3831/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Fehlende Kulanz der ASFINAG bei Vignettenkontrollen

 

 

Die ASFINAG ist für die Kontrolle der Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen zuständig. Immer wieder kommt es dabei zu Fällen, in denen Bürger aufgrund formaler Fehler – etwa bei einer verspäteten Meldung einer Kennzeichenänderung bei Digitalvignetten – mit empfindlichen Strafen konfrontiert sind.

 

Ein aktueller Fall eines Tiroler Arztes, der nach einem Bezirkswechsel die Kennzeichenänderung seiner Digitalvignette nicht rechtzeitig meldete, verdeutlicht die Problematik: Trotz offenkundig fehlender Täuschungsabsicht setzte die ASFINAG Strafen in der Höhe von insgesamt 740 Euro fest und strebt nun sogar eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof an.[1]

 

Kritik kommt nicht nur von den Betroffenen selbst, sondern auch von Interessens-vertretungen wie der Arbeiterkammer Tirol, die der ASFINAG vorwirft, kein Pardon zu kennen und den Rechtsweg selbst in Bagatellfällen bis zur höchsten Instanz zu beschreiten. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, der Kosten für derartige Verfahren sowie der Ausgestaltung von Kulanzregelungen auf.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Verfahren führt die ASFINAG jährlich wegen nicht oder verspätet gemeldeter Kennzeichenänderungen bei Digitalvignetten?
  2. Wie viele Fälle von Ersatzmauteinhebungen wurden in den letzten fünf Jahren verzeichnet? (Bitte um Aufschlüsselung)
  3. Wie hoch waren die Gesamtkosten (Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, interne Aufwendungen) der ASFINAG für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Vignettenkontrollen in den letzten fünf Jahren jeweils?
  4. In wie vielen Fällen hat die ASFINAG in diesem Zeitraum eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof angestrengt?
  5. Wie oft haben Gerichte in den letzten fünf Jahren entschieden, dass in Fällen von Vignettenverstößen eine Ermahnung statt einer Strafe ausreichend gewesen wäre?
  6. Welche Gründe führt die ASFINAG an, um in Fällen ohne nachweisliche Täuschungsabsicht keine Kulanzregelungen anzuwenden?
  7. Gibt es seitens der Bundesregierung Vorgaben an die ASFINAG, wie mit Bagatellfällen umzugehen ist, in denen Bürger nachweislich keine Absicht hatten, eine Maut zu hinterziehen?
  8. Plant die Bundesregierung, der ASFINAG verbindliche Richtlinien für ein bürgerfreundlicheres Vorgehen in solchen Fällen vorzugeben?
  9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen verhängten Strafen, Verwaltungsaufwand und Verfahrenskosten gewahrt bleibt?


[1]    https://www.tt.com/artikel/30917945/deshalb-nimmt-es-ein-tiroler-arzt-mit-der-asfinag-auf  (aufgerufen am 08.10.2025)