3890/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.11.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger

an den Bundeskanzler

betreffend NGO-Business: 40.000,00 € gegen „Probleme, die häufig aus dem Frausein in unserer Gesellschaft entstehen“

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an das das Bundeskanzleramt zum NGO-Business aufdeckte, fördert das Bundeskanzleramt seit Jahren den Verein „Frauentreffpunkt“.

Laut Eigenaussage[2] ist der Verein „Frauentreffpunkt“ eine Beratungsstelle in Salzburg, die Frauen in ihren eigenen Ressourcen bestärkt und sie im Prozess begleitet, neue Perspektiven und Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Der Verein „Frauentreffpunkt“ wurde vom BKA unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 - 23.10.2024 mit 341.433,00 € finanziell unterstützt. Auch in der Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS erhielt der Verein vom BKA 40.000,00 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 - 25.06.2025.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage

1.   Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauentreffpunkt“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) gefördert?

a.   Wann wurde die Förderung beantragt?

b.   Von wem wurde die Förderung beantragt?

i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.   Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.   Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

i.    Wenn ja, mit welchen?

ii.   Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.   Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.    Wann?

ii.   Mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.   Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.     In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen­leistungen durch den Verein „Frauentreffpunkt“ erbracht?

2.   Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauentreffpunkt“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?

a.   Wann wurde die Förderung beantragt?

b.   Von wem wurde die Förderung beantragt?

i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.   Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.   Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

i.    Wenn ja, mit welchen?

ii.   Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.   Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.    Wann?

ii.   Mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.   Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.     In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen­leistungen durch den Verein „Frauentreffpunkt“ erbracht?

3.   Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit dem Verein „Frauentreffpunkt“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.   Wann wurde der Vertrag geschlossen?

b.   Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

c.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

d.   Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

i.    Wenn ja, wann?

ii.   Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

e.   Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Frauentreffpunkt“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.    Wenn ja,wann .

ii.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn nein, warum nicht?

4.   Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit dem Verein „Frauentreffpunkt“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.   Wann wurde der Vertrag geschlossen?

b.   Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

c.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

d.   Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

i.    Wenn ja, wann .

ii.   Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

e.   Wurde die Vertragserfüllung durch Verein „Frauentreffpunkt“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.    Wenn ja, wann?

ii.   Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn nein, warum nicht?

5.   An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Frauentreffpunkt“ seit dem 24.10.2024 teil?



[1]              Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2741

                Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2289

[2]     https://www.frauentreffpunkt.at/derverein (aufgerufen am 01.10.2025)