3874/J XXVIII. GP

Eingelangt am 29.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nicole Sunitsch

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Kurzzeitvermietungen – EU-Datenpflicht ab 2026

 

 

Kurzzeitvermietungen wachsen stark. Behörden und Gemeinden brauchen verlässliche Daten, damit Regeln fair gelten und alle gleich behandelt werden. In Österreich besteht eine Meldepflicht samt Gästeverzeichnis, das auch elektronisch geführt werden kann.[1] Parallel arbeitet das Ressort am Digitalen Gästeblatt als modernem, einheitlichen Meldestandard.[2]

 

Gemäß Verordnung (EU) 2024/1028 sind Registrierungsnummern und eine nationale einheitliche digitale Zugangsstelle vorgesehen und sollen auf nationaler Ebene die dafür erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis 20.05.2026 erlassen werden.[3] Dies eröffnet die Chance, Zuständigkeiten, Schnittstellen und Datenschutz sauber aufzusetzen. So entsteht Ordnung statt Wildwuchs: Es gibt klare Zuständigkeiten, klare Fristen, klare Schnittstellen und ist dies eine echte Unterstützung für Betriebe und Gemeinden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie setzt das Ressort die Verordnung (EU) 2024/1028 national um?

2.    Wer wird nationaler Koordinator?

3.    Welcher Rechtsakt ist geplant?

a.    Welche Regelungen betreffen Registrierung, Datenübermittlung und Sanktionen?

4.    Ab wann startet die einheitliche digitale Zugangsstelle in Österreich?

5.    Wie werden Länder und Gemeinden angebunden?

a.    Welche Zugriffsrechte erhalten sie für Ortstaxe, Vollzug und Kontrolle?

6.    Wird ein einheitliches Registriernummern-System eingeführt?

a.    Wie werden bestehende Landesregister integriert?

                                          i.    Wie wird Missbrauch verhindert?

7.    Welche Pflichten treffen die Plattformen in Österreich?

a.    Welche Datenfelder und welche Übermittlungsfrequenz sind vorgesehen?

8.    Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

9.    Wie wird das Digitale Gästeblatt eingebunden?

a.    Welche Schnittstellen zu Statistik Austria und zu kommunalen Systemen sind vorgesehen?

                                          i.    Ist ein Pilotbetrieb mit Regionen geplant?

10. Welche Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen sind festgelegt?

11. Welche Unterstützung erhalten Betriebe und Gemeinden?

a.    Welche Angebote gibt es mit Startterminen?

12. Welche Wirkungsziele verfolgt das Ressort?



[1]    https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/G/Seite.991691 (aufgerufen am 07.10.2025)

[2]    https://www.bmwet.gv.at/Themen/Tourismus/tourismuspolitische-themen/digitalisierung-und-innovation/digitales_gaesteblatt.html (aufgerufen am 07.10.2025)

[3]    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32024R1028 (aufgerufen am 07.10.2025)