3877/J XXVIII. GP

Eingelangt am 29.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Umsetzung des GREVIO-Berichts 2024

 

 

Der aktuelle GREVIO-Bericht[1] über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich hebt gravierende Defizite in mehreren Handlungsfeldern hervor. Dazu zählen unzureichende Datengrundlagen, ungleiche Finanzierung von Opferschutz-einrichtungen, fehlende Qualitätsstandards sowie Lücken in der ressortübergreifenden Koordination. Besonders kritisiert wird, dass Frauen und Kinder nicht flächendeckend denselben Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten. Der Bericht fordert Österreich „nachdrücklich“ auf, seine Verpflichtungen aus der Konvention vollumfänglich umzusetzen und nachhaltige Strukturen zu schaffen.

 

GREVIO beanstandet darüber hinaus Defizite in der Strafverfolgung und Opferbetreuung. Kritisiert wird der zu häufige Einsatz diversioneller Maßnahmen in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt, die unzureichende Beweissicherung, das Fehlen flächendeckender Vergewaltigungskrisenzentren sowie Lücken im Opfer-schutz während des Verfahrens. Die die Umsetzung der Istanbul-Konvention erfordert eine konsequentere strafrechtliche Ahndung und umfassende Opferunterstützung.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie bewertet und reagiert Ihr Ministerium auf die im GREVIO-Bericht festgestellten Umsetzungsdefizite?
  2. Wann wird eine überarbeitete nationale Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen?
  3. Welche Bundesmittel wurden von Ihrem Ministerium in den Jahren 2023 und 2024 für Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren und Kriseneinrichtungen bereit-gestellt?
  4. Wie wird sichergestellt, dass die Finanzierung dieser Einrichtungen in allen Bundesländern gleichwertig erfolgt?
  5. Gibt es einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen für Opferschutz-einrichtungen?

a.    Wenn ja, seit wann und mit welchen Vorgaben?

b.    Wenn nein, ist ein solcher in Planung?

  1. Welche Fortschritte gibt es bei der Koordination zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Istanbul-Konvention?
  2. Welche Maßnahmen plant Ihr Ministerium, um die GREVIO-Empfehlungen in künftige Aktionspläne aufzunehmen?
  3. Wie viele Schulungsmaßnahmen zur Gewaltprävention wurden seit 2023 im Auftrag Ihres Ministeriums finanziert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Zweck, Ausgaben)
  4. Werden die Wirkungen der geförderten Projekte im Bereich Opferschutz regelmäßig evaluiert?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Wenn ja, in welchen Intervallen?

  1. Wer ist in Ihrem Ministerium für die Gesamtkoordination der GREVIO-Umsetzung verantwortlich?
  2. Welche Ausbildungsmodule zu Gewalt gegen Frauen bestehen derzeit in medizinischen und pflegerischen Lehrplänen?
  3. Gibt es eine Verpflichtung für Ärzte, Krankenhäuser und Pflegepersonal, Gewaltverdachtsfälle zu dokumentieren?
  4. Wie werden Gewaltopfer im Gesundheitssystem identifiziert und weiter-vermittelt?
  5. In wie vielen Krankenhäusern bestehen standardisierte Verfahren zur Erfassung von Gewaltverletzungen?
  6. Welche eigenen Fördermittel stehen für Projekte im Gesundheitsbereich zur Verfügung, die Gewaltopfer unterstützen?
  7. Gibt es spezifische Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen, die Opfer von Gewalt wurden?
  8. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Sozialdiensten und Opferschutzeinrichtungen organisiert?
  9. Welche Empfehlungen des GREVIO-Berichts wurden seit September 2024 von Ihrem Ministerium umgesetzt?

a.    Welches Budget wurde dafür aufgewendet?



[1]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:9fd23a16-62fe-4967-b119-42103209e964/2024_grevio-bericht-dte-uebersetzung.pdf (aufgerufen am 20.10.2025)

[2]    https://www.coordination-vaw.gv.at/nachrichten/grevio-bericht-und-oesterreichische-stellungnahmen.html (aufgerufen am 19.10.2025)