3729/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Linksextremes Vernetzungstreffen beim „Antifa Camp Kärnten/ Koroška“

 

 

Im Zuge einer im Juli 2025 durchgeführten Razzia im Umfeld des sogenannten „Antifa Camp Kärnten/Koroška“, organisiert vom Verein „Klub slovenskih studentk*studentov na Dunaju - Klub slowenischer Student*innen in Wien“ (ZVR: 194966565)[1], wurde erneut deutlich, dass von linksextremen Netzwerken in Österreich eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Laut Eigendarstellung der Organisatoren versteht sich das Camp als „antifaschistisches Vernetzungstreffen“, tatsächlich aber bietet es jedoch mutmaßlich verschiedensten linksextremistischen Gruppierungen eine Plattform zur Ideologisierung, Radikalisierung und internationalen Vernetzung:

 

„antifa: War das Camp also auch ein gemeinsames Projekt verschiedener antifaschistischer Gruppen?

M. K.: Ja, absolut. Vor allem das Programm wurde zu einem großen Teil von den Campteilnehmer*innen gestaltet – Skill-Sharing, Sport, Workshops, Diskussionen.“[2]

 

Angesichts der dabei aufgetretenen polizeilichen Maßnahmen stellt sich die Frage, welche Informationen Ihrem Ressort zu dieser Veranstaltung vorlagen, welche Gruppierungen daran beteiligt waren und ob es zu sicherheits- oder strafrechtlich relevanten Vorkommnissen kam.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wann und auf welchem Weg wurde Ihr Ressort erstmals über die Veranstaltung informiert?

a.    Wurden seither laufend Informationen dazu eingeholt?

b.    Welche nachgelagerten Behörden wurden mit Beobachtung oder Analyse betraut?

2.    Ist bekannt, ob und wie oft ein derartiges „Antifa Camp“ bereits in Österreich oder im Ausland organisiert wurde?

a.    Falls ja, bitte um Auflistung nach Jahr und Ort.

3.    War Ihrem Ressort vorab bekannt, dass sich Personen, gegen die bereits ermittelt wird, bei diesem Vernetzungstreffen anwesend sein werden?

4.    Wurden im Zuge des Polizeieinsatzes Identitätsfeststellungen nach § 118 (StPO) durchgeführt?

a.    Falls ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft)

b.    Wie viele Personen davon gelten bereits als amtsbekannt oder einschlägig vorgemerkt?

c.    Wie viele Personen haben sich den Identitätsfeststellungen entzogen?

d.    Wie viele Personen haben sich aktiv gegen die Identitätsfeststellung gewehrt?

5.    Ist Ihrem Ressort bekannt, ob Personen aus anderen Strukturen, Vereinen oder autonomen Szenen aus dem In- und Ausland am Camp teilgenommen haben?

a.    Falls ja, wie viele?

6.    Wurden im Rahmen des Camps Aktivitäten mit militärähnlichem oder gewaltorientiertem Charakter (z. B. Kampfsport, Selbstverteidigungstrainings, Drillübungen) beobachtet oder gemeldet?

a.    Wurden dabei auch Materialien oder Ausrüstungsgegenstände sichergestellt, die auf paramilitärische Übungen hindeuten (z. B. Schutz-bewaffnung, Schutzausrüstung, Schlagwerkzeuge)?

7.    Wurden Verstöße gegen das Symbole-Gesetz festgestellt?

a.    Falls ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß?

8.    Hat Ihr Ressort im Zuge des Einsatzes Propagandamittel (bspw. Flyer, Banner oder Aufkleber und dergleichen) beschlagnahmt?

a.    Falls ja, welche Dokumente und Mittel und mit welchen Inhalten?

b.    Enthielten die beschlagnahmten Propagandamittel Aufrufe zu Gewalt oder Widerstand gegen staatliche Institutionen (Polizei, Justiz, Militär)?

9.    Sind Ihrem Ressort weitere strafrechtlich relevante Vorfälle oder Übertretungen im Zusammenhang mit dem Camp bekannt?

a.    Falls ja, um welche Tatbestände handelt es sich konkret?

10. Wurden im Zuge der Ermittlungen auch digitale Kommunikationskanäle (z. B. verschlüsselte Chatgruppen, soziale Medien) gesichert oder ausgewertet?

11. Auf der Homepage des „Antifa Camp Kärnten/Koroška 2025“ wird im sogenannten „Awareness-Konzept“[3] darauf hingewiesen, dass „illegalisierte Substanzen“ zuhause zu lassen seien. Wurden im Zuge des Polizeieinsatzes beim Camp dennoch derartige Substanzen festgestellt oder sichergestellt?

a.    Falls ja, gegen wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungen nach dem Suchtmittelgesetz eingeleitet?

12. Waren Beamte der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bei diesem Einsatz anwesend?

a.    Falls ja, wie viele und aus welchem Grund?

13. Waren Beamte des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung bei diesem Einsatz anwesend?

a.    Falls ja, wie viele und aus welchem Grund?

14. Wurde geprüft, ob der Verein „Klub slovenskih studentk*studentov na Dunaju“ Fördermittel öffentlicher Stellen erhält?

a.    Falls ja, in welcher Höhe und von welchen Stellen?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://antifacamp-koroska.at/impressum/ (aufgerufen am 10.10.2025)

[2]    https://antifa.vvn-bda.de/2025/09/06/unsere-wut-gibt-uns-kraft/ (aufgerufen am 10.10.2025)

[3]    https://antifacamp-koroska.at/awareness-konzept/ (aufgerufen am 10.10.2025)