3825/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Dreharbeiten in der Justizanstalt Eisenstadt
Am 13.Oktober 2025 konnte man in der „Kronen Zeitung“ folgenden Bericht lesen:
"Model hinter Gittern
ORF-Star in Handschellen! Aufregung um Häfen-Video
Was war denn hier los? ‚Dancing Star‘ Anna Strigl sorgt mit einem rasch gelöschten Kurzfilm aus der Justizanstalt Eisenstadt nicht nur bei der heimischen Justizwache für Aufregung. Darauf zu sehen: das Influencer-Model am Mittagstisch – und plötzlich ‚verhaftet‘. Die ‚Krone‘ kennt die Hintergründe.
Kopfschütteln bei den heimischen Justizwachebeamten. Während Datenschutz sonst großgeschrieben wird und Fotos aus heimischen Gefängnissen kaum möglich sind, öffneten sich für ‚Dancing Star‘ Anna Strigl die Häfentore in Eisenstadt weit. Die aus der Datingserie ‚Too hot to Handle‘ bekannte bildhübsche Top-Influencerin – auf YouTube, TikTok und Instagram folgen ihr fünf Millionen Fans – drehte ein Wohlfühl-Video hinter Gittern.
Werbung für einen Tag im Gefängnis
Das Werbe-Motto: ‚Würdet ihr hier nen Tag verbringen wollen?‘ In den Szenen zu sehen ist die junge Tirolerin am Mittagstisch in der Kantine, das Personal beim Zellenaufsperren oder der ORF-Star locker-lustig, mit Handschellen abgeführt am Gang.
Am meisten überrascht habe die 28-Jährige ‚das gute Essen und das Tischtennis.‘ Die ‚Krone‘ wollte vom Justizministerium wissen, was für einen Zweck das – nach knapp 12.000 ‚Likes‘ rasch gelöschte – Video erfüllt und was es gekostet hat.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wurde von der Anstaltsleitung der Justizanstalt Eisenstadt im Bundes-ministerium für Justiz angefragt, ob dieses Video gedreht werden darf?
a. Wenn ja, von wem wurde angefragt?
b. Wenn ja, wann wurde angefragt?
c. Wenn nein, warum nicht?
2. Hat das Bundesministerium für Justiz die Anfrage der Justizanstalt Eisenstadt dieses Video zu drehen genehmigt?
a. Wenn ja, wann wurde es genehmigt?
b. Wenn ja, wer hat diesen Videodreh genehmigt?
c. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden für diesen Videodreh bzw. dessen Ermöglichung gesetzt?
3. Wird ein solcher Videodreh auch in anderen Justizanstalten genehmigt?
a. Wenn ja, in welchen Justizanstalten?
4. War so ein Video von Organisationseinheiten Ihres Ressorts, insbesondere vom Kabinett, sogar gewünscht?
a. Wenn ja, warum?
5. Werden für dieses Video Kosten für die Justizanstalt entstehen?
a. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
b. Wenn ja, inwiefern werden die Kosten budgetwirksam?
6. Glauben Sie, dass dieses Video dienlich ist, um Personal zu rekrutieren?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum lassen sie so etwas dann zu?
7. Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden während der Dreharbeiten getroffen?
8. Gab es Einschränkungen im regulären Anstaltsbetrieb während der Dreh-arbeiten?
9. Wurde das Justizpersonal über den Videodreh im Vorfeld informiert und in den Ablauf eingebunden?
10. Wer trug die Verantwortung für die Durchführung und Aufsicht der Dreharbeiten vor Ort?
11. Gibt es aktuell weitere geplante Dreharbeiten in Justizanstalten?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn ja, wann?