385/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.01.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen an Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Querfinanzierung der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher:innen durch das AMS

Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher:innen erhalten bei Inanspruchnahme einer Schulungsmaßnahme eine sogenannte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)“ vom AMS. Diese wird bei der Sozialhilfe bzw.

Mindestsicherung gegengerechnet. Das AMS kompensiert und subventioniert somit zumindest einen großen Teil der sich gegenwärtig eigentlich in Länderzuständigkeit befindlichen Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung.

Durch diesen Vorgang kommt es zu einer Überwälzung der Kosten von den Ländern auf das AMS, da dieses abseits der Schulungsmaßnahmen über die DLU auch den Ersatz für Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung übernimmt. Und das, trotz der budgetär eher angespannten Situation, mit der sich das AMS in den letzten Jahren konfrontiert sieht. Warum diese Leistungen aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen finanziert werden, ist damit nicht nachvollziehbar und unterläuft das Versicherungsprinzip. Immerhin haben ebenjene Sozialhilfe- bzw.

Mindestsicherungsbezieher selbst entweder noch nie, sehr wenig oder bereits sehr lange keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr bezahlt.

Das daraus resultierende Ergebnis ist eine fehlerhafte Anreizstruktur: Das Interesse des AMS, Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher in Schulungen zu bringen, könnte sich aufgrund dieser Kostendynamik aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen in Grenzen halten.

Quelle:

https://www.ams.at/content/dam/download/ams-richtlinien/001_bemo rili.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die Tagessätze der „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)“ in den Jahren 2020 bis 2024? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Kategorien (Maßnahmenstunden). Kategorien bitte wie in Frage 2 (a bis e) definiert.)

2.    Wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher erhielten in den Jahren 2020 bis 2024 eine „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)“ vom AMS ausbezahlt? (Bitte alle Unterfragen aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesland und Geschlecht. Bitte zudem die Personen, die von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf Sozialhilfe aufstocken (= Aufstocker) und gleichzeitig eine DLU beziehen, bei allen Unterfragen extra auszuweisen.)

a.    Wie viele waren davon Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres?

b.   Wie viele erwachsene Teilnehmer besuchten davon Teilzeitmaßnahmen, die mindestens 16 aber weniger als 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassten?

c.    Wie viele erwachsene Teilnehmer besuchten davon Maßnahmen, die mindestens 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassten oder waren Teilnehmer am Unternehmensgründungsprogramm während der Vorbereitungsphase?

d.   Ab 2023: Wie viele Teilnehmer erhielten ein Pflegestipendium und waren damit Teilnehmer an Ausbildungen, die mittels Zielvorgabe des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft festgelegt wurden und dessen Maßnahmen mindestens 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassten?

e.   Ab 2023: Wie viele Teilnehmer waren Teilnehmer an Arbeitsstiftungen mit Weitergewährung des Leistungsbezuges nach § 18 (5) AIVG, erhielten ein Pflegestipendium und waren damit Teilnehmer an Ausbildungen, die mittels Zielvorgabe des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft festgelegt wurden und dessen Maßnahmen mindestens 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassten?

3.    Wie hoch war die ausbezahlte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)“ im Durchschnitt der in Frage zwei erfragten Personen? (Bitte um Durchschnittsbildung (alle Kategorien zusammen) aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesland, Geschlecht und Aufstocker.)

4.    Wie hoch war die ausbezahlte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)“ im Median der in Frage zwei erfragten Personen? (Bitte um Medianbildung (alle Kategorien zusammen) aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesland, Geschlecht und Aufstocker.)

5.    Auf welche EUR-Summe belaufen sich die ausbezahlten „Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)“ in den Jahren 2020 bis 2024? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Kategorien (Maßnahmenstunden), Bundesland, Geschlecht und Aufstocker. Kategorien bitte wie in Frage 2 (a bis e) definiert.)

Wir bitten höflichst um Weiterleitung der erfragten Daten im Excel-Format