3926/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.11.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Spitzensportförderung im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV)

 

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung kann man Folgendes lesen:

 

„Spitzensport im Österreichischen Bundesheer

Wien, 13. September 2006 - Das Bundesheer ist einer der größten Sportförderer im österreichischen Spitzensport. ‚Ohne das Bundesheer wären viele Sportler-Karrieren nicht möglich und viele rot-weiß-rote Erfolge wären uns nicht vergönnt‘, so Verteidigungsminister Günther Platter.

 

Die Bundesheer-Leistungssportler

Die Bundesheer-Leistungssportler sind Hoffnungs- und Leistungsträger im österreichischen Spitzensport. Ihre Aufgabe ist vorrangig die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Sportwettkämpfen als Repräsentanten Österreichs. Das positive Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten ist dabei ein wertvoller Beitrag für das Image des Bundesheeres.

[…]

Sportler sozial abgesichert

Die zehn Heeresleistungssportzentren in ganz Österreich bieten hervorragende Trainingsmöglichkeiten. Dadurch haben die Sportler nicht nur die Möglichkeit zu trainieren, sondern verfügen als Heeresangehörige auch über ein regelmäßiges Einkommen und eine soziale Absicherung.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Seit wann gibt es die Spitzensportförderung offiziell im BMLV?

2.    Auf welcher gesetzlichen bzw. verordnungsmäßigen Grundlage wird diese Spitzensportförderung durchgeführt?

3.    Welche Budgetmittel wurden bislang für den Spitzensport bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr seit 2000)

a.    Welche Teile davon entfallen auf Personalkosten, Ausbildungskosten, Reisekosten, Trainingsaufwendungen, Öffentlichkeitsarbeit und externe Kommunikationsmaßnahmen?

4.    Werden die teilnehmenden Spitzensportler auf regulären Planstellen geführt?

a.    Wenn ja, um wie viele Planstellen für Spitzensportler handelt es sich da?

b.    Wenn ja, in welchen Entlohnungsgruppen sind die Teilnehmenden eingereiht?

c.    Wenn ja, welchen Dienststellen oder Einrichtungen sind diese Planstellen organisatorisch zugeordnet?

d.    Falls die Teilnehmenden nicht auf Planstellen geführt werden: Unter welcher haushaltsrechtlichen Position werden sie finanziert?

5.    Wie viele Spitzensportler sind derzeit in der Spitzensportförderung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Sportart und Dienstort)

6.    Welche dienstrechtliche Stellung haben die Spitzensportler (z. B. in Ausbildung, im Präsenzdienst, in Sonderverwendung)?

7.    Scheinen die Spitzensportler in den Dienstplänen der jeweiligen Dienststellen auf?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß (Prozentsatz der Dienstzeit) sind sie tatsächlich an ihren Dienststellen im Dienst?

b.    Wenn ja, welche konkreten dienstlichen Aufgaben werden ihnen dort zugewiesen?

8.    Wie wird während Wettkampf- und Trainingsphasen sichergestellt, dass die Personalressourcen der betroffenen Dienststellen nicht übermäßig belastet werden?

9.    Werden die Spitzensportler im Rahmen der Dienstzeit für Training oder Wettkämpfe freigestellt?

a.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Ausmaß?

10. Wer entscheidet über Freistellungen, Dienstplanänderungen und die Anrechnung von Trainingszeiten auf die Dienstzeit?

11. Welche Abteilungen im BMLV sind für Planung, Umsetzung und Kontrolle der Spitzensportförderung zuständig?

12. Wurden im Zuge der Einführung der Spitzensportförderung Änderungen oder Ergänzungen im Dienstrecht oder in den Ausbildungsvorschriften des Bundesheeres vorgenommen?

13. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Spitzensportler für die Spitzensportförderung?

14. Wer entscheidet über die Aufnahme in die Spitzensportförderung? (Bitte um Angaben zum Entscheidungsgremium, Zusammensetzung und Entscheidungs-prozess)

15. In welcher Höhe erhalten die teilnehmenden Spitzensportler finanzielle Unterstützung (z. B. Ausbildungsvergütung, Sonderzulagen, Reisekosten, Trainingsaufwendungen etc.)?

16. Werden diese finanziellen Mittel aus dem Budget des BMLV, aus Sportfördermitteln oder aus einer Mischfinanzierung getragen?

17. Inwieweit werden Fördermittel des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für die Spitzensportförderung herangezogen?

18. Welche Verpflichtungen haben die teilnehmenden Spitzensportler im Rahmen der Spitzensportförderung gegenüber dem BMLV, insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Auftritte und die Verwendung des „Bundesheer“-Logos?

19. Wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert?

20. Welche konkreten Ziele verfolgt das BMLV mit der Öffentlichkeitsarbeit durch Spitzensportler (z. B. Imagepflege, Personalrekrutierung, Öffentlichkeits-information über das Bundesheer etc.)?

21. Wurden für das Kommunikationskonzept externe Agenturen beauftragt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchen Kosten?

22. Wie bewertet das BMLV die Nachhaltigkeit dieses Fördermodells in Bezug auf spätere berufliche Integration der Athleten in den Bundesheerdienst?

23. Gibt es auf die Personalsituation beim Bundesheer durch die Spitzensport-förderung positive Auswirkungen?

a.    Wenn ja, wie viel Prozent an Personal sind dadurch mehr im Dienst?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1]    https://www.bmlv.gv.at/cms/artikel.php?ID=2964 (aufgerufen am 12.11.2025)