schauplatz eines „Antifa-Camps“ mit polizeilichem Einschreiten war, ist es im öffentlichen Interesse, dass die Zusammensetzung und Objektivität dieser Kommission nachvollziehbar und überprüfbar ist. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die eingesetzten Experten einer parteipolitischen oder ideologischen Richtung nahestehen und ob sie auf etwaige extremistische oder parteipolitische Bindungen geprüft wurden.
Darüber hinaus ist unklar, wie hoch die mit der Tätigkeit der Kommission verbundenen Kosten für den Steuerzahler sind und aus welchen Budgetposten diese finanziert werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wann wurde die sogenannte „multiprofessionelle Kommission“ im Zusamme-nhang mit dem Polizeieinsatz am Persmanhof eingesetzt?
a. Wer hat die Einsetzung der Kommission initiiert?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Einsetzung dieser Kommission?
a. Gibt es eine formelle Geschäftsordnung oder einen schriftlichen Auftrag der Kommission?
b. Wenn ja, wie lautet diese/dieser?
3. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse wurden der Kommission übertragen?
a. Soll die Kommission eine rechtliche, organisatorische oder politische Bewertung des Polizeieinsatzes vornehmen?
b. Welche Akten und Unterlagen stehen der Kommission zur Verfügung?
4. Welche Personen gehören dieser Kommission an? (Bitte um Angabe von Name, Funktion und beruflichem Hintergrund)
5. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder ausgewählt?
6. Wer hat die Auswahl der Kommissionsmitglieder getroffen?
a. Wer traf die Entscheidung über die Besetzung (Minister, Kabinett, Fachabteilung)?
b. Welche fachlichen oder akademischen Qualifikationen waren ausschlaggebend?
7. Wurden bei der Auswahl der Mitglieder Überprüfungen hinsichtlich parteipolitischer Zugehörigkeit, Aktivismus oder Nähe zu politischen bzw. extremistischen Strömungen vorgenommen?
a. Wenn ja, durch welche Stelle?
b. Mit welchem Ergebnis?
c. Wenn nein, warum wurde auf eine solche Prüfung verzichtet?
8. Ist dem Ministerium bekannt, ob Mitglieder der Kommission in der Vergangenheit durch linksextreme, linksradikale oder parteipolitische Aussagen in Erscheinung getreten sind bzw. parteipolitisch tätig waren oder gar eine Nähe zu linksextremen/linksradikalen Gruppierungen aufweisen?
9. Wurde gegen ein Mitglied der Kommission bereits in der Vergangenheit aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verdachts ermittelt?
a. Wenn ja, gegen wen und aufgrund welcher Verdachtslage?
10. Welche Angehörigen der Kärntner slowenischen Minderheit gehören der Kommission an?
a. In welcher Funktion wurden sie bestellt?
b. Durch wen wurden sie nominiert oder vorgeschlagen?
11. Welche Historiker sind Teil der Kommission?
a. Auf welche Forschungsbereiche oder Fachgebiete beziehen sich ihre Qualifikationen?
b. Aus welchem Grund werden in einer Kommission zu einem Polizei-einsatz Historiker hinzugezogen?
12. Wie hoch sind die gesamten Kosten (bzw. die voraussichtlichen Gesamtkosten) für die Tätigkeit dieser Kommission? (Bitte um Aufschlüsselung nach Personalaufwand, Sitzungsgeldern, Honoraren, Reisekosten, Sachaufwand etc.)
a. Wie hoch sind die bisher angefallenen Kosten (Stand: Oktober 2025)?
b. Aus welchen Budgetposten bzw. Untergliederungen des Ressorts werden diese Kosten finanziert?
13. Erhalten die Mitglieder der Kommission für ihre Tätigkeit eine Aufwands-entschädigung oder ein Honorar?
a. Wenn ja, in welcher Höhe pro Person?
b. Nach welchen Richtlinien erfolgt die Auszahlung?
14. Bis wann ist mit dem Abschlussbericht der Kommission zu rechnen?
a. Wird der Endbericht veröffentlicht oder lediglich dem Ressort übermittelt?
15. Welche Maßnahmen ergreift das Ressort, um sicherzustellen, dass
a. die Arbeit der Kommission politisch unabhängig,
b. methodisch objektiv und
c. ideologisch neutral erfolgt?
16. Plant das Ressort, künftig strengere Auswahlkriterien oder Überprüfungs-mechanismen für derartige Kommissionen einzuführen,
a. um politische Einseitigkeit zu vermeiden und
b. die fachliche Ausgewogenheit sicherzustellen?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.