3846/J XXVIII. GP
Eingelangt am 24.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundeskanzler
betreffend NGO-Business: 207.529,44 € für einen Verein, der nicht garantieren kann, dass alle Informationen „der Wahrheit entsprechen“
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an das das Bundeskanzleramt zum NGO-Business aufdeckte, fördert das Bundeskanzleramt seit Jahren den Verein „ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit“.
Laut Eigenaussage[2] wurde der Verein „ZARA“ 1999 mit dem Ziel gegründet, eine rassismuskritische Gesellschaft und einen respektvollen Umgang miteinander sowohl online als auch offline zu fördern. Dazu gehört auch, Fälle von Rassismus systematisch zu dokumentieren. Dass „ZARA“ im „Rassismus Report 2017“ selbst schreibt, dass nicht garantiert werden könne, dass alle zugetragenen Informationen der Wahrheit entsprechen, spielt offenbar für die Zuwendung öffentlicher Mittel in der letzten Regierungsperiode keine Rolle[3]. Scheinbar reicht schon der gute Wille zur „rassismuskritischen Haltung“, um sich Jahr für Jahr mit Steuergeld alimentieren zu lassen, selbst dann, wenn man sich selbst von jeder inhaltlichen Überprüfbarkeit freispricht.
Der Verein „ZARA“ wurde vom BKA unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 mit 207.529,44 € finanziell unterstützt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „ZARA“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „ZARA“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „ZARA“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „ZARA“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit dem Verein „ZARA“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „ZARA“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit dem Verein „ZARA“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „ZARA“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „ZARA“ seit dem 24.10.2024 teil?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2741
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2289
[2] https://www.zara.or.at/de abgerufen am 01.10.2025
[3] https://assets.zara.or.at/media/rassismusreport/rassismus-report-2017.pdf (aufgerufen am 01.10.2025, siehe Seite 7)