392/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.02.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz 

betreffend Mangelnde Vorbereitung auf Faxverbote 

 

Die Pandemie hat gezeigt, dass viele Digitalisierungspotenziale im Gesundheitswesen nicht genutzt werden, und wie in Deutschland sorgte es für große Überraschung (1), wie sehr das Gesundheitswesen von Faxgeräten abhängig ist. Nachdem Faxgeräte aber unweigerlich nicht mehr aktuellen Datenschutzstandards entsprechen (2), wurde 2021 angekündigt, dass diese aus dem System ausscheiden sollten. Zugegebenermaßen war dies lange überfällig, da die Nutzung von Faxen bereits 2010 stark (3) eingeschränkt wurde und nur in Ausnahmefällen als Übertragungsweg erlaubt war, allerdings scheint diese Ausnahme eher der Standard gewesen zu sein. 2022 wurde die Faxübermittlung in ersten Bereichen eingeschränkt (4), 2024 wurde das endgültige Ende (5) beschlossen.

Die lange Vorbereitungszeit scheint aber bei Weitem nicht gereicht zu haben. So wurde bei Treffen der Landesgesundheitsreferenten thematisiert, dass ein Faxverbot in einigen Bereichen zu einem Ende von Datenübermittlungen führen würde, und kurz vor Ende der Frist wurde zumindest vom niedergelassenen Bereich (6) noch einmal Kritik geäußert. Kritik ist in dem Fall als Warnung schön und gut, allerdings hat trotz des Bewusstseins die Vorbereitung zumindest in der Steiermark offenbar nicht ausreichend funktioniert (7). Interessant ist, dass in diesem Fall die ÖGK im Mittelpunkt der Kritik steht. Seit Jahren wird darüber diskutiert, inwiefern Daten im Gesundheitsbereich besser verknüpft werden müssen und der Austausch zwischen Versicherungsträgern, Krankenanstalten, Arztpraxen und auch ELGA verbessert gehört. In diesem Fall wurde seitens der Bundesländer dezidiert über die Konsequenzen des Faxverbots diskutiert und thematisiert, dass diese die alternative Infrastruktur nicht bereitstellen können. Die ÖGK dagegen hat Erklärungen über die technischen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt und auch für einzelne Programme Informationen veröffentlicht (8).

Ganz offensichtlich stellen sich also Fragen, wer wann welche Informationen hatte und ob und welche Vorbereitungsschritte gesetzt wurden, um die Datenübermittlung zwischen verschiedensten Teilnehmern des Gesundheitssystems sicherzustellen. 

 

  1. https://www.dw.com/de/gesundheits%C3%A4mter-mit-papier-stift-und-fax-gegen-corona/a-56347106
  2. https://futurezone.at/digital-life/fax-faxgeraete-faxsysteme-corona-digitalisierung/401726802
  3. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2010/pk0854
  4. https://www.diepresse.com/6163799/rezepten-per-e-mail-und-fax-droht-endgueltiges-aus
  5. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2663?selectedStage=100
  6. https://salzburg.orf.at/stories/3285790/
  7. https://www.kleinezeitung.at/steiermark/19280580/oegk-fax-abloese-gefaehrdet-patienten-versorgung-spitaeler-warnen-
  8. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.900601&portal=oegkportal

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gab es seit Einführung der "Faxausnahme" Versuche gegenüber Bundesländern, Krankenhaus- und Pflegeheimbetreibern sowie im niedergelassenen Bereich, die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax einzuschränken? 
    1. Falls ja: Wann und mit welchen Folgen?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gab es in Folge der Debatte über Faxe zur Übermittlung von Gesundheitsdaten Versuche, gegenüber Bundesländern, Krankenhaus- und Pflegeheimbetreibern sowie im niedergelassenen Bereich die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax einzuschränken? 
    1. Falls ja: Wann und mit welchen Folgen?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Wann wurden Bundesländer, Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber sowie der niedergelassene Bereich bzw Ärztekammern erstmals über die Pläne eines endgültigen Faxverbots informiert?
  2. Wurden Bundesländer, Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber sowie der niedergelassene Bereich bzw Ärztekammern dezidiert zur Stellungnahme im Rahmen der Begutachtung des Gesundheitstelematikgesetzes 2024 eingeladen?
    1. Falls ja: Wann und mit welchen Folgen?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gab es in Folge des Gesetzesbeschlusses einen Austausch mit Bundesländern, Krankenhaus- und Pflegeheimbetreibern sowie dem niedergelassenen Bereich bzw Ärztekammern, um Lücken in der Infrastruktur zu besprechen, damit ein Faxende zur Übermittlung von Gesundheitsdaten keine Versorgungsbrüche herbeiführt?
    1. Falls ja: Wann und mit welchen Folgen?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gab es Gespräche der Landesgesundheitsreferenten oder in der Landesgesundheitsreferentenkonferenz zu dieser Problematik?
    1. Wenn ja, wurden Beschlüsse oder Ergebnisse gefasst?
  1.   Inwiefern überprüfte bzw. evaluierte Ihr Ministerium die Schaffung und Erhaltung der zur Versorgung erforderlichen Infrastruktur?
    1. Auf Basis welcher Kriterien?
    2. Wann jeweils?
    3. Mit welchem jeweiligen Ergebnis?
  1. Ist bekannt, in wie vielen und in welchen Bundesländern das Ende der Faxübermittlung nun Datenübermittlungen verhindert?
    1. Falls ja: Bitte um Angabe der Bundesländer und ob es sich um Krankenhäuser, Pflegeheime inklusive Angabe der Träger oder den niedergelassenen Bereich handelt sowie um Angabe, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Behebung des Problems gesetzt wurden. 
  1. Ist bekannt, welche Bundesländer welche Maßnahmen in Vorbereitung auf das Ende der Faxübermittlung gesetzt haben?
    1. Wenn ja: Bitte um Auflistung dieser (chronologisch, nach Bundesland)
  1. Haben Sie oder Vertreter:innen Ihres Büros an dem "Fax-Gipfel" der Ärztekammer teilgenommen?
  2. Ist Ihnen bekannt, zu welchen Ergebnissen bzw. Lösungsvorschlägen dieser Gipfel geführt hat? 
  3. Verstößt die Datenübermittlung per Boten gegen die Datenschutzkriterien von Gesundheitsdaten?
    1. Falls ja: Welche Konsequenzen hat dies?
  1. Gefährdet die Datenübermittlung per Boten die Patientensicherheit?
    1. Falls ja: Welche Konsequenzen hat dies?