3950/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kennen Sie die Antifa jetzt, Frau Justizministerin?
Noch im September dieses Jahres verkündete SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer im Zuge der Debatte rund um ein „Antifa-Verbot“ öffentlich, dass sie diese Organisation „nicht kenne“.[1] Bemerkenswert, angesichts der regelmäßigen Gewaltorgien, die von Vertretern der Antifa und Strukturen in ihrem Umfeld in Österreich ausgehen. Bemerkenswert auch, weil Anhänger und Vertreter der Antifa sich regelmäßig dazu öffentlich bekennen, dutzende Vereine und Organisationen im linksextremen Umfeld existieren, die sich zur Antifa bekennen und zudem einheitliche Symbole existieren.
Trauriger Höhepunkt waren jüngst mehrere Anschläge auf ein angebliches „Politiker-Lokal“ im ersten Wiener Gemeindebezirk[2] sowie öffentliche Gewaltaufrufe, die dazu zuvor im Internet gepostet wurden. Linksextremisten der Antifa brandmarkten dutzende Lokale in Wien als angebliche „Nazi-Treffs“, um so Gewalt und Terror gegen diese zu legitimieren und auch zu organisieren. Im Fall des Lokals „Vino“ wurde zuvor auf dem Instagram-Kanal „gfoa_w“ („Gruppe für organisierten Antifaschismus [Wien]“) zum Protest aufgerufen, der dann bekanntermaßen in Gewalt und Sachbeschädigung ausartete.[3] Folgendes Posting ist immer noch öffentlich abrufbar:
Im selben Zeitraum, in dem Justizministerin Sporrer mit ihrer angeblichen Unkenntnis über die Antifa glänzte, kam es nicht nur zu Antifa-Angriffen auf den FPÖ-Parteitag in Salzburg (die auch im Vorfeld öffentlich angekündigt wurden), sondern auch im Nachbarland Deutschland zu zahlreichen Anschlägen aus dem Antifa-Umfeld. Bei einem Brandanschlag im September auf die Stromversorgung in Berlin, die zum längsten Stromausfall in der Stadt seit Jahrzehnten führte, gehen die Ermittler mittlerweile von linksextremen Tätern aus.[5] Eine Attacke auf das Wohnhaus der Vizepräsidentin der Europäischen Investitionsbank in Frankfurt wurde Anfang November ebenfalls von Linksextremisten verübt, ebenso wie der Brandanschlag auf das Auto des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bundestagsfraktion, wo eine „eine Verbindung zur Antifa“ besteht.[6], [7] Nicht unerwähnt bleiben darf auch der Brandanschlag im Oktober auf ein Jagdschloss der Familie von Thurn und Taxis im Landkreis Regensburg, zu dem sich laut einem Internetbeitrag eine anonyme und nach eigenen Angaben „antifaschistische“ Gruppe bekannte.[8]
Folgt man dennoch der Argumentation diverser linker Parteien und Gruppierungen, die nicht müde werden zu betonen, dass man die Antifa nicht verbieten könne, weil sie keine homogene, offizielle Organisation oder ein Verein sei, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass man auch gegen keinerlei andere kriminelle Vereinigungen justiziell vorgehen kann, da bei diesen ebenfalls in den seltensten Fällen rechtliche Formen und Strukturen bestehen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen mittlerweile geläufig, wer und was sich hinter der „Antifa“ verbirgt“?
a. Halten Sie Ihre öffentliche Aussage, die Organisation „Antifa“ nicht zu kennen, im Rückblick für angemessen?
b. Wie erklären Sie sich, dass zahlreiche Bürger Ihre Äußerung als Verharmlosung linksextremer Gewalt empfunden haben?
2. Wie definiert das Ministerium den Begriff „Antifa“ in rechtlicher oder politischer Hinsicht?
3. Ist Ihnen die „Gruppe für organisierten Antifaschismus [Wien]“, die sich auf ihrer Instagram-Seite selbst als „Antifa-Gruppe in Wien“ bezeichnet bekannt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, seit wann ist Ihnen diese Gruppierung bekannt?
c. Wenn ja, welche rechtliche Einordnung treffen Sie im Hinblick auf den Organisationscharakter, die öffentlichen Äußerungen/Handlungen und Mitglieder dieser Gruppierung?
4. Sind Ihnen weitere Gruppierungen bekannt, die sich selbst als Antifa-Gruppierung beschreiben?
a. Wenn ja, bitte um Nennung der bekannten Gruppierungen inkl. ihrer rechtlichen Einordung.
b. Wenn ja, gegen wie viele Personen, die in Verbindung mit den aufgezählten Gruppierungen stehen, wurden schon einmal ermittelt? (Bitte unter Angabe des Tatverdachts und Ergebnis der Ermittlungen?
5. Liegen Ihrem Ministerium Erkenntnisse über gewaltbereite oder extremistische Aktivitäten von Gruppierungen vor, die sich selbst dem „Antifa“-Spektrum zurechnen?
6. Laufen bereits Ermittlungen gegen die „Gruppe für organisierten Antifaschismus [Wien]“ sowie die Betreiber des dazugehörigen Instagram-Kanals im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Weinbar „Vino“?
a. Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen und aufgrund welcher Delikte wird ermittelt?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Welche rechtlichen Schritte sind seitens der Staatsanwaltschaft Wien eingeleitet worden?
d. Liegen Ihrem Ministerium weitere Informationen über die wiederholten Attacken auf das Lokal „Vino“ in Wien durch mutmaßlich linksextreme Täter vor?
e. Wie bewertet das Ministerium den Umstand, dass innerhalb von 24 Stunden zwei gleichartige Angriffe auf dasselbe Lokal erfolgten?
f. Warum ist der Instagram-Kanal „gfoa_w“ trotz offensichtlicher Gewaltaufrufe und linksextremer Inhalte immer noch online?
7. Wurde in der Vergangenheit gegen Personen, die mit der Antifa-Gruppierung „Gruppe für organisierten Antifaschismus [Wien]“ in Verbindung stehen ermittelt?
a. Wenn ja, gegen wie viele Personen und aufgrund welchen Tatverdachts?
b. Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen bzw. das Ermittlungs-ergebnis?
8. Wie viele laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren existieren derzeit im Zusammenhang mit linksextremen bzw. „antifa“-nahen Straftaten?
a. Wie viele derartige Fälle wurden in den letzten fünf Jahren durch die Staatsanwaltschaften in Österreich bearbeitet?
9. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt das Ministerium, um gegen linksextreme oder „antifa“-nahe Gewalt in Österreich konsequent vorzugehen?
10. Wendet der Rechtsstaat auch gegenüber linksextremer Gewalt dieselbe Null-Toleranz-Politik wie gegenüber rechtsextremer Gewalt an?
11. Wird Ihr Ministerium künftig den Austausch mit dem Innenministerium in diesem Bereich verstärken?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.
[1] https://www.youtube.com/shorts/kLZDRpCN1Bo (aufgerufen am 10.11.2025)
[2] https://kurier.at/chronik/wien/innenstadt-wien-vandalismus-farbe-ermittlungen-polizei-identitaere-antifa/403100487 (aufgerufen am 10.11.2025)
[3] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/nach-farb-attacke-antifa-droht-weiteren-lokalen-in-wien-mit-anschlaegen/655146846 (aufgerufen am 12.11.2025)
[4] https://www.instagram.com/gfoa_w?igsh=MWJ4Mnp2NDk2bG5uZQ== (aufgerufen am 12.11.2025)
[5] https://orf.at/stories/3405152/ (aufgerufen am 12.11.2025)
[6] https://www.nzz.ch/international/linksextremismus-anschlag-auf-haus-von-ex-fdp-politikerin-nicola-beer-ld.1911450 (aufgerufen am 12.11.2025)
[7] https://www.deutschlandfunk.de/polizei-bewertet-antifa-bekennerschreiben-zum-brandanschlag-auf-auto-von-afd-politiker-baumann-als-a-100.html (aufgerufen am 12.11.2025)
[8] https://www.welt.de/vermischtes/article68e8eba1310b2a8e3e972476/thurn-und-taxis-antifa-reklamiert-brandanschlag-auf-jagdschloss-fuer-sich-polizei-prueft-bekennerschreiben.html (aufgerufen am 12.11.2025)