3759/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Schutz Jugendlicher vor irreführender Schönheitswerbung in sozialen Medien

 

 

Soziale Medien spielen eine zentrale Rolle in der Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat prägen nicht nur Kommunikation und Selbstdarstellung, sondern zunehmend auch Konsum-verhaltung und Schönheitsvorstellungen.

 

Werbung und Influencer-Marketing im Bereich ästhetischer Behandlungen, Kosmetik und „Schönheitsoptimierung“ nehmen stark zu. Inhalte werden dabei häufig nicht eindeutig als Werbung gekennzeichnet oder vermitteln den Eindruck, kosmetische Eingriffe seien risikofrei, günstig und gesellschaftlich notwendig. Jugendliche sind solchen Botschaften besonders ausgesetzt, da algorithmische Feeds gezielt Inhalte zu Körper, Schönheit und Lifestyle empfehlen.

 

Berichte weisen darauf hin, dass irreführend gekennzeichnete Werbung in sozialen Medien das Konsumverhalten beeinflusst und zu unrealistischen Schönheitsidealen beitragen kann. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Kennzeichnungspflichten und Informationsangebote im Bereich des Konsumentenschutzes ausreichend greifen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie ist die Thematik „soziale Medien, Schönheitsideale und Körperbild“ derzeit in den Lehrplänen österreichischer Schulen abgebildet?

2.    Gibt es im Rahmen der schulischen Medienbildung oder Gesundheitsbildung spezifische Unterrichtsmaterialien, die sich mit Schönheitsidealen, digitaler Bildbearbeitung, Filtern oder ästhetischen Eingriffen auseinandersetzen?

3.    Welche schulischen oder außerschulischen Aufklärungsinitiativen bzw. Kampagnen sollen Jugendliche für die Risiken unrealistischer Schönheitsideale und kosmetischer Eingriffe sensibilisieren?

4.    Werden Schulpsychologen in diese Thematik eingebunden?

a.    Wenn ja, in welcher Form erfolgt dies (z.B. Beratung, Workshops oder Präventionsarbeit)?

5.    Auf welche Art und Weise werden externe Experten – etwa Ärzte, Psychologen, Beratungsstellen oder spezialisierte Organisationen – in schulische Aufklärungsmaßnahmen eingebunden?

a.    An welche Altersgruppen oder Schulstufen richten sich die Maßnahmen, bei denen externe Experten eingebunden werden?

6.    Inwieweit werden die Wirksamkeit und der Erfolg solcher Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen evaluiert?

7.    Plant Ihr Ressort, die Thematik „Schönheitsideale und soziale Medien“ künftig stärker in den Lehrplänen, Unterrichtsmaterialien oder Lehrerfortbildungen zu verankern?