3826/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Nötigung durch afghanischen Pfleger

 

 

Ein brutaler Fall einer Sexualstraftat hat sich im Bereich des Wiener Pflegewesens ereignet, der zugleich ein Beleg dafür ist, welche falsche Richtung in Sachen Rekrutierung von Pflegepersonal aus islamischen Ländern inklusive mangelnder Auswahlkriterien und Überwachung eingeschlagen wurde. Die „Krone“ berichtete am 03. Oktober 2025 wie folgt:

 

ERSCHÜTTERNDER FALL

Pensionistin hat ihren Lebenswillen verloren

 

Am 18. September wurde eine 82-jährige Wienerin von einem ihrer Pfleger zu abscheulichsten sexuellen Handlungen genötigt. Die Frau ist infolge der Gräueltat schwer traumatisiert. Und nun auch suizidgefährdet. Erschütternd: die Reaktion der Dienstgeber des Täters. Die ‚Krone‘ hat bereits mehrfach über den unfassbaren Fall berichtet: Am 18. September wurde Regina G. (Name geändert), eine 82-jährige demenzkranke Wienerin, in ihren eigenen vier Wänden von einem ihrer Pfleger missbraucht. Ein Sohn des Opfers musste die Gräueltat mit ansehen, per Handy. Denn längst hatte er, in Sorge um seine geliebte Mutter, Kameras in ihrer Wohnung installieren lassen. Um aus der Ferne jederzeit kontrollieren zu können, ob sie wohlauf sei.

 

Aufgrund der Überwachungsmaßnahmen war freilich die Identität des Täters sofort geklärt. Sarafaz Z., ein 26-jähriger Afghane, wurde schnell verhaftet.

 

Unverständlich: die Reaktion des Vereins, der mit der Betreuung der Pensionistin befasst gewesen ist. Das Verbrechen an der Frau wird von der Organisation nämlich nicht als Anlass gesehen, Pflegekräfte in Hinkunft genauer zu durchleuchten.

 

Ein absurder Verweis

 

‚Nein, im Gegenteil‘, erzählt der – nach wie vor – schwer geschockte Sohn der Rentnerin: ‚Ich wurde ziemlich schroff darauf hingewiesen, dass eine weitere Pflege meiner Mama nur möglich wäre, wenn ich die Kameras bei ihr deaktivieren würde. Und: Mir wurde mitgeteilt, dass ihr Peiniger eigentlich das Recht hätte, mich zu verklagen. Weil ich ihn unerlaubt gefilmt habe.‘“[1]

 

Der Fall wirft ernste Fragen zur Verantwortung und Kontrolle von Pflegeorganisationen sowie zum Schutz pflegbedürftiger Menschen im häuslichen Bereich auf. Es kann nicht hingenommen werden, dass Pfleglinge Gewalt und Gefahr ausgesetzt sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Sofortmaßnahmen wurden nach Bekanntwerden des Vorfalls seitens des BMASGPK und des Konsumentenschutzes und/oder von sonstigen zuständigen Behörden und Dienststellen eingeleitet?

2.    Liegen dem BMASGPK Informationen über frühere Beschäftigungsverhältnisse des mutmaßlichen Täters im Pflegebereich vor?

a.    Wenn ja, in welchen Einrichtungen war der mutmaßliche Täter zuvor tätig?

b.    Wurden dort Auffälligkeiten oder Beschwerden gemeldet?

3.    Wurden der betroffene Pflegeverein bzw. die Pflegeagentur bereits einer aufsichtsrechtlichen Prüfung durch die zuständigen Behörden und/oder einer internen Prüfung unterzogen?

a.    Wenn ja, wann fanden diese statt und zu welchen Ergebnissen kamen diese?

b.    Wenn nein, wann sind solche Prüfungen vorgesehen?

4.    Welche Prüf- und Kontrollsysteme gibt es derzeit für Pflegevereine oder Pflegeagenturen, die insbesondere 24-Stunden-Betreuer vermitteln?

a.    Gibt es einheitliche Eignungsprüfungen und Schulungen für Betreuungs-kräfte?

b.    Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Standards und in welchen Intervallen?

5.    Erfolgen bei Pflegekräften mit ausländischer Staatsbürgerschaft verpflichtende Überprüfungen von Strafregisterauszügen sowohl aus Österreich als auch aus den Herkunftsländern?

a.    Wie wird sichergestellt, dass diese Informationen vollständig und verlässlich sind?

b.    Wie werden diese Informationen im Einzelfall erhoben und bei welchen in- und ausländischen Behörden abgefragt?

6.    Wie viele Fälle von Gewalt, Missbrauch und/oder grober Vernachlässigung durch Pflegepersonal wurden in den letzten zehn Jahren in Österreich vom BMASGPK erhoben bzw. an das BMASGPK gemeldet?

a.    In wie vielen dieser Fälle handelte es sich um Täter mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft?

b.    In wie vielen Fällen hat das BMASGPK Kenntnis von einem Ermittlungs-verfahren durch die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft?

c.    In wie vielen Fällen hat das BMASGPK Kenntnis von einer gerichtlichen Verurteilung durch die Strafgerichte?

7.    Welche Maßnahmen plant das BMASGPK, um pflegebedürftige Menschen künftig besser vor Gewalt und Missbrauch zu schützen?

8.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um das Vertrauen in die häusliche Pflege nach diesem und ähnlichen Vorfällen wieder herzustellen?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://www.krone.at/3916257 (aufgerufen am 15.10.2025)