393/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.02.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Pestizide - wann wissen wir endlich über die Gifte in unserer Umgebung Bescheid?
Die Anwendung von Pestiziden ist aufgrund ihrer Toxizität und den damit einhergehenden Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit laufend in öffentlicher Diskussion. Schwerpunkte der öffentlichen Diskussion der letzten zehn Jahre lagen vor allem aufgrund ihrer Umweltwirkung auf Neonicotinoiden und Glyphosat, im letzten Jahr machten Pestizide, die TFA (eine sogenannte „Ewigkeitschemikalie“) als Abbauprodukt erzeugen, Schlagzeilen: Es war breit in Trinkwasserproben aufzufinden; neuere Erkenntnisse legen nahe dass TFA als reproduktionstoxisch einzustufen wäre.
Trotz der hohen Relevanz für Umwelt und Gesundheit, wissen wir in Österreich nichts darüber, wo in welchem Ausmaß welche Pestizide eingesetzt werden.
Die bestehende Statistik zu Inverkehrbringungsmengen basiert auf Meldungen der Inverkehrbringer. Sie wird nur auf Wirkstoffgruppen aggregiert veröffentlicht, enthält nur kg-Mengen ohne jegliche Berücksichtigung der Gefährlichkeit der Wirkstoffe, und ist naturgemäß nicht regional auswertbar. Im Endbericht der AGES zum Projekt ReduktionPSM werden die Inverkehrbringungsmengen der projektrelevanten Wirkstoffe (Substitutionskandidaten) zwar in einer Grafik dargestellt, es fehlt jedoch die Nennung der Wirkstoffe. Dies erfolgt mit Verweis auf Datenschutzgründe, ohne dies genauer auszuführen. Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese Daten zurückgehalten werden, die beispielsweise in Deutschland jährlich bis zum Jahr 1987 zurückgehend publiziert werden. Ebenso wird in den in Deutschland publizierten Anwendungsdaten auch die Gefährlichkeit der Substanzen mitberücksichtigt, im sogenannten Behandlungsindex.
Zur Anwendung gibt es in Österreich überhaupt keine zeitnah erfassten Daten, denn: Die Anwender:innen sind zwar (basierend auf EU-Recht, umgesetzt in Landesgesetzen) zu Aufzeichnungen aller Anwendungen verpflichtet. Diese müssen jedoch nicht automatisch an die Behörde übermittelt, sondern nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Das kritisierte kürzlich auch der Rechnungshof in seinem Bericht „Pestizidanwendung in der Landwirtschaft“. Er empfiehlt darin sowohl dem Bund als auch dem (als einzigem Bundesland geprüften) Burgenland, sich für die zentrale Sammlung und Auswertung von Daten zur Pestizidanwendung, bzw. für eine bundesweite Ausarbeitung von Formvorgaben für die Anwendungsaufzeichnungen z.B. in einer webbasierten Lösung einzusetzen. Der Rechnungshof weist auch auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Veröffentlichung im Sinne des Gesundheitsschutzes hin.
Im Hinblick auf die nächste EU-rechtlich notwendige Erhebung konnte zwar in der zugrundeliegenden Verordnung festgehalten werden, dass die Kulturartenliste über die EU-rechtlich vorgeschriebenen hinausgeht, dass die Daten je Wirkstoff veröffentlicht werden, und dass auch der Behandlungsindex je Kultur veröffentlicht wird (welcher die Gefährlichkeit der einzelnen Substanzen berücksichtigt).
Ab dem Jahr 2026 sind EU-rechtlich die Aufzeichnungen zu Pestizidanwendungen im maschinenlesbaren Format vorgeschrieben, und ab 2028 sind jährlich Statistiken in deutlich höherem Ausmaß an die EU zu übermitteln. Und noch immer sind derzeit keine Pläne bekannt für die Einführung einer Pestizid-Anwendungsdatenbank, trotz der klaren Empfehlung des Rechnungshofs und obwohl das zuständige BML und die zuständigen Bundesländer bereits eine Machbarkeitsstudie für eine Pestizid-Anwendungsdatenbank beauftragt haben (Projekt PSMDOK).
Der Rechnungshofbericht beschäftigt sich auch mit zahlreichen weiteren Themen in Bezug auf Pestizide. Aufgrund der budgetären Situation des Bundes soll unter anderem herausgegriffen werden, dass das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) keine kostendeckenden Gebühren einhebt – was laut Rechnungshof dazu führt, dass dem BAES für die Zulassung von Pestiziden im Zeitraum 2018 bis 2021 Kosten in Höhe von 7,28 Mio € entstanden, die nicht durch Gebühren gedeckt waren.
Auch die Kontrollen sind Thema – sowohl des BAES zur Inverkehrbringung, als auch der Länder zur Anwendung. Das BAES führte weniger Kontrollen durch als geplant. In den Ländern gab es eine sehr geringe Kontrolldichte von max. 0,6% der landwirtschaftlichen Betriebe, jedoch mit Beanstandungsquoten von etwa einem Viertel der kontrollierten Betriebe. Der Rechnungshof bemängelte u.a., dass die Anzahl der Kontrollen je Bundesland nicht im Grünen Bericht aufgelistet wäre, obwohl diese Informationen dem BML vorliegen würden. Der Rechnungshof gibt außerdem mehrere Empfehlungen hinsichtlich einer Stärkung der Kontrolldichte, und zu einer Vereinheitlichung der Kontrollen der Länder.
Quellen:
- AGES 2022: Pflanzenschutzmittel-Verwendungsstatistik, Umsetzung der EU-VO 1185/2009 hinsichtlich landwirtschaftlicher Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Abrufbar unter https://www.ages.at/pflanze/pflanzenschutzmittel/informationen-zu-pruefung-bewertung-zulassung#c6775
- Julius-Kühn-Institut (JKI), Pflanzenschutzmittel-Anwendungs-Panel (PAPA), https://papa.julius-kuehn.de/index.php?menuid=29, letzter Zugriff 16.12.2024
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/03_PSMInlandsabsatzAusfuhr/psm_PSMInlandsabsatzAusfuhr_node.html, letzter Zugriff 03.01.2025
- Grüner Bericht 2024, abrufbar unter https://gruenerbericht.at/cm4/
- SAIO-Verordnung: Verordnung (EIÙ) 2022/2379 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2379
- Bericht PSMDOK 2024: Machbarkeitsstudie und Erstellung eines Lastenheftes zur Umsetzung der zukünftigen Aufzeichnungsverpflichtungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. AGES, Wien, Oktober 2024. Abrufbar unter https://dafne.at/projekte/psmdok
- Bericht ReduktionPSM: Aktuelle Bedeutung und Möglichkeiten der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln mit höherem Risiko in der Landwirtschaft, Endbericht. AGES, Wien, 2023. https://dafne.at/projekte/reduktionpsm
- Hilpold, 2024: Rechtsgutachten zur Änderung der Zulassung von TFA-freisetzenden Pflanzenschutzmitteln nach EU-Verordnung Nr. 1107/2009 und neuer EuGH-Rechtsprechung, Prof. Dr. Peter Hilpold, Universität Innsbruck, Rechtswissenschaftliche Fakultät, im Auftrag von Global2000.
- Global2000: https://www.global2000.at/publikationen/tfa-im-trinkwasser; https://www.global2000.at/news/tfa-rechtsgutachten; https://www.global2000.at/publikationen/mineralwassertest-tfa-auch-unberuehrten-mineralwaessern
- RH 2024: Rechnungshof-Bericht „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“, Reihe BUND 2024/20 und Reihe BURGENLAND 2024/4
- Österreichisches Pflanzenschutzmittelregister: https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/faces/main
- EU Pesticides Database: https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/start/screen/active-substances
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Zu den Inverkehrbringungsmengen von Pestizid-Wirkstoffen:
1) Welche Datenschutzgründe sprachen konkret gegen die Veröffentlichung der in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen der in Österreich zugelassenen Substitutionskandidaten in der Studie „Aktuelle Bedeutung und Möglichkeiten der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln mit höherem Risiko in der Landwirtschaft“ der AGES?
2) Welche Menge folgender Pestizid-Wirkstoffe, die entweder im Verdacht stehen TFA zu produzieren (*), oder Substitutionskandidaten sind (**), oder beides (***), wurden in den Jahren 2015-2024 jeweils in Verkehr gebracht? Wir ersuchen um tabellarische Auflistung der Menge je Jahr inkl. Gegenüberstellung der jeweils zugelassenen Aufwandmenge für alle genannten Wirkstoffe.
a. 8-Hydroxyquinoline
b. Aclonifen**
c. Beflubutamid*
d. Benzovindiflupyr**
e. Bromuconazole**
f. Chlorotoluron**
g. Cyflufenamid*
h. Cypermethrin**
i. Cyprodinil**
j. Difenoconazol**
k. Diflufenican***
l. Emamectin**
m. Esfenvalerat**
n. Etofenprox**
o. Flazasulfuron*
p. Flonicamid*
q. Fluazifop-P*
r. Fluazinam*
s. Fludioxonil**
t. Flufenacet***
u. Fluopicolid***
v. Fluopyram*
w. Flutolanil*
x. Gamma-Cyhalothrin***
y. Isoxaflutol*
z. Imazamox**
aa. Kupferhältige Wirkstoffe**
bb. Lambda-Cyhalothrin***
cc. Lenacil**
dd. Mefentrifluconazole*
ee. Metalaxyl**
ff. Metconazol**
gg. Metribuzin**
hh. Metsulfuron-methyl**
ii. Nicosulfuron**
jj. Oxathiapiprolin*
kk. Paclobutrazol**
ll. Pendimethalin**
mm. Picolinafen*
nn. Pirimicarb**
oo. Propyzamid**
pp. Prosulfuron***
qq. Pyroxsulam*
rr. Tebuconazol**
ss. Tefluthrin*
tt. Tembotrion***
uu. Trifloxystrobin*
vv. Triflusulfuron*
ww. Tritosulfuron*
xx. Ziram**
3) Welche Menge des Wirkstoffs Glyphosat wurde in den Jahren 2015-2024 in Verkehr gebracht?
a. Wir ersuchen um Auflistung je Jahr gesamt für Österreich.
b. Wir ersuchen um Auflistung je Jahr pro Bundesland.
Zu den Kontrollen:
4) Wie viele der Vor-Ort-Kontrollen des BAES zur Inverkehrbringung von Pestiziden fanden in den Jahren 2019-2024 unangekündigt statt? Wir ersuchen um Gegenüberstellung mit der Gesamtzahl der Kontrollen, sowie um Quantifizierung der festgestellten Verstöße in den angekündigten versus den unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen.
5) Welche Arten von Verstößen wurden dabei in den Jahren 2019-2024 festgestellt? Wir ersuchen um Auflistung und Quantifizierung der Verstöße nach Kategorien.
6) Wie viele Kontrollen fanden seit 2021 jeweils jährlich statt, bei denen das seit Mitte 2021 gültige Verbot der Inverkehrbringung von glyphosathältigen Pestiziden für die nicht berufliche Verwendung und die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich überwacht wurde, z.B. durch Kontrolle der Sachkundenachweise der Käufer:innen? Wir ersuchen um eine Unterscheidung in Vor-Ort-Kontrollen und Online Kontrollen, Verdachtskontrollen aufgrund von Hinweisen und risiko- oder zufallsbasierte Stichprobenkontrollen, sowie bezüglich vor-Ort-Kontrollen auch eine Unterscheidung ob diese angekündigt oder unangekündigt stattfinden.
7) Gab es bei den Kontrollen des BAES in den Jahren 2019-2024 jeweils Schwerpunktthemen bei den Kontrollen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, wieso nicht?
8) In welchen Gremien erfolgt eine Koordinierung zwischen dem Bund und allen neun Bundesländern, um sowohl die Landes-Pflanzenschutzmittelgesetze möglichst zu harmonisieren, als auch die Kontrolle des Pflanzenschutzmittelrechts zu vereinheitlichen und effektiv und effizient zu gestalten? Wir ersuchen um Auflistung aller Gremien inklusive der letzten drei Sitzungstermine und Schwerpunktthemen der jeweiligen Gespräche.
9) Wie viele Kontrollen der Pestizid-Anwendung gab es je Bundesland in den Jahren 2019-2014 auf wie vielen Betrieben? Wir ersuchen um Auflistung pro Jahr und pro Bundesland, sowie um Angabe welchem Prozentsatz an kontrollierten Betrieben dies je Bundesland entspricht.
Zu einer Pestizid-Anwendungsdatenbank:
10) Gab es in den Jahren 2023 und 2024 Gespräche von Vertreter:innen des BML mit Vertreter:innen der Bundesländer zur Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank, wie sie vom Rechnungshof im Bericht BUND 2024/20 „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“ empfohlen wird, und für deren Einführung im Projekt PSMDOK eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde?
a. Falls ja: Bitte um Auflistung aller Gesprächstermine, der teilnehmenden Institutionen, und der Hauptgesprächsthemen.
b. Falls ja: Haben Sie bzw. die Vertreter:innen des BML sich in diesen Gesprächen für oder gegen die Einführung einer solchen Pestizid-Anwendungsdatenbank positioniert?
i. Falls Sie für die Einführung eingetreten sind: Welchen Zeitraum für die Einführung hat das BML vorgeschlagen?
ii. Falls Sie für die Einführung eingetreten sind: Hat das BML das Angebot gemacht, einen Teil der Kosten einer solchen Pestizid-Anwendungsdatenbank aus dem Bundesbudget zu übernehmen, obwohl die Kompetenz für die Anwendung und damit auch die Aufzeichnung der Anwendungen bei den Bundesländern liegt?
iii. Falls Sie für die Einführung eingetreten sind: Aus welchen Gründen haben Sie sich für die Einführung positioniert?
iv. Falls Sie gegen die Einführung eingetreten sind: Aus welchen Gründen haben Sie sich gegen die Einführung positioniert?
c. Falls ja: Wurde die Möglichkeit der Veröffentlichung der Daten bzw. öffentlichen Abfragemöglichkeit, wie Sie auch der Rechnungshof empfiehlt, bei Gesprächsterminen besprochen?
i. Falls ja: Welche Position bezog das BML hinsichtlich einer Veröffentlichung der Daten bzw. öffentlichen Abfragemöglichkeit in den Gesprächen?
ii. Falls nein: Warum wurde die Veröffentlichung bzw. öffentliche Abfragemöglichkeit nicht besprochen?
d. Falls ja: Wurde eine Entscheidung hinsichtlich der Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank getroffen? Wir ersuchen um Erläuterung des aktuellen Gesprächsstands.
e. Falls nein: Bitte um Erläuterung, weshalb trotz Durchführung der Machbarkeitsstudie keine Gespräche zwischen BML und Ländervertreter:innen zu einer etwaigen Einführung einer solchen Pestizid-Anwendungsdatenbank stattgefunden haben.
11) Haben Sie sonstige Schritte ergriffen, um sich für die Einführung einer solchen bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank einzusetzen? Wir ersuchen um Auflistung und Erläuterung.
12) Planen Sie weitere Schritte zu ergreifen, um sich für die Einführung einer solchen bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank einzusetzen? Wir ersuchen um Auflistung und Erläuterung.
13) Welche Kosten würde sich Österreich (Bund und Länder gemeinsam) ersparen, wenn die von der EU geforderten jährlichen Daten ab 2028 zur Pestizidanwendung mittels einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank wie im Projekt PSMDOK skizziert, statt mittels eines jährlichen Erhebungsprojekts der AGES wie bisher üblich, erhoben werden? Wir ersuchen jedenfalls um Darstellung der Kostenersparnis über 5 Jahre bzw. über 10 Jahre, sowie um Information ab welchem Jahr der Anwendung sich die initialen Programmierungskosten einer Pestizid-Anwendungsdatenbank amortisieren würden.
Zu den Gebühren für die Zulassungen:
14) Wurden die Gebühren des BAES für Zulassungsanträge seit Erscheinen des Rechnungshof-Berichts „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“ angehoben, um kostendeckend zu sein?
a. Falls ja: Wir ersuchen um eine vergleichende Darstellung der alten und der neuen Gebührenhöhe.
b. Falls nein: Ist dies geplant?
i. Falls ja, ab wann?
ii. Falls nein, wieso nicht?
15) Wurden die Gebühren des BAES für Notfallzulassungen seit Erscheinen des Rechnungshof-Berichts „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“ den Gebühren für Standard-Zulassungsanträge angeglichen?
a. Falls ja: Wir ersuchen um eine vergleichende Darstellung der alten und der neuen Gebührenhöhe.
b. Falls nein: Ist dies geplant?
i. Falls ja, ab wann?
ii. Falls nein, wieso nicht?
16) Wie
hoch waren die Kosten, die dem BAES aufgrund der nicht-kostendeckenden
Gebühren für die Pestizid-Zulassungen entstanden, jeweils in den
Jahren 2019 bis 2024?
17) Aus welchen Mitteln wurden die Kosten, die aufgrund der nicht-kostendeckenden Gebühren entstanden, budgetär bedeckt?