38/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.10.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Entwicklung von Hasskriminalität und vorurteilsmotivierten Verbrechen im Jahr 2024“

Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Verbrechen haben sich gerade in den letzten Jahren zu einer immer größeren Belastung für das vielfältige Zusammenleben in unserer Republik entwickelt. Die statistische Erfassung von vorurteilsbezogener Gewalt und Hassverbrechen in Österreich wurde im Jahr 2020 nach langjährigen Forderungen von Zivilgesellschaft und NGOs durch ein EU-weites Projekt umgesetzt. Bereits seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der sechsmonatigen Pilotphase 2021 ist die Entwicklung klar: Hassverbrechen nehmen zu!

In allen Gruppen steigerten sich die Anzeigen wegen möglicher Hassverbrechen im Jahr 2021, teilweise sogar deutlich. Wurden im Pilotzeitraum von November 2020 bis April 2021 noch 2.401 Hassverbrechen polizeilich erfasst, waren es zwischen Jänner und Dezember 2021 bereits 6.619 bei 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten. Laut dem Lagebericht Hate Crime 2022 vom Juli 2023 des Bundesministeriums für Inneres stieg diese Zahl zwischen Jänner und Dezember 2022 auf insgesamt 6.779 Vorurteilsmotive bei 5.865 vorurteilsmotivierten Straftaten. Die erst im Sommer 2024 veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2023 zeigen einen deutlichen neuerlichen Anstieg an!

Angesichts dieser Entwicklungen sind alle demokratischen Kräfte gefordert, mit voller Kraft gegen Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Gewalt aufzutreten. Dazu ist es insbesondere auch notwendig, dass das zuständige Bundesministerium für Inneres – wie es beispielsweise unter Minister Nehammer üblich war – auch dem Parlament gegenüber völlig transparent agiert und alle ihm vorliegenden Daten offenlegt. Nur so kann ein rasches Gegensteuern bei aktuellen Entwicklungen und Tendenzen sichergestellt werden. Eine Veröffentlichung allfälliger Daten erst ein halbes Jahr nach Ende des Kalenderjahres kann im Sinne der Aufbereitung und Kontextualisierung wichtig sein, sie ersetzt aber keine transparente Auskunft über die dem BMI vorliegenden Rohdaten gegenüber dem Parlament. In Ihrer parlamentarischen Anfragebeantwortung 18190/AB XXVII. GP stellten Sie dahingehend fest: „Für das Jahr 2024 liegen derzeit nur Rohdaten vor, die noch keiner Qualitätskontrolle und weiteren Prüfungsmechanismen unterzogen wurden.“ Genau diese Rohdaten bilden aber angesichts der aktuellen Lage wichtige Informationen und Tendenzen ab und haben sich in der Vergangenheit (insbesondere in den Anfragebeantwortungen Ihres Amtsvorgängers Nehammer) auch nicht wesentlich von den später im jeweiligen Lagebericht veröffentlichten Daten unterschieden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Tathandlungen mit gruppenspezifischem bzw. vorurteilsmotiviertem Hintergrund (wegen der Kategorien nationale/ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, sozialer Status, sowie Behinderung) gab es zwischen 1. Jänner und 30. September 2024? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Vorurteilsmotiv und Bundesländern.

a.    Bitte stellen Sie diese Zahlen auch den Gesamtzahlen der Jahre 2021, 2022 und 2023 in den jeweiligen Aufschlüsselungskategoriengegenüber.

2.    Gegen wie viele Personen wurden zwischen 1. Jänner und 30. September 2024 wegen Tathandlungen mit gruppenspezifischem bzw. vorurteilsmotivierten Hintergrund eine Anzeige eingebracht? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Vorurteilsmotiv und Bundesländern.

a.    Bitte stellen Sie diese Zahlen auch den Gesamtzahlen der Jahre 2021, 2022 und 2023 in den jeweiligen Aufschlüsselungskategoriengegenüber.

3.    Welche noch offenen Projekte, Initiativen oder Vorhaben übergeben Sie in Ihrem Ressort im Bereich des Kampfes gegen Hasskriminalität und vorurteilsmotivierte Verbrechen an die nächste Bundesregierung, damit diese von Ihrem Amtsnachfolger fertiggeführt werden können? Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Vorhaben, Zuständigkeit in Ihrem Ressort, Umsetzungsstand und bereits erfolgten Schritten.