Eingelangt am 29.10.2025
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend
Umsetzung des GREVIO-Berichts 2024
Der aktuelle GREVIO-Bericht über die
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich hebt gravierende Defizite
in mehreren Handlungsfeldern hervor. Dazu zählen unzureichende
Datengrundlagen, ungleiche Finanzierung von Opferschutz-einrichtungen, fehlende
Qualitätsstandards sowie Lücken in der ressortübergreifenden
Koordination. Besonders kritisiert wird, dass Frauen und Kinder nicht
flächendeckend denselben Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten. Der Bericht
fordert Österreich „nachdrücklich“ auf, seine
Verpflichtungen aus der Konvention vollumfänglich umzusetzen und
nachhaltige Strukturen zu schaffen.
GREVIO
beanstandet darüber hinaus Defizite in der Strafverfolgung und
Opferbetreuung. Kritisiert wird der zu häufige Einsatz diversioneller
Maßnahmen in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt, die
unzureichende Beweissicherung, das Fehlen flächendeckender
Vergewaltigungskrisenzentren sowie Lücken im Opfer-schutz während des
Verfahrens. Die die Umsetzung der Istanbul-Konvention erfordert eine
konsequentere strafrechtliche Ahndung und umfassende Opferunterstützung.
In
diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin
für Justiz nachstehende
Anfrage
- Wie
bewertet und reagiert Ihr Ministerium auf die im GREVIO-Bericht
festgestellten Umsetzungsdefizite?
- Wann wird eine überarbeitete
nationale Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
beschlossen?
- Welche Bundesmittel wurden von Ihrem
Ministerium in den Jahren 2023 und 2024 für Frauenhäuser,
Gewaltschutzzentren und Kriseneinrichtungen bereit-gestellt?
- Wie wird sichergestellt, dass die
Finanzierung dieser Einrichtungen in allen Bundesländern gleichwertig
erfolgt?
- Gibt es einen bundeseinheitlichen
Qualitätsrahmen für Opferschutz-einrichtungen?
a.
Wenn ja, seit wann und mit welchen Vorgaben?
b.
Wenn nein, ist ein solcher in Planung?
- Welche Fortschritte gibt es bei der
Koordination zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Istanbul-Konvention?
- Welche Maßnahmen plant Ihr
Ministerium, um die GREVIO-Empfehlungen in künftige Aktionspläne
aufzunehmen?
- Wie viele Schulungsmaßnahmen
zur Gewaltprävention wurden seit 2023 im Auftrag Ihres Ministeriums
finanziert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Zweck, Ausgaben)
- Werden die Wirkungen der
geförderten Projekte im Bereich Opferschutz regelmäßig
evaluiert?
a.
Wenn ja, von wem?
b.
Wenn ja, in welchen Intervallen?
- Wer ist in Ihrem Ministerium
für die Gesamtkoordination der GREVIO-Umsetzung verantwortlich?
- In wie vielen Fällen häuslicher
Gewalt, Stalking oder sexueller Gewalt wurde in den Jahren 2022 bis 2025
ein Tatausgleich angewendet?
- Strebt Ihr Ministerium an, diversionelle
Erledigungen in solchen Fällen zu beschränken?
a.
Wenn
ja, inwiefern?
b.
Wenn
nein, warum nicht?
- Welche Standards bestehen derzeit zur
Beweiserhebung bei Sexual- und Gewaltdelikten?
- Wann ist mit der flächendeckenden
Einrichtung von Vergewaltigungs-krisenzentren zu rechnen?
- Welche Maßnahmen wurden von Ihrem
Ministerium bisher gesetzt, um die Aussagequalität und den Schutz von
Opfern im Verfahren zu verbessern?
- In wie vielen Fällen wurde in den
Jahren 2022-2025 Opferentschädigung zugesprochen?
a.
Wie
viele Anträge wurden abgewiesen?
- Wie wird die Zusammenarbeit zwischen
Gerichten und Opferschutz-einrichtungen sichergestellt?
- Welche verpflichtenden / freiwilligen
Schulungen für Richter, Staatsanwälte und Gerichtspersonal zu
Gewalt gegen Frauen fanden in den Jahren 2022 bis 2025 statt?
a.
Besteht
hier ein regelmäßiges Angebot?
b.
Wie
werden diese Schulungen angenommen?
- Gibt es eigene Richtlinien für den
Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt in familienrechtlichen Verfahren?
a.
Wenn
ja, wie wird die Wirksamkeit dieser Richtlinien überprüft?
- Welche Empfehlungen des GREVIO-Berichts
wurden seit September 2024 von Ihrem Ministerium umgesetzt?
a.
Welches
Budget wurde dafür aufgewendet?