3807/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.10.2025
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Anfrage

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Bilaterale Entwicklungs- und Migrationspartnerschaft mit Uganda

BEGRÜNDUNG

In einem aktuellen Bericht heißt es, dass Österreich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Uganda Projekte zur Trinkwasserversorgung und sanitären Einrichtungen unterstützt, und dass Uganda im „Kampf gegen illegale Migration“ eine erweiterte Rolle einnimmt[1]. Diese Kooperation verbindet klassische EZA-Ziele mit sicherheits- und migrationspolitischen Aspekten. Als EZA-Sprecher hält der Erstanfragesteller es für geboten, Transparenz über Umfang, Kosten und Wirkungen dieser bilateralen Partnerschaft zu schaffen, sowie sicherzustellen, dass die EZA-Ziele Österreichs im EZA Schwerpunktland Uganda nicht konterkariert bzw. instrumentalisiert werden. Es muss klar das primäre Ziel sein, dass durch die EZA-Projekte die Armut gemindert und bessere Lebensbedingungen für die Menschen geschaffen werden. Es besteht ein Interesse der Öffentlichkeit sowie des Parlaments, zu verstehen, welches konkrete Engagement Österreich in Uganda zeigt, mit welchen finanziellen Mitteln, mit welchen Partnern und Projekten, wie diese in die zukünftige gesamtstaatliche Afrikastrategie sowie in die migrationspolitisch relevanten Strategiepapiere eingebettet sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Mit welchem Betrag unterstützt Österreich aktuell bilaterale Entwicklungs- oder Migrations-Management-Projekte in Uganda? Bitte um Aufschlüsselung nach Programmen bzw. Projekten.

2.    Welche Projekte bzw. Maßnahmen sind derzeit in Uganda aktiv, die von österreichischen Mitteln getragen oder kofinanziert werden? Bitte folgende Angaben je Projekt: Name des Projekts, Laufzeit und Status (geplant / in Umsetzung / abgeschlossen), beteiligte Partnerorganisationen (z. B. österreichische Institutionen, ugandische Behörden, internationale Organisationen), Ziel(e) und kurze Beschreibung der Inhalte (z. B. Trinkwasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, Migration-Management, Rückkehrprogramme).

3.    Welche Gesamtmittel wurden von Österreich im Zeitraum der letzten drei Haushaltsjahre für Uganda im Bereich Entwicklungszusammenarbeit (EZA) bewilligt und tatsächlich abgerufen? Bitte getrennt nach „klassischer EZA“ und nach „Migration/Flucht/Partnerschaft Uganda“ (sofern differenzierbar).

4.    Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Verbindung zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Migrations- bzw. Rückkehrmanagement in Uganda?

a.     Gibt es eine offizielle Strategie oder einen Konzeptionsrahmen, der diese Verbindung darstellt?

b.     Wird bei diesen Projekten geprüft, inwieweit sie auf freiwillige oder unfreiwillige Rückkehr von Personen ausgelegt sind (siehe Artikel: „... freiwillige oder unfreiwillige Rückkehr ...“)

c.     Gibt es hier bereits Pläne mit anderen EU-Mitgliedstaaten dazu zusammenzuarbeiten? Wenn ja, mit wem? Bitte um Vorlage von bereits unterzeichneten Vereinbarungen mit EU-Mitgliedstaaten.

5.    Welche konkreten Ziel- und Wirkungskriterien (Indikatoren) gelten für die österreichische Zusammenarbeit mit Uganda im Bereich Migration/Flucht und Wasser/Sanitär?

a.     Wie werden diese evaluiert und wie oft erfolgen Evaluierungen?

6.    Besteht eine verbindliche Vereinbarung (Memorandum of Understanding oder ähnliches) zwischen Österreich und Uganda für den Bereich Migrationsmanagement bzw. Rückkehrprogramme?

a.     Wenn ja: Bitte um Vorlage oder Eckdaten.

7.    Hat es bereits Gespräche zwischen niederländischen und österreichischen Regierungsvertreter:innen gegeben, um sich über das in naher Zukunft finalisierte Abkommen zu Return Hubs/Rückkehrzentren zwischen den Niederlanden und Uganda auszutauschen?

a. Wenn ja, wann und wo?

b. Welche Ministerien haben sich an diesen Gesprächen beteiligt? Waren Sie persönlich auch daran beteiligt bzw. haben Sie dazu in Uganda Gespräche geführt?

c. Gibt es schriftliche Unterlagen? Bitte um Vorlage.

8.    Werden die österreichischen EZA-Mittel mit der Bereitschaft Ugandas zur Zusammenarbeit bzgl. Migrationsbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise Vereinbarungen zu Return Hubs u.a. verknüpft und ist geplant, die EZA-Mittel bei Nichtbereitschaft auszusetzen? Wenn ja, bitte um Begründung und Vorlage von dazugehörigen Unterlagen.

9.    Welche österreichischen Unternehmen bzw. österreichischen Technologien sind im Rahmen dieser Zusammenarbeit in Uganda eingebunden? Im Artikel der Zeitung „Heute“ wird erwähnt, dass „für österreichische Unternehmen sich enorme Chancen ... eröffnen“. Bitte konkretisieren: Firma, Art der Kooperation, Investitionsvolumen.

10.  Wie wird sichergestellt, dass die EZA-Mittel, die in Uganda investiert werden, tatsächlich die dortigen Aufnahmegemeinschaften (Flüchtlinge vor Ort, lokale Gemeinden) stärken und nicht primär europäischen Migrationssteuerungs­interessen dienen?

11. Gibt es Schätzungen oder Berichte, wie sich diese Kooperationen auf den Migrationsdruck nach Europa auswirken könnten? Wenn nein, plant die Bundesregierung eine entsprechende Studie?

12. Wie hoch ist die geplante Budgetmittel-Voreinschätzung für diese Partnerschaft in Uganda (alle bilateralen EZA-Projekte in Uganda) für das kommende Haushaltsjahr 2026?



[1] Heute.at, 16.10.2025 online, abgerufen unter: https://www.heute.at/s/kampf-gegen-illegale-migration-ministerin-in-uganda-120137872 am 20.10.2025