Eingelangt am 29.10.2025
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend
Umsetzung des GREVIO-Berichts 2024
Der aktuelle GREVIO-Bericht über die
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich hebt gravierende Defizite
in mehreren Handlungsfeldern hervor. Dazu zählen unzureichende Datengrundlagen,
ungleiche Finanzierung von Opferschutz-einrichtungen, fehlende
Qualitätsstandards sowie Lücken in der ressortübergreifenden
Koordination. Besonders kritisiert wird, dass Frauen und Kinder nicht
flächendeckend denselben Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten. Der Bericht
fordert Österreich „nachdrücklich“ auf, seine
Verpflichtungen aus der Konvention vollumfänglich umzusetzen und
nachhaltige Strukturen zu schaffen.
GREVIO
beanstandet darüber hinaus Defizite in der Strafverfolgung und Opferbetreuung.
Kritisiert wird der zu häufige Einsatz diversioneller Maßnahmen in
Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt, die unzureichende
Beweissicherung, das Fehlen flächendeckender Vergewaltigungskrisenzentren
sowie Lücken im Opfer-schutz während des Verfahrens. Die die
Umsetzung der Istanbul-Konvention erfordert eine konsequentere strafrechtliche
Ahndung und umfassende Opferunterstützung.
In
diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister
für Inneres nachstehende
Anfrage
- Wie
bewertet und reagiert Ihr Ministerium auf die im GREVIO-Bericht
festgestellten Umsetzungsdefizite?
- Wann wird eine überarbeitete
nationale Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
beschlossen?
- Welche Bundesmittel wurden von Ihrem
Ministerium in den Jahren 2023 und 2024 für Frauenhäuser,
Gewaltschutzzentren und Kriseneinrichtungen bereit-gestellt?
- Wie wird sichergestellt, dass die
Finanzierung dieser Einrichtungen in allen Bundesländern gleichwertig
erfolgt?
- Gibt es einen bundeseinheitlichen
Qualitätsrahmen für Opferschutz-einrichtungen?
a.
Wenn ja, seit wann und mit welchen Vorgaben?
b.
Wenn nein, ist ein solcher in Planung?
- Welche Fortschritte gibt es bei der
Koordination zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention?
- Welche Maßnahmen plant Ihr
Ministerium, um die GREVIO-Empfehlungen in künftige Aktionspläne
aufzunehmen?
- Wie viele Schulungsmaßnahmen
zur Gewaltprävention wurden seit 2023 im Auftrag Ihres Ministeriums
finanziert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Zweck, Ausgaben)
- Werden die Wirkungen der
geförderten Projekte im Bereich Opferschutz regelmäßig
evaluiert?
a.
Wenn ja, von wem?
b.
Wenn ja, in welchen Intervallen?
- Wer ist in Ihrem Ministerium
für die Gesamtkoordination der GREVIO-Umsetzung verantwortlich?
- Welche Maßnahmen setzt Ihr
Ministerium, um die Einhaltung und Kontrolle von Betretungs- und
Annäherungsverboten zu verbessern?
- Wie viele solcher Verbote wurden 2023 bis
2025 ausgesprochen?
a.
In
wie vielen Fällen kam es zu Wiederholungen?
- Wie viele Polizisten erhielten in den
Jahren 2023 bis 2025 Schulungen zur Gewaltprävention?
- Besteht eine einheitliche Ausbildung
für Einsatzkräfte zu Betretungsverboten und
Kriseninterventionen?
- Welche Datensysteme nutzt die Polizei zur
Erfassung von Gewalt- und Stalkingfällen?
- Gibt es eine Schnittstelle zwischen
Polizei- und Justizdatenbanken?
- Wie oft wurde in Fällen
häuslicher Gewalt ein Täterprogramm als Alternative zur
Strafverfolgung angewandt?
a.
Wie
wird der Erfolg dieser Täterprogramme evaluiert?
- Welche Maßnahmen sind von Ihrem
Ministerium geplant, um die Dokumentation von Täter-Opfer-Beziehungen
bundesweit zu vereinheitlichen?
- Wann ist mit der Umsetzung der
GREVIO-Empfehlungen zur Datenerfassung zu rechnen?
- Welche Empfehlungen des GREVIO-Berichts
wurden seit September 2024 von Ihrem Ministerium umgesetzt?
a.
Welches
Budget wurde dafür aufgewendet?