3767/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Überprüfungspraxis bei Gutachten zur Änderung der Geschlechts-zugehörigkeit

 

 

Medienberichten zufolge wurde im Bundesministerium für Inneres eine Untersuchung eingeleitet, nachdem Zweifel an der Echtheit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Änderung der Geschlechtszugehörigkeit aufgekommen waren:

 

„Paukenschlag in der Causa ‚Waltraud‘: Das ist jener Mann, der sich zur Frau ohne Geschlechtsumwandlung umschreiben ließ und früher in Pension gehen darf. Seither ist die halbe Republik in Aufruhr. Jetzt die überraschende Wende: Das Bundeskriminalamt ermittelt gegen ‚Waltraud‘ wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs.“[1]

 

Und weiter heißt es:

 

„Im Innenministerium läuten indessen die Alarmglocken. Minister Gerhard Karner hat Ermittlungen in Auftrag gegeben. ‚Waltraud‘ wird derzeit ganz genau ‚durchleuchtet‘. Das Magistrat der Stadt Wien wurde als zuständige Personalstandbehörde beauftragt, ‚das beigebrachte Gutachten zu überprüfen.‘ Begründung: ‚Es kann aufgrund der Aussagen in der Kronenzeitung nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten und damit um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt.‘“1

 

Das betreffende Gutachten soll im Auftrag der zuständigen Personenstandsbehörde erstellt worden sein und bildet die Grundlage für die Eintragung einer geänderten Geschlechtszugehörigkeit im Zentralen Personenstandsregister.

 

Da die Überprüfung solcher Gutachten in den Kompetenzbereich des Innen-ministeriums bzw. der nachgeordneten Behörden fällt, stellen sich Fragen zur allgemeinen Praxis, zu Kontrollmechanismen, zu statistischen Grundlagen sowie zur Rechtsklarheit und Missbrauchsprävention in diesem sensiblen Bereich.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anträge auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit wurden in den vergangenen fünf Jahren von den österreichischen Personenstandsbehörden bearbeitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    In wie vielen dieser Fälle wurde ein ärztliches oder psychologisches Gutachten vorgelegt?

2.    Welche inhaltlichen und formalen Anforderungen müssen derartige Gutachten nach den derzeit gültigen Richtlinien erfüllen?

3.    Welche Behörde oder Institution prüft die Echtheit und Plausibilität eines vorgelegten Gutachtens?

4.    In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren zu einer behördlichen Überprüfung oder Nachkontrolle eines Gutachtens? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    Wie viele Gutachten wurden in diesem Zeitraum als unzureichend, fehlerhaft oder unplausibel beurteilt?

5.    Wurden in den letzten fünf Jahren Fälle bekannt, in denen sich ein Gutachten nachträglich als Gefälligkeitsgutachten herausstellte?

a.    Wenn ja, wie viele Fälle und welche Konsequenzen gab es?

6.    Gibt es behördliche Richtlinien oder interne Anweisungen, unter welchen Umständen ein Gutachten einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist?

7.    Welche Konsequenzen sieht das Innenministerium vor, wenn ein Gefälligkeitsgutachten festgestellt wird (z.B. Rücknahme der Eintragung, Anzeige, Disziplinarmaßnahmen)?

8.    Wie wird sichergestellt, dass die Rechte und die Würde der betroffenen Personen bei solchen Überprüfungen gewahrt bleiben?

9.    In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren den Angaben der Antragstellenden bzw. den vorgelegten Gutachten ohne vertiefte Kontrolle stattgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

10. Plant das Innenministerium Änderungen an der derzeitigen Prüfpraxis, etwa durch klarere Standards, zentrale Begutachtungsstellen oder einheitliche Verfahrensrichtlinien?



[1]    https://www.krone.at/3919875 (aufgerufen am 07.10.2025)