387/J XXVIII. GP

Eingelangt am 31.01.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina von Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Mindeststudienleistung für Uni- und PH-Studierende

 

Mit der 2021 beschlossenen UG-Novelle, genauer mit dem "Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden"1) wurde eine Mindeststudienleistung für Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingeführt. Diese beträgt 16 ECTS-Anrechnungspunkten in den ersten vier Semestern eines Studiums. Außerdem sollten mit der Gesetzesänderung Unterstützungsleistungen für Studierende durch die Universitäten und die Pädagogische Hochschulen sichergestellt werden.

Laut Website des BMBWF2) traten mit 1. Oktober 2022 Bestimmungen des Studienrechts der UG- bzw. HG-Novelle in Kraft, die neben der Mindeststudienleistung u.a. auch den Entfall der Nachfrist bei Zulassung und Fortsetzung, das Learning Agreement, mehr Möglichkeiten bei der Beurlaubung und Erleichterungen für Studierende mit Behinderungen betrafen.

Hintergrund der Änderungen ist, dass in Österreich überdurchschnittlich lange studiert wird und wenige Studien tatsächlich abgeschlossen werden. Wie die Studierenden-Sozialerhebung konstant zeigt, schließen an Universitäten nur 6% der Bachelorstudierenden ihr Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern ab. An den Pädagogischen Hochschulen beträgt ihr Anteil immerhin 50%, an den Fachhochschulen 71%. Die UG- bzw. HG-Reform soll die Abschlussquote in Regelstudienzeit erhöhen.

§ 59a UG bzw. § 63a HG sehen nun vor, dass Studierende in „Bachelor- und Diplomstudien (...) verpflichtet sind, in jedem Studium, zu dem eine Zulassung besteht, in den ersten vier Semestern insgesamt eine Studienleistung im Umfang von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen.“ Das ist nicht viel, denn würde man durchgehend in dieser Geschwindigkeit studieren, bräuchte man 45 Semester für den Abschluss eines dreijährigen Bachelorstudiums mit 180 ECTS-Punkten.

Die Mindeststudienleistung ist in jedem Bachelor- und Diplomstudium, das man ab dem Wintersemester 2022/23 neu belegt, bis zum Ende des vierten Semesters zu erbringen. Nicht erfasst sind Studierende von Master- und Doktoratsstudien. Die entsprechenden Prüfungs- und sonstigen Studienleistungen sind bis zum 31. Oktober bzw. 31. März vorzulegen, je nachdem, ob das vierte Semester ein Sommer- oder ein Wintersemester ist. Eine Nichterbringung der Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten innerhalb von vier Semestern führt zum Erlöschen der Zulassung für das betroffene Studium. Allerdings steht es Studierenden offen, dasselbe Fach an einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule, an einer Fachhochschule oder Privatuniversität zu belegen.

Der 31. Oktober 2024 war somit jener Stichtag, zu dem die ersten Betroffenen die Mindeststudienleistung erbracht haben mussten.

 

1) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/662

2) https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem/Gesetzliche-Grundlagen/UG-Novelle-2021-faq/Fragen-und-Antworten-Studierende.html#neu

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2022/23 ein Studium oder mehrere Studien begonnen und wie viele Studien waren das ingesamt? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor.
  2. In wie vielen dieser begonnenen Studien wurde nach vier Semestern, also per 31. Oktober 2024 eine Studienleistung von mindestens 16 ECTS erbracht? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent der begonnenen Studien.
  3. In wie vielen dieser begonnenen Studien wurde nach zwei Semestern, also per 31. Oktober 2023, die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) erfolgreich abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent der begonnenen Studien.
  4. In wie vielen dieser begonnenen Studien wurde nach vier Semestern, also per 31. Oktober 2024, die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) erfolgreich abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent der begonnenen Studien.
  5. Wie viele dieser begonnenen Studien wurden im Sommersemester 2024, also im vierten Semester ab Studienbeginn, fortgesetzt bzw. nicht mehr fortgesetzt? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie Nennung der Gesamtsummen für den gesamten Uni- bzw. PH-Sektor, jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent der begonnenen Studien.
  6. Wie viele Studierende, die im Wintersemester 2022/23 zu studieren begonnen haben, haben in den ersten 4 Semestern das Studienfach gewechselt? 
    1. nach 1 Semester
    2. nach 2 Semestern
    3. nach 3 Semestern
    4. nach 4 Semestern
  1. Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung, die Mindeststudienleistung zu erbringen? Wenn ja, welche und wie und bis wann können sie beantragt oder geltend gemacht werden?
  2. Werden Studierende, die die Mindeststudienleistung noch nicht erbracht haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt (zB nach zwei oder drei Semestern) aktiv darüber informiert, wie viele ECTS sie noch zu erbringen haben, um die Mindeststudienleistung zu erfüllen?
  3. Welche Maßnahmen wurden an den Pädagogischen Hochschulen seit Inkrafttreten der Novelle gesetzt, um die Studierbarkeit zu erhöhen?
  4. Welche Maßnahmen wurden an den Universitäten seit Inkrafttreten der Novelle gesetzt, um die Studierbarkeit zu erhöhen?
  5. Gibt es im BMBWF Pläne oder Überlegungen, weitere Maßnahmen zu setzen, mit denen die durchschnittliche Studiendauer näher an die Regelstudiendauer herangeführt werden soll? Wenn ja, welche?
  6. Gibt es im BMBWF Pläne oder Überlegungen, weitere Schritte zu setzen, um die Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu erhöhen?
    1. Einführung eines Teilzeitstudiums. Wenn ja, inwiefern?
    2. Verpflichtung für alle Studiengänge, Lehrveranstaltungen am Abend und Wochenende anzubieten. Wenn ja, inwiefern?
    3. Andere Maßnahmen. Wenn ja, welche?
  1. In wie vielen Fällen wurde seit der Einführung die Möglichkeit genutzt, ein "Learning Agreement" zwischen Universität/PH und Student:in zu unterzeichnen mit beiderseitigen Verpflichtungen zur Beschleunigung des Studienabschlusses? Bitte um Aufschlüsselung nach Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.
  2. In wie vielen Fällen wurden seit der Einführung die neuen Möglichkeiten der Beurlaubung vom Studium genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.