3879/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
an den Bundeskanzler
betreffend ID Austria Servicetour 2025
Auf der Homepage „digitalaustria.gv.at“ wird auf eine „Servicetour 2025“ hingewiesen.[1] Unter anderem ist auf der Seite zu lesen, dass mehrere Termine im ganzen Land angeboten werden, bei denen Experten bei der Registrierung der App helfen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Was ist das Ziel der Servicetour 2025?
2. Wie viele Beratungen wurden bis zum Stichtag des Einlangens dieser Anfrage im BKA durchgeführt?
3. Wie viele ID Austria-Registrierungen wurden seit Beginn der Servicetour 2025 bis zum Stichtag des Einlangens dieser Anfrage im BKA registriert?
4. Warum reicht die Aktivierung der ID Austria über die bisher zuständigen Behörden wie Finanzämter, Bezirksverwaltungsbehörden usw. nicht aus?
5. Welche Ressorts stellen die auf der Homepage „digitalaustria.gv.at“ für die Servicetour 2025 angeführten Experten?
6. Werden externe Beratungsunternehmen zur Aufbringung der Experten hinzugezogen?
a. Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?
b. Wenn ja, welche Ausschreibungsverfahren wurden angewendet?
c. Wenn ja, auf welcher Grundlage wurden die Vergabe abgewickelt?
d. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für die Aufbringung externer Experten?
7. Werden Personen aus der Bundesverwaltung zur Aufbringung der Experten herangezogen?
a. Wenn ja, aus welchen Ressorts und Organisationseinheiten werden diese bereitgestellt? (Bitte um Auflistung nach Ressort, Organisations-einheit, Arbeitsplatzbewertung, Anzahl und erfasste Arbeitsstunden)
b. Wenn ja, welche Aufgaben und Projekte werden durch die Inanspruch-nahme ressorteigener Mitarbeiter durch die Servicetour 2025 vernachlässigt?
8. Welche Kosten werden durch die Servicetour 2025 verursacht? (Bitte um Auflistung nach Reisekosten und Kosten für Überstunden und Mehrdienst-leistungen)
9. Wird die Leitung der für Digitalisierung zuständigen Sektion VII, die Leitung der Gruppe VII/A und die Leitung der Abteilung VII/1 von derselben Person ausgeübt?
a. Wenn ja, ist das ein im Bundeskanzleramt übliches Vorgehen?
b. Wenn ja, entstehen dadurch für das Ressort Mehrkosten?
c. Wenn ja, wurde dieser Umstand hinsichtlich Genehmigungsläufen und Compliance geprüft?
[1] https://www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/id-austria/id-austria-tour-2025.html (aufgerufen am 16.10.2025)