3757/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 61.018 € für queer feministische Kämpfe on Air

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“

 

Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Website dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Auf der Website von „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ wird Folgendes beworben:

 

„Der 8. März 2025 in Graz

FINTA* gehen am 8. März weltweit für eine geschlechtergerechte Welt auf die Straße. Das Demobündnis 8. März ruft heuer zu einer Demo zum Inter-nationalen Frauen*kampftag in Graz auf.

 

Unter dem Motto „Feminismus rettet die Welt!“ sammelt das Bündnis 0803* zum Internationalen Frauen*tag im Frauen*März auf ihrer Website Termine aus Kultur, Politik und Gesellschaft rund um den Tag in der Steiermark.

 

Queer-Feministische Kämpfe on Air

tägliche Spezialsendungen

Ob in unseren Kultursendungen, Musikprogrammen oder Talk-Formaten - wir senden den gesamten März über täglich im Spezialprogramm!

Wir hören uns.“[2]

 

„Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 23.10.2024 mit 61.018 € gefördert.

 

Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar. In einer Marktwirtschaft sollte das Prinzip Angebot und Nachfrage gelten. Einen Radiosender mit Steuergeld zu fördern, der eine sehr kleine Nische bedient, ist in Zeiten, wo Pensionisten jeden Cent zweimal umdrehen müssen, ein Affront gegenüber dem Steuerzahler.

 

Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass alle Lebensformen ihre Kunst und Kultur präsentieren können und dürfen, aber es ist nicht einzusehen, dass es in Zeiten von Sparpaketen und Gebührenerhöhungen Vereine gibt, die von der öffentlichen Hand solch hohe Förderungen bekommen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) mit 61.018 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?

a.    Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der NGO „Radio Helsinki - Verein freies Radio Steiermark“ im Jahr 2025 teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?

5.    Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ahnliches an?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2737
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2291

[2]    https://helsinki.at/news/feminismus-on-air-2025/