3753/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Reform des Kindschaftsrechts

 

 

Im Umsetzungsbericht zur Österreichischen Jugendstrategie 2024[1] wird ausgeführt, dass eine Reform des Kindschaftsrechts – insbesondere in den Bereichen Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht – notwendig sei.

 

Dem Bericht zufolge wurde ein neues Konzept erarbeitet, wonach jeder Elternteil das Kind in einem substanziellen Ausmaß im Alltag und in der Freizeit betreuen soll. Künftig sollen Eltern zudem einen Betreuungsplan erstellen, andernfalls entscheidet das Gericht. Darauf aufbauend wurde auch ein neues Unterhaltskonzept entwickelt.

 

Darüber hinaus wurden ein Modellprojekt zum Kinderschutz sowie eine Handreiche zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. Laut Bericht bleibt die weitere Vorgangsweise jedoch „politisch zu entscheiden“.1

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Welche konkreten Schritte zur Reform des Kindschaftsrechts wurden seit Veröffentlichung des Umsetzungsberichts gesetzt?
  2. Welche Teile des Kindschaftsrechts sollen außerdem reformiert werden?

a.    Welcher Zeitraum ist dafür vorgesehen?

  1. Welchen konkreten Inhalt hat das im Bericht genannte „neue Unterhalts-konzept“?

a.    Warum wurde dieses Konzept bisher nicht umgesetzt?

  1. Welche Definition legt das Ministerium für das „substantielle Ausmaß“ elterlicher Betreuung zugrunde?
  2. Soll es künftig verpflichtende Betreuungspläne für Eltern geben?

a.    Wenn ja, wie soll deren Einhaltung kontrolliert werden?

  1. Welche Inhalte hat die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt“ in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren?
  2. Welche Ergebnisse haben die 2024 durchgeführten Schulungen an den Oberlandesgerichten gebracht?
  3. Welche weiteren Maßnahmen zur Gewaltprävention sind geplant?
  4. Welche Ergebnisse haben die im Bericht erwähnten Modellprojekte zum Kinderschutz erbracht?
  5. Sind weitere Modellprojekte vorgesehen?

a.    Wenn ja, welche und bis wann?

  1. Warum wird im Bericht festgehalten, dass die weitere Vorgangsweise bei der Reform des Kindschaftsrechts politisch zu entscheiden sei – fehlt es bislang an einer klaren Linie zwischen Ministerium und Regierungsparteien?
  2. Welche Abteilungen Ihres Ministeriums sind mit der Ausarbeitung der Kindschaftsrechtsreform beschäftigt?
  3. Welche anderen Ministerien sind eingebunden?
  4. Welche externen Experten, Organisationen oder Institutionen sind einge-bunden?
  5. Ist der aktuelle Entwurf zur Kindschaftsrechtsreform öffentlich einsehbar?

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Bis wann ist mit einem umfassenden Reformpaket zum Kindschaftsrecht zu rechnen?


[1]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/199/imfname_1701833.pdf (aufgerufen am 01.10.2025)