3788/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.10.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umgang und Verwendung von Laptops in den Justizanstalten

Am 14.August 2024 war in der Tageszeitung „DER STANDARD" folgender Bericht zu lesen:

„Internet in der Haft? Offiziell völlig offline

Insassen von Gefängnissen haben keinen legalen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien. Dabei könnte das ihre Resozialisierung fördern

Dass einige Insassen österreichischer Gefängnisse Zugang zu illegalen Smartphones haben, ist ein offenes Geheimnis. DER STANDARD berichtete unlängst darüber, wie hunderte Handys in Österreichs Gefängnisse geschmuggelt werden. In manchen Fällen ist diese illegale Nutzung höchst problematisch, etwa wenn der Jihadist Lorenz K. aus dem Gefängnis lnstagram-Kanäle mit extremistischen Inhalten betreibt und andere zu Attentaten anstachelt oder wenn folgenschwere Waffendeals eingefädelt werden. Viel öfter werden die illegalen Telefone aber dafür genützt, Kontakt zur Familie zu halten, mit der Freundin zu chatten oder die langen Einschlusszeiten zu überstehen.

Diese Kontakte zu Familie und Freunden, aber auch die Möglichkeit, sich zu informieren und weiterzubilden, sich auf einen Lehrabschluss vorzubereiten, ein wenig Autonomie im fremdbestimmten Alltag in Haft zu erlangen, all das fördert die Resozialisierung. Daher untersucht ein Forschungsprojekt der Universität Innsbruck legale Möglichkeiten, wie Insassen in Haft digitale Geräte sinnvoll nutzen könnten, um ihre Reintegration zu fördern. Denn die oft jahrelange Abschottung beschädigt soziale Beziehungen und zerstört die Eigenständigkeit der Betroffenen, die in einem analogen, völlig fremdbestimmten Alltag gefangen sind. Insassen mit langen Freiheitsstrafen drohen ein digitaler Analphabetismus und die völlige Überforderung nach der Entlassung in eine inzwischen digitalisierte Welt voller Smartphones und Touchscreens.

,Halbes Leben‘ weg

Für Digital Natives, die kein Leben ohne Smartphone kennen, ist die Abnahme des Gerätes zu Beginn der Haft eine einschneidende Erfahrung, die zu Kontrollverlust, Schlaflosigkeit und Panik führen kann. Eine junge Gefangene erzählte uns, dass ,ihr halbes Leben‘ auf dem Smartphone gespeichert sei, Musik, Bilder, Kontakte, ,alles, was ich brauche‘, war ,einfach weg‘ – ,da fehlt doch ein Teil von dir‘. Um das nachzuvollziehen, muss man sich bloß vergegenwärtigen, wie sehr unser Alltag inzwischen mit dem Handy verwoben ist und wie angewiesen wir in vielen Lebens­bereichen auf Smartphone und Internetverbindung sind.

Auch wenn nach einiger Zeit in Haft bei vielen ein gewisser Gewöhnungseffekt eintritt und manche sogar versuchen, dem erzwungenen ,digital detox' etwas Positives abzugewinnen, vermissen die meisten vor allem legale Kommunikationswege und Möglichkeiten, die Zeit in Haft sinnvoll zu nutzen oder sich auch einfach abzulenken. Telefonieren ist nur zu bestimmten Zeiten möglich und relativ teuer, Insassen berichten von Telefonkosten von 50 Euro und mehr pro Woche - bei extrem geringem Verdienst.“[1]

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.   Das Überlassen von Laptops an Insassen wurde 2014 im Rahmen eines Computererlasses geregelt. Wurde dieser seither auch einmal überarbeitet?

a.   Wenn ja, was wurde geändert?

b.   Wenn nein, warum nicht?

2.   Für welche Zwecke ist die Nutzung von Laptops in Justizanstalten derzeit zulässig?

3.   Welche Voraussetzungen müssen Inhaftierte erfüllen, um einen Laptop nutzen zu dürfen?

4.   Welche Arten von Software dürfen auf den Laptops installiert sein (z. B. Textverarbeitung, juristische Datenbanken, Lernprogramme)?

5.   Gibt es spezielle Programme oder Pilotprojekte zur digitalen Bildung oder Fernlehre für Inhaftierte mit Laptop-Nutzung?

a.   Wenn ja, in welchen Anstalten laufen diese Programme?

b.   Wie wird der Erfolg dieser Programme evaluiert?

6.   Welche rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Heraus­forderungen bestehen derzeit bei der Laptop-Nutzung in Justizanstalten?

7.   Ist es immer noch so, dass es pro Justizanstalt einen IT-Leitbediener gibt?

a.   Wenn nein, wie viele gibt es in den Justizanstalten?

b.   Wenn ja, warum?

8.   Haben Sie vor, einen IT-Forensiker der Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft für genau diesen Fachbereich beizuziehen, der den IT-Leitbedienern Tipps und Tricks zur Überprüfung der Geräte gibt?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wenn nein, warum nicht?

9.   Wurden auch die rechtlichen Aspekte bei der Überprüfung der Geräte von den IT-Forensikern vorgestellt?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wenn nein, warum nicht?

c.   Wenn nein, wann wird das gemacht?

10. Wurde von den IT-Forensikern eine entsprechende schriftliche Dokumentation für die IT-Leitbediener zur Verfügung gestellt? W . ?

a.   Wenn Ja, wann.

b.   Wenn nein, warum nicht?

c.   Wenn nein, wann wird das gemacht?

11. Wie wird sichergestellt, dass Laptops nicht missbräuchlich verwendet werden (z.B. zur Kommunikation mit der Außenwelt, Cyberkriminalität etc.)?

12. Gibt es Pläne zur Ausweitung der Laptop-Nutzung im Strafvollzug, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Resozialisierung?

a.   Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?



[1]    https://www.derstandard.at/story/3000000232248/internet-in-der-haft-offiziell-voellig-offline (aufgerufen am 10.10.2025)