3761/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage zu 3024/J „Verbreitungswege linksextremer Ideologie: Propaganda, Medien und digitale Netzwerke“

 

 

In der Beantwortung 2562/AB[1] der parlamentarischen Anfrage 3024/J betreffend „Verbreitungswege linksextremer Ideologie: Propaganda, Medien und digitale Netzwerke“ vom 16.07.2025[2] wurden mehrere Fragen mit Verweis auf ermittlungs-taktische Gründe oder fehlende Statistiken nicht beantwortet, obwohl die Thematik für die öffentliche Sicherheit und die demokratische Transparenz von hoher Relevanz ist.

 

 

Um der Bedeutung dieser Fragen Rechnung zu tragen und präzisere Informationen zu erhalten, richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie definiert das Bundesministerium für Inneres den Begriff „ermittlungs-taktisch“ im Zusammenhang mit der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, insbesondere in Bezug auf die Nichtoffenlegung von Informationen zu extremistischen Aktivitäten? (Bitte um Angabe, ob es allgemeine Kriterien oder Richtlinien gibt, die festlegen, wann Informationen aus „ermittlungs-taktischen Gründen“ zurückgehalten werden, und ob anonymisierte Beispiele für solche Gründe (ohne Bezug zu laufenden Ermittlungen) angegeben werden können, um die Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu erhöhen)

2.    Wie viele Websites, Blogs, Podcasts oder Social-Media-Kanäle (z.B. auf X, Telegram, Instagram) wurden von der Direktion Staatsschutz und Nachrichten-dienst (DSN) in den letzten fünf Jahren als potenziell linksextremistisch eingestuft? (Bitte um Angabe einer anonymisierten Gesamtzahl oder von Kategorien (z.B. „Blogs“, „Kanäle auf X“), ohne konkrete Plattformen zu nennen, falls dies ermittlungstaktisch nicht möglich ist)

a.    Gibt es allgemeine Erkenntnisse über die Häufigkeit von Inhalten auf solchen Plattformen, die zu Gewalt gegen politische Gegner oder staatliche Institutionen aufrufen?

                                          i.    Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren diesbezüglich Meldungen an Plattformbetreiber weitergeleitet?

b.    Gibt es anonymisierte Statistiken oder Berichte über die Verbreitung linksextremer Inhalte in Österreich (z.B. Anzahl der identifizierten Social-Media-Kanäle oder Chatgruppen), die ohne Verletzung ermittlungs-taktischer Interessen veröffentlicht werden können?

c.    Welche allgemeinen Erkenntnisse bestehen über die Nutzung von Subkulturveranstaltungen (z.B. Konzerte, Lesungen) oder popkulturellen Formaten (z.B. Musik, Videos) für die Verbreitung linksextremer Inhalte, ohne dass konkrete Fälle benannt werden müssen?

3.    Werden von der DSN regelmäßig erscheinende Printprodukte (z.B. Zeit-schriften, Flugblätter) überwacht, die linksextremen Inhalt verbreiten?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der Anzahl solcher Publikationen in den letzten fünf Jahren, ohne konkrete Titel zu nennen, falls dies aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich ist.

b.    Kann das Innenministerium eine Übersicht über die Anzahl der Fälle bereitstellen, in denen in den letzten fünf Jahren Propagandamaterial mit linksextremem Hintergrund sichergestellt wurde, ohne Angabe sensibler Details? (Falls keine jährliche Aufschlüsselung vorliegt, genügt eine Gesamtzahl)

c.    Gibt es allgemeine Erkenntnisse darüber, ob sichergestelltes Material typischerweise Anleitungen zu gewaltsamen Aktivitäten enthält, und wie häufig solche Inhalte in den letzten fünf Jahren dokumentiert wurden?

4.    Falls keine systematischen Auswertungen speziell zu Plattformen wie Indymedia vorliegen, wird um Angabe ersucht, ob die DSN oder andere Sicherheitsbehörden allgemeine Lageberichte oder Analysen über den Einfluss extremistischer Medien (unabhängig von der politischen Ausrichtung) auf Protestverhalten in Österreich erstellen, und ob diese Berichte in anonymisierter Form zugänglich sind.

5.    Haben die DSN oder andere Behörden Daten oder Beobachtungen zu Versuchen der gezielten Ansprache junger Menschen durch linksextreme Inhalte (z.B. über Social Media, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen) dokumentiert und sind hier allgemeine Trends oder Muster erkennbar, die ohne Verletzung der Geheimhaltung kommuniziert werden können.

a.    Gibt es dokumentierte Fälle, in denen an Schulen oder Universitäten Materialien mit linksextremem Inhalt verbreitet wurden?

                                          i.    Falls ja, wie viele solcher Fälle wurden in den letzten fünf Jahren registriert, und wurden behördliche Maßnahmen eingeleitet?

6.    Liegen anonymisierte Informationen vor, wie linksextreme Gruppierungen in Österreich ihre Aktivitäten finanzieren (z.B. durch Spenden, Veranstaltungen, Verkauf von Materialien)?

 

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2562

[2]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3024