3878/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.10.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Umsetzung des GREVIO-Berichts 2024
Der aktuelle GREVIO-Bericht[1] über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich hebt gravierende Defizite in mehreren Handlungsfeldern hervor. Dazu zählen unzureichende Datengrundlagen, ungleiche Finanzierung von Opferschutz-einrichtungen, fehlende Qualitätsstandards sowie Lücken in der ressortübergreifenden Koordination. Besonders kritisiert wird, dass Frauen und Kinder nicht flächendeckend denselben Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten. Der Bericht fordert Österreich „nachdrücklich“ auf, seine Verpflichtungen aus der Konvention vollumfänglich umzusetzen und nachhaltige Strukturen zu schaffen.
GREVIO beanstandet darüber hinaus Defizite in der Strafverfolgung und Opferbetreuung. Kritisiert wird der zu häufige Einsatz diversioneller Maßnahmen in Fällen häuslicher oder sexueller Gewalt, die unzureichende Beweissicherung, das Fehlen flächendeckender Vergewaltigungskrisenzentren sowie Lücken im Opfer-schutz während des Verfahrens. Die die Umsetzung der Istanbul-Konvention erfordert eine konsequentere strafrechtliche Ahndung und umfassende Opferunterstützung.[2]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
a. Wenn ja, seit wann und mit welchen Vorgaben?
b. Wenn nein, ist ein solcher in Planung?
a. Wenn ja, von wem?
b. Wenn ja, in welchen Intervallen?
a. Welches Budget wurde dafür aufgewendet?