394/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend vernichtender Rechnungshofbericht zur Gasversorgung wirft Fragen auf

Eine sichere und zuverlässige Versorgung der österreichischen Haushalte und Betriebe mit Erdgas ist unverzichtbar. Lückenhafte Versorgung bzw. explodierende Preise führen zu sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen. Das Bundesministerium für Klimaschutz und das Bundesministerium für Finanzen als zuständige Montanbehörde haben den Auftrag, die Versorgungssicherheit für die Menschen in Österreich zu garantieren.

Langfristige Lieferverträge von Erdgasunternehmen gerieten in den vergangenen Jahren immer stärker in den Blick von Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Die teils viel zu hohe Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten hat zur Folge, dass Lieferausfälle bzw. - einschränkungen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Es liegt daher im Interesse der Republik, dass das zuständige Ministerium Einsicht in Verträge und deren kommerzielle Vereinbarungen von Erdgas-Unternehmen nimmt und so die Risiken am Gasmarkt besser einschätzen kann.

Der am 10. Jänner 2025 erschienene Bericht des Rechnungshofs „Erdgas – Versorgungssicherheit“ (BUND 2025/1) beschäftigt sich mit den Entwicklungen des Gasmarkts und der Rolle der Ministerien in den vergangenen Jahren. Dabei kritisiert der Rechnungshof, dass das BMK die „Informations-, Auskunfts-und Einsichtsrechte gegenüber den Erdgasunternehmen nicht oder nur zum Teil" durchgesetzt habe und Verwaltungsübertretungen nicht bzw. unzureichend geahndet wurden. Er kritisiert außerdem, dass Verträge teilweise geschwärzt übermittelt wurden und dass das BMK bzw. die E-Control Austria (ECA) als zuständige Regulierungsbehörde nicht bestätigen konnten, dass „ihr alle Verträge und Vertragsbestandteile vollständig vorlagen“. Zudem sei das BMK nicht über Pläne des BMF informiert worden, der ÖBAG hinsichtlich der Energiebeteiligungen stärkere Handlungsoptionen einzuräumen.

Der Bericht des Rechnungshofs lässt vermuten, dass das BMK bzw. die ECA ihre Kontrollfunktion unzureichend wahrgenommen haben. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.     In wie viele Verträge oder andere Unterlagen von Erdgasunternehmen haben ihr Ministerium bzw. die ECA im Zeitraum 2019 bis 2024 gemäß den Auskunfts- und Einsichtsrechten (§ 10 GWG 2011) bzw. den Vorgaben zum Informationsaustausch (Art. 14 Abs. 6 oder Abs. 7 der Verordnung (EU) 2017/1938 ) Einsicht genommen? Bitte wenn möglich um detaillierte Auflistung nach Jahr und Unternehmen.

2.     Wie oft hat Ihr Ministerium im Zeitraum von 2019 bis 2024 Erdgasunternehmen gemäß den Auskunfts- und Einsichtsrechten (§ 10 GWG 2011) bzw. den Vorgaben zum Informationsaustausch (Art. 14 Abs. 6 oder Abs. 7 der Verordnung (EU) 2017/1938 ) um Auskunft bzw. Einsicht gebeten? Bitte wenn möglich um detaillierte Auflistung nach Jahr und Unternehmen.

3.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2019 bis 2024 keine oder nur unzureichende Informationen von Marktteilnehmern an Ihr Ministerium bzw. die ECA überliefert, obwohl diese gemäß § 10 GWG 2011 oder Art. 14 Abs. 6 oder Abs. 7 der Verordnung (EU) 2017/1938 zu überliefern waren? Bitte wenn möglich um Auflistung nach Jahr und Marktteilnehmer.

4.     In wie vielen dieser Fälle haben Ihr Ministerium bzw. die ECA in Folge eine Verwaltungsübertretung gemäß § 159 Abs. 1 Z 18 GWG 2011 festgestellt? Bitte wenn möglich um Auflistung nach Jahr und Unternehmen.

5.     In wie vielen dieser Fälle haben Ihr Ministerium bzw. die ECA in Folge eine Verwaltungsübertretung gemäß § 159 Abs. 2 Z 2 GWG 2011 festgestellt? Bitte wenn möglich um Auflistung nach Jahr und Unternehmen.

6.     In wie vielen dieser Fälle wurde eine Strafe ausgestellt? Bitte um Auflistung nach Jahr, Strafhöhe und Unternehmen.

7.     In wie vielen Fällen haben Ihr Ministerium bzw. die ECA zwischen 2019 und 2024 keine Verwaltungsübertretung festgestellt, obwohl Informationen gemäß §10 GWG 2011 und Art. 14 Abs. 6 oder Abs. 7 der Verordnung (EU) 2017/1938 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt wurden bzw. der Marktteilnehmer dem Ansuchen auf Auskunft und Einsicht nicht nachgekommen ist? Bitte wenn möglich um Auflistung nach Jahr und Unternehmen.

8.     Warum haben Sie bzw. die ECA in diesen Fällen keine Verwaltungsübertretung festgestellt?

9.     Wie viele von Erdgasunternehmen oder anderen Marktteilnehmern an Sie übermittelten Dokumente enthielten Schwärzungen? Bitte wenn möglich um Auflistung nach Jahr und Unternehmen.

10. Welche Schritte haben Sie gesetzt, um geschwärzte Dokumente ungeschwärzt zu erhalten?

11.  Wie erklären Sie sich, dass die E-Control dem Rechnungshof laut Bericht nicht bestätigen konnte, dass alle Verträge und Vertragsbestandteile vollständig vorlagen?

12.  Wie erklären Sie sich, dass der Rechnungshof zum Schluss kommt, dass Ihr Ministerium bzw. die ECA „ihre Informations-, Auskunfts-und Einsichtsrechte gegenüber den Erdgasunternehmen nicht oder nur zum Teil“ durchgesetzt haben?

13.  Wie erklären Sie sich, dass die Datenmeldungen der Erdgasunternehmen zu den langfristigen Gasbezugsverträgen laut Rechnungshofbericht nicht vollständig waren?

14.  In wie vielen Fällen hatte Ihr Ministerium in den Jahren 2019-2024 Kenntnis darüber, dass Datenmeldungen nicht vollständig waren? Bitte wenn möglich um Auflistung nach Jahr und Unternehmen

15.  Was haben Sie in den genannten Fällen unternommen, um die Datenmeldungen zu vervollständigen?

16.  Warum erfolgte die diesbezügliche Datenabfrage bei Erdgasunternehmen laut Rechnungshofbericht nur „in Einzelfällen“?

17.  Wie erklären Sie sich, dass trotz der rechtlich gegebenen Möglichkeiten eine Einsicht in die langfristigen Gaslieferverträge zwischen OMV Gas Marketing & Trading (OGMT) und Gazprom Export erst viele Monate nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs in der Ukraine möglich war?

18.  Waren Teile des Ihnen von der OGMT bzw. der OMV übermittelten Vertrags mit Gazprom Export geschwärzt?

a.      Wenn ja, welche Teile des Vertrags waren geschwärzt?

b.      Wenn ja, welche Schritte haben Sie gesetzt, um an geschwärzte Informationen zu kommen?

19.  Anfang September 2022 beauftragte das Finanzministerium die ÖBAG, „eine rechtliche und wirtschaftliche Evaluierung von Handlungsoptionen und Organisationskonzepten betreffend im Energiebereich tätige Beteiligungen der ÖBAG“ zu erarbeiten. Laut Rechnungshofbericht geschah dies ohne interministerielle Abstimmung mit Ihrem Ministerium. Wie erklären Sie sich, dass Ihr Ministerium als ebenfalls zuständiges Ressort nicht eingebunden wurde?

20.    Wann haben Sie vom Evaluierungsauftrag des BMF an die ÖBAG erfahren?

21.  Welche Schritte haben Sie gesetzt, um die im Bundesministeriengesetz vorgesehene Zusammenarbeiten der Ministerien zu gewährleisten?

22.  Wann haben Sie Kontakt mit dem Bundesminister für Finanzen aufgenommen, um Ihn auf den Missstand der fehlenden Zusammenarbeit hinzuweisen?

23.  Ist Ihnen das Ergebnis der Evaluierung bekannt?

a.      Wenn ja, was sind die wesentlichen Erkenntnisse und welche politischen Ableitungen haben sie deshalb getroffen?