Eingelangt am 31.01.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Martina von Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend
Mindeststudienleistung für Uni- und PH-Studierende
Mit der 2021 beschlossenen
UG-Novelle, genauer mit dem "Bundesgesetz, mit dem das
Universitätsgesetz 2002, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das
Hochschulgesetz 2005, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz
geändert werden"1) wurde eine Mindeststudienleistung
für Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
eingeführt. Diese beträgt 16 ECTS-Anrechnungspunkten in den ersten
vier Semestern eines Studiums. Außerdem sollten mit der
Gesetzesänderung Unterstützungsleistungen für Studierende durch
die Universitäten und die Pädagogische Hochschulen sichergestellt
werden.
Laut Website des BMBWF2)
traten mit 1. Oktober 2022 Bestimmungen des Studienrechts der UG- bzw.
HG-Novelle in Kraft, die neben der Mindeststudienleistung u.a. auch den Entfall
der Nachfrist bei Zulassung und Fortsetzung, das Learning Agreement,
mehr Möglichkeiten bei der Beurlaubung und Erleichterungen für
Studierende mit Behinderungen betrafen.
Hintergrund der
Änderungen ist, dass in Österreich überdurchschnittlich lange
studiert wird und wenige Studien tatsächlich abgeschlossen werden.
Wie die Studierenden-Sozialerhebung konstant zeigt, schließen an
Universitäten nur 6% der Bachelorstudierenden ihr Studium in der
Regelstudienzeit von sechs Semestern ab. An den Pädagogischen Hochschulen
beträgt ihr Anteil immerhin 50%, an den Fachhochschulen 71%. Die UG- bzw.
HG-Reform soll die Abschlussquote in Regelstudienzeit erhöhen.
§ 59a UG bzw. §
63a HG sehen nun vor, dass Studierende in „Bachelor- und Diplomstudien
(...) verpflichtet sind, in jedem Studium, zu dem eine Zulassung besteht, in
den ersten vier Semestern insgesamt eine Studienleistung im Umfang von
mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen.“ Das ist nicht viel,
denn würde man durchgehend in dieser Geschwindigkeit studieren,
bräuchte man 45 Semester für den Abschluss eines dreijährigen
Bachelorstudiums mit 180 ECTS-Punkten.
Die Mindeststudienleistung
ist in jedem Bachelor- und Diplomstudium, das man ab dem Wintersemester 2022/23
neu belegt, bis zum Ende des vierten Semesters zu erbringen. Nicht erfasst sind
Studierende von Master- und Doktoratsstudien. Die entsprechenden Prüfungs-
und sonstigen Studienleistungen sind bis zum 31. Oktober bzw. 31. März
vorzulegen, je nachdem, ob das vierte Semester ein Sommer- oder ein
Wintersemester ist. Eine Nichterbringung der Mindeststudienleistung von 16
ECTS-Punkten innerhalb von vier Semestern führt zum Erlöschen der
Zulassung für das betroffene Studium. Allerdings steht es Studierenden
offen, dasselbe Fach an einer anderen Universität oder Pädagogischen
Hochschule, an einer Fachhochschule oder Privatuniversität zu belegen.
Der 31. Oktober 2024 war
somit jener Stichtag, zu dem die ersten Betroffenen die Mindeststudienleistung
erbracht haben mussten.
1) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/662
2) https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem/Gesetzliche-Grundlagen/UG-Novelle-2021-faq/Fragen-und-Antworten-Studierende.html#neu
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
- Wie viele Studierende
haben im Wintersemester 2022/23 ein Studium oder mehrere Studien begonnen
und wie viele Studien waren das ingesamt? Bitte um Aufschlüsselung
nach den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
sowie Nennung der Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor.
- In wie vielen dieser
begonnenen Studien wurde nach vier Semestern, also per 31. Oktober 2024
eine Studienleistung von mindestens 16 ECTS erbracht? Bitte um
Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und
Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den
gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent
der begonnenen Studien.
- In wie vielen dieser
begonnenen Studien wurde nach zwei Semestern, also per 31. Oktober 2023,
die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) erfolgreich
abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten
und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für
den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in
Prozent der begonnenen Studien.
- In wie vielen dieser
begonnenen Studien wurde nach vier Semestern, also per 31. Oktober 2024,
die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) erfolgreich
abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen
Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der
Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten
Zahlen und in Prozent der begonnenen Studien.
- Wie viele dieser
begonnenen Studien wurden im Sommersemester 2024, also im vierten Semester
ab Studienbeginn, fortgesetzt bzw. nicht mehr fortgesetzt? Bitte um
Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und
Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den
gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent
der begonnenen Studien.
- Wie viele Studierende,
die im Wintersemester 2022/23 zu studieren begonnen haben, haben in den
ersten 4 Semestern das Studienfach gewechselt?
- nach 1 Semester
- nach 2 Semestern
- nach 3 Semestern
- nach 4 Semestern
- Gibt es Ausnahmen von
der Verpflichtung, die Mindeststudienleistung zu erbringen? Wenn ja,
welche und wie und bis wann können sie beantragt oder geltend gemacht
werden?
- Werden Studierende, die
die Mindeststudienleistung noch nicht erbracht haben, zu einem bestimmten
Zeitpunkt (zB nach zwei oder drei Semestern) aktiv darüber
informiert, wie viele ECTS sie noch zu erbringen haben, um die
Mindeststudienleistung zu erfüllen?
- Welche Maßnahmen
wurden an den Pädagogischen Hochschulen seit Inkrafttreten der
Novelle gesetzt, um die Studierbarkeit zu erhöhen?
- Welche Maßnahmen
wurden an den Universitäten seit Inkrafttreten der Novelle gesetzt,
um die Studierbarkeit zu erhöhen?
- Gibt es im BMBWF
Pläne oder Überlegungen, weitere Maßnahmen zu setzen, mit
denen die durchschnittliche Studiendauer näher an die
Regelstudiendauer herangeführt werden soll? Wenn ja, welche?
- Gibt es im BMBWF
Pläne oder Überlegungen, weitere Schritte zu setzen, um die
Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu erhöhen?
- Einführung eines
Teilzeitstudiums. Wenn ja, inwiefern?
- Verpflichtung für
alle Studiengänge, Lehrveranstaltungen am Abend und Wochenende
anzubieten. Wenn ja, inwiefern?
- Andere Maßnahmen.
Wenn ja, welche?
- In wie vielen
Fällen wurde seit der Einführung die Möglichkeit genutzt,
ein "Learning Agreement" zwischen Universität/PH und
Student:in zu unterzeichnen mit beiderseitigen Verpflichtungen zur
Beschleunigung des Studienabschlusses? Bitte um Aufschlüsselung nach
Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.
- In wie vielen
Fällen wurden seit der Einführung die neuen Möglichkeiten
der Beurlaubung vom Studium genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach
Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.