3845/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Einsatz von Rudolf Scholten als Sonderberater

 

 

Wie jüngst bekannt wurde, wird der ehemalige SPÖ-Minister Rudolf Scholten von Bundeskanzler bzw. Bundesminister Andreas Babler als sogenannter „Sonderberater“ herangezogen. Schon die mediale Ankündigung wirft eine Vielzahl an Fragen auf, insbesondere, wenn man bedenkt, dass es sich bei Herrn Scholten um eine langjährige SPÖ-Persönlichkeit handelt, die weder demokratisch legitimiert noch in irgendeiner vom Parlament kontrollierbaren Funktion steht. Die Ernennung erfolgte offenbar ohne transparente Ausschreibung, ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erkennbare Kontrolle durch Regierungsstellen oder das Parlament.

 

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage, der angespannten Budgetlage und zahlreicher Einsparungsforderungen gegenüber der Bevölkerung entsteht der Eindruck, dass hier parteinahe Versorgungsposten vergeben werden – unter Ausschluss jeglicher objektiver Kriterien und ohne öffentliche Nachvollzieh-barkeit. Medienberichte sprechen davon, dass Scholten „nicht zum Herumgschafteln“[1] geholt worden sei, gleichzeitig aber eine beratende Funktion von potenziell erheblicher Tragweite im Kulturbereich übernehmen soll. Dass dabei weder die genauen Kompetenzen noch die rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit, noch die etwaigen finanziellen oder personellen Ressourcen kommuniziert wurden, ist demokratie-politisch höchst problematisch.

 

Insbesondere drängt sich die Frage auf, ob es sich hierbei um eine typische parteipolitische Postenvergabe handelt, um informelle Einflussnahme auf kulturpolitische Entscheidungen oder um eine Umgehung regulärer Verfahren.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wann wurde Rudolf Scholten offiziell als „Sonderberater“ bestellt bzw. beauftragt?

2.    Wurde diese Bestellung bzw. Beauftragung durch einen förmlichen Akt (z. B. Ministerratsbeschluss, Dienstanweisung, Vertrag) bestätigt?

3.    Wer hat die Entscheidung zur Einsetzung getroffen (Person, Gremium)?

4.    Welche konkreten Aufgaben, Zielsetzungen und Befugnisse wurden Scholten im Rahmen dieser Tätigkeit übertragen?

5.    Liegt ein schriftlicher Vertrag bzw. Vereinbarung (z. B. Werkvertrag, Dienst-vertrag, Dienstanweisung, Rahmenvereinbarung) mit Herrn Scholten vor, der seine Tätigkeit als Sonderberater regelt?

a.    Falls ja, ist dieser Vertrag öffentlich bzw. einsehbar (z. B. für das Parlament)?

                                          i.    Welche Laufzeit ist darin vorgesehen?

                                        ii.    Welche Kündigungs- oder Widerrufsklauseln sind enthalten?

                                       iii.    Welche Befugnisse bzw. Zuständigkeiten sind ausdrücklich im Vertrag festgelegt (z. B. Entscheidungsbefugnis, Mitwirkung, Gutachterfunktionen, Weisungsbefugnis gegenüber Beamten oder Mitarbeitern)?

b.    Falls kein schriftlicher Vertrag existiert, auf welcher rechtlichen Grundlage (Gesetz, Verordnung, Dienstanweisung, interner Erlass) erfolgt die Tätigkeit bzw. die Honorierung?

6.    Wird Scholten für seine Tätigkeit ein Entgelt oder eine Vergütung (Honorar, Diäten, Pauschalen) gezahlt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe und nach welcher Berechnungsgrundlage?

b.    Wenn ja, in welcher Form (Barvergütung, Überweisungen, Aufwands-entschädigung)?

c.    Wenn ja, aus welchem Budget (welchem Haushaltstitel) erfolgt die Finanzierung?

7.    Wird Herrn Scholten Personal zur Verfügung gestellt (z. B. Mitarbeiter, Assistenten, Sekretariatspersonal)?

a.    Wenn ja, wie viele Mitarbeitende?

                                          i.    In welchem Beschäftigungsstatus (Beamte, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmer)?

                                        ii.    Aus welcher Stelle oder welchem Ressort kommen diese Mitarbeitenden?

8.    Erhält Scholten materielle Ausstattung und Infrastruktur (z. B. Büro, Arbeitsplatz, Kommunikationsmittel, IT-Ausstattung)?

a.    Wenn ja, in welcher Art und Umfang? (Bitte um genaue Auflistung)

9.    Werden Reisekosten, Spesen, Fahrtkosten oder sonstige Auslagen (z. B. Bewirtung, Repräsentationskosten) erstattet?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe und nach welchen Richtlinien?

b.    Wenn ja, gibt es Obergrenzen oder Pauschalregelungen?

10. Wird Herrn Scholten ein Dienst- oder Geschäftsfahrzeug (inkl. Chauffeur) oder eine Kfz-Vergütung zugewiesen?

a.    Wenn ja, wer trägt die Kosten (Ersatzleistungen, Leasing, Treibstoff)?

11. Werden sonstige Betriebskosten (z. B. Büromaterial, Telefon, Internet, Sekretariatskosten) vom Ressort getragen? (Bitte um Angabe von Belegen/ Haushaltstiteln angeben)

12. An welche Stelle bzw. welche Instanz ist Herr Scholten dienst- oder berichterstattungspflichtig?

13. In welcher Form und in welchen Intervallen hat Scholten seine Tätigkeit zu dokumentieren und Bericht zu erstatten (z. B. schriftliche Berichte, Protokolle, Evaluierungen)?

14. Gibt es eine Evaluierung oder Beurteilung der Tätigkeit Scholtens während der Laufzeit seiner Tätigkeit? (Bitte um Angabe von Zeitpunkt, Umfang und Ergebnis)

15. Wurden in der Vergangenheit ähnliche Sonderberaterverhältnisse mit Ex-Ministerinnen oder Ex-Ministern eingegangen?

a.    Wenn ja, bitte um Beispiele, Vertragstypen, Kosten und Evaluierungen.

16. Sind öffentliche Mittel (Bundesmittel) zur Finanzierung der Tätigkeit Scholtens bzw. seiner Ausstattung in Budget(daten) veröffentlicht bzw. nachvollziehbar (z. B. im Rechenschaftsbericht)?

17. Plant die Regierung, künftig weitere Sonderberaterposten einzurichten, insbesondere im Kulturbereich?

a.    Wenn ja, unter welchen Bedingungen?



[1]    https://www.derstandard.at/story/3100000292117/babler-holt-ex-minister-rudolf-scholten-als-sonderberater-nicht-zum-herumgschafteln (aufgerufen am 15.10.2025)