3753/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.10.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Reform des Kindschaftsrechts
Im Umsetzungsbericht zur Österreichischen Jugendstrategie 2024[1] wird ausgeführt, dass eine Reform des Kindschaftsrechts – insbesondere in den Bereichen Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht – notwendig sei.
Dem Bericht zufolge wurde ein neues Konzept erarbeitet, wonach jeder Elternteil das Kind in einem substanziellen Ausmaß im Alltag und in der Freizeit betreuen soll. Künftig sollen Eltern zudem einen Betreuungsplan erstellen, andernfalls entscheidet das Gericht. Darauf aufbauend wurde auch ein neues Unterhaltskonzept entwickelt.
Darüber hinaus wurden ein Modellprojekt zum Kinderschutz sowie eine Handreiche zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. Laut Bericht bleibt die weitere Vorgangsweise jedoch „politisch zu entscheiden“.1
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
a. Welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?
a. Warum wurde dieses Konzept bisher nicht umgesetzt?
a. Wenn ja, wie soll deren Einhaltung kontrolliert werden?
a. Wenn ja, welche und bis wann?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/199/imfname_1701833.pdf (aufgerufen am 01.10.2025)