3914/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.11.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, , Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliche Behandlung ausländischer Pensionen

Mit der vorliegenden Anfrage soll eine aktuelle steuerliche Frage im Zusammenhang mit ausländischen Pensionsleistungen, insbesondere aus der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), aufgeklärt werden. Anlass ist die im Dezember 2026 erstmals vorgesehene zusätzliche, 13. AHV-Pensionszahlung, die auch zahlreiche in Österreich steuerpflichtige Personen betrifft.

Gerade in Vorarlberg beziehen viele ehemalige Grenzgänger:innen eine Pension aus der Schweiz. Nach Angaben des Vorarlberger Grenzgänger-Vereins betrifft die Neuerung rund 50.000 Pensionen sowie etwa 16.000 aktive Grenzgänger:innen. Während österreichische Pensionen in der Regel vierzehnmal jährlich ausbezahlt werden und Sonderzahlungen gemäß § 67 EStG (Sechstelbegünstigung) steuerlich begünstigt sind, erfolgt die Auszahlung vieler ausländischer Pensionen - darunter auch der AHV - nur zwölfmal jährlich. Dadurch besteht bislang keine Möglichkeit, die steuerliche Begünstigung für Sonderzahlungen in Anspruch zu nehmen.

Mit der Einführung einer zusätzlichen AHV-Zahlung stellt sich daher die Frage, ob und in welcher Form diese neue Zahlung als Sonderzahlung im Sinne des österreichischen Einkommensteuerrechts anerkannt werden kann. Ziel der Anfrage ist es, Klarheit über die steuerliche Behandlung der 13. AHV-Pension zu schaffen und damit zur Rechtssicherheit für die betroffenen Grenzgänger:innen und Bezieher:innen einer Auslandspension beizutragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.   Steuerliche Behandlung ausländischer Pensionen - generell:

a. Wie viele in Österreich ansässige Personen beziehen derzeit Pensionen aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland oder anderen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht?

b. Wie hoch war das gesamte in Österreich steuerpflichtige Auslandspensionseinkommen im Jahr 2024?

c.   Wie erfolgt aktuell die steuerliche Veranlagung bei Bezieher:innen ausländischer Pensionen?

i.    Werden unterjährige Vorauszahlungen vorgeschrieben? Wenn ja, auf welcher Berechnungsgrundlage?

d. Wie werden ausländische, in Österreich steuerpflichtige Pensionen behandelt, wenn es keine Sonderzahlungen (13./14. Pension) wie in Österreich gibt, sondern die Jahresgesamtpension/-rente auf 12 Zahlungen aufgeteilt wird?

e. Gibt es im BMF Überlegungen, wie eine steuerliche Benachteiligung in Österreich steuerpflichtiger Auslandspensionsbezieher:innen durch den Bezug der Jahrespension in 12 statt 14 Zahlungen beseitigt werden kann - etwa im Rahmen einer EStG-Reform?

f.    Ist vorgesehen, die Lohnsteuerrichtlinien um eine Klarstellung zur Behandlung ausländischer Pensionssonderzahlungen zu ergänzen?

2.   Steuerliche Behandlung der ab 2026 ausbezahlten zusätzlichen 13. AHV-Rente

a. Wieviele in Österreich steuerpflichtige Bezieher:innen einer schweizerischen AHV-Rente gibt es gemäß der letztverfügbaren Datenlage?

b. 2026 wird erstmals eine 13. Altersrente aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ausbezahlt. Wie wird sichergestellt, dass diese Sonderzahlung bei der Besteuerung in Österreich von der Sechstelbegünstigung für Sonstige Bezüge profitieren kann?

c.   Hat das BMF bereits geprüft, ob die 13. AHV-Zahlung die Kriterien eines „sonstigen Bezuges“ nach § 67 Abs. 1 EStG erfüllt?

d. Welche Kriterien sind zur Klassifizierung als “sonstiger Bezug” gern § 67 EStG zu erfüllen?

e. Steht das BMF im Austausch mit den zuständigen Stellen in der Schweiz, um sicherzustellen, dass die Auszahlung dieser 13. Rente für außerhalb der Schweiz wohnhafte AHV-Rentenbezieher:innen auf der entsprechenden Bescheinigung derart ausgewiesen wird, dass eine Berücksichtigung als Sonderbezug für die Sechstelbegünstigung gern § 67 EStG sichergestellt ist?

f.    Wie beabsichtigt das BMF die steuerliche Berücksichtigung als Sonderebezug für Bezieher:innen einer schweizer AHV-Rente im Rahmen der Veranlagung möglichst einfach zu halten?

3.   Steuerliche Behandlung von Grenzgänger:innen:

a. Wie wird aktuell sichergestellt, dass Grenzgänger:innen mit im Ausland erworbenen Sonderzahlungen in Österreich tätigen Arbeitnehmer:innen in ihrer steuerlichen Behandlung gleichgestellt sind?